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trauerbegleitung in schweiz

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Bestattungsdienst Blaser Erwin

Bewertung 4.7 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Bestattungsdienst Blaser Erwin

Gotthardstrasse 107, 6438 Ibach
Wir stehen Ihnen Tag und Nacht, 365 Tage im Jahr bei.

Als familiär geführter Bestattungsdienst in der 3. Generation betreuen wir Sie durch die trauervolle Zeit. Wir sind mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut und begleiten Trauernde in der Region Schwyz in den Gemeinden Ibach, Illgau, Lauerz, Muotathal, Rothenthurm, Sattel, Schwyz, Seewen, Steinen, Steinerberg, Stoos sowie in der Region Ingenbohl-Brunnen in den Gemeinden Brunnen, Gersau, Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden. Das können wir für Sie tun: • Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Alterszentrum, im Heim oder bei uns • Erledigung aller amtlichen Formalitäten und notwendigen Behördengänge • Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder einem freien Redner • Abstimmung aller Termine • Einkleiden, Einbetten und eine würdige Aufbahrung des Verstorbenen • Auswahl von Särgen und Grabkreuzen für die Erdbestattung und die Kremation • Urnen aus Holz, Ton, Keramik, Kupfer oder Marmor • Organisation des Blumenschmuckes wie Sargbouquet, Urnenkränzli, Kranz, etc. • Gestaltung und Veröffentlichung der Todesanzeige und der Trauerdrucksachen • Überführungen im In- und Ausland • Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten • Verfügung im Todesfall

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BestattungsinstitutÜberführungen RückführungenTrauerbegleitungBestattungenKrematoriumFriedhofSpital
Gotthardstrasse 107, 6438 Ibach
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Als familiär geführter Bestattungsdienst in der 3. Generation betreuen wir Sie durch die trauervolle Zeit. Wir sind mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut und begleiten Trauernde in der Region Schwyz in den Gemeinden Ibach, Illgau, Lauerz, Muotathal, Rothenthurm, Sattel, Schwyz, Seewen, Steinen, Steinerberg, Stoos sowie in der Region Ingenbohl-Brunnen in den Gemeinden Brunnen, Gersau, Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden. Das können wir für Sie tun: • Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Alterszentrum, im Heim oder bei uns • Erledigung aller amtlichen Formalitäten und notwendigen Behördengänge • Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder einem freien Redner • Abstimmung aller Termine • Einkleiden, Einbetten und eine würdige Aufbahrung des Verstorbenen • Auswahl von Särgen und Grabkreuzen für die Erdbestattung und die Kremation • Urnen aus Holz, Ton, Keramik, Kupfer oder Marmor • Organisation des Blumenschmuckes wie Sargbouquet, Urnenkränzli, Kranz, etc. • Gestaltung und Veröffentlichung der Todesanzeige und der Trauerdrucksachen • Überführungen im In- und Ausland • Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten • Verfügung im Todesfall

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STUCKI Bestattungsdienst

STUCKI Bestattungsdienst

Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln
Bestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · Ybrig

Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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BestattungenBestattungsinstitutBeratungTrauerbegleitungKrematorium
Zürichstrasse 38, 8840 Einsiedeln
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Bestattungsdienst Einsiedeln · Rothenthurm · Alpthal · Ybrig

Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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Kobel Bestattungsdienst

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Kobel Bestattungsdienst

Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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BestattungenBestattungsinstitutTrauerbegleitungKrematoriumÜberführungen RückführungenFriedhof
Sonnhaldeweg 36D, 3110 Münsingen
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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geschlossen – Öffnet dienstag um 10:00
HAPPY GLOBAL THERAPY

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HAPPY GLOBAL THERAPY

Avenue Alexandre-Vinet 25, 1004 Lausanne
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Medizinische MassageAlternative TherapieManuelle TherapieTherapieberatungEnergetische TherapieBioenergetische Analyse, TherapieHypnotherapieMassagePersonal TrainingAutogenes TrainingMentaltrainingSexologieKognitive Verhaltenstherapie (ausserhalb Rubrik Psychotherapie)TrauerbegleitungScheidungsberatung TrennungsberatungGeistiges HeilenPsychopraticienPsychosomatische und Psychosoziale MedizinBegleitung UnterstützungStressmanagementFussreflexzonenmassageHypnoseKörperarbeitKomplementärtherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)Ärzte
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Als familiär geführter Bestattungsdienst in der 3. Generation betreuen wir Sie durch die trauervolle Zeit. Wir sind mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut und begleiten Trauernde in der Region Schwyz in den Gemeinden Ibach, Illgau, Lauerz, Muotathal, Rothenthurm, Sattel, Schwyz, Seewen, Steinen, Steinerberg, Stoos sowie in der Region Ingenbohl-Brunnen in den Gemeinden Brunnen, Gersau, Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden. Das können wir für Sie tun: • Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Alterszentrum, im Heim oder bei uns • Erledigung aller amtlichen Formalitäten und notwendigen Behördengänge • Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder einem freien Redner • Abstimmung aller Termine • Einkleiden, Einbetten und eine würdige Aufbahrung des Verstorbenen • Auswahl von Särgen und Grabkreuzen für die Erdbestattung und die Kremation • Urnen aus Holz, Ton, Keramik, Kupfer oder Marmor • Organisation des Blumenschmuckes wie Sargbouquet, Urnenkränzli, Kranz, etc. • Gestaltung und Veröffentlichung der Todesanzeige und der Trauerdrucksachen • Überführungen im In- und Ausland • Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten • Verfügung im Todesfall

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Als familiär geführter Bestattungsdienst in der 3. Generation betreuen wir Sie durch die trauervolle Zeit. Wir sind mit den örtlichen Gepflogenheiten vertraut und begleiten Trauernde in der Region Schwyz in den Gemeinden Ibach, Illgau, Lauerz, Muotathal, Rothenthurm, Sattel, Schwyz, Seewen, Steinen, Steinerberg, Stoos sowie in der Region Ingenbohl-Brunnen in den Gemeinden Brunnen, Gersau, Ingenbohl, Morschach, Riemenstalden. Das können wir für Sie tun: • Persönliche Beratung bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Alterszentrum, im Heim oder bei uns • Erledigung aller amtlichen Formalitäten und notwendigen Behördengänge • Kontaktaufnahme mit dem Pfarrer oder einem freien Redner • Abstimmung aller Termine • Einkleiden, Einbetten und eine würdige Aufbahrung des Verstorbenen • Auswahl von Särgen und Grabkreuzen für die Erdbestattung und die Kremation • Urnen aus Holz, Ton, Keramik, Kupfer oder Marmor • Organisation des Blumenschmuckes wie Sargbouquet, Urnenkränzli, Kranz, etc. • Gestaltung und Veröffentlichung der Todesanzeige und der Trauerdrucksachen • Überführungen im In- und Ausland • Bestattungsvorsorge zu Lebzeiten • Verfügung im Todesfall

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Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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Nach einem Todesfall begleiten wir Sie und Ihre Nächsten individuell, einfühlsam und professionell durch die trauervolle Zeit. Wir nehmen uns Zeit für Ihre Anliegen und unterstützen Sie dort, wo Sie Hilfe benötigen. Als Bestattungsunternehmen mit Sitz in Einsiedeln kennen wir die regionalen Gegebenheiten und Ansprechpartner und können Sie umfassend bei Ihnen zu Hause, im Spital, im Heim oder bei uns beraten. WAS TUN IM TODESFALL? 1. Melden Sie sich beim Hausarzt des Verstorbenen oder beim Notfalldienst (Telefon 144). 2. Handelt es sich um einen Unfall oder Suizid/Sterbehilfe, umgehend die Polizei benachrichtigen (Telefon 117). 3. Der vor Ort anwesende Arzt wird eine Todesbescheinigung (Dokument) ausstellen. 4. Mit der Todesbescheinigung (Dokument) ist es uns erlaubt, die verstorbene Person zum Aufbahrungsort zu überführen. Bitte halten Sie dieses Dokument griffbreit. 5. Meine Mitarbeiter werden nun mit Ihnen sämtliche organisatorischen Angelegenheiten besprechen. • Wird es eine Aufbahrung geben? • Gibt es eine Erdbestattung oder eine Urnenbeisetzung? • Wo und wann findet die Beisetzung statt? • Gibt es eine Überführung vom oder ins Ausland? • usw. 6. Erkundigen Sie sich in Ihrer Kirchengemeinde oder in Ihrer religiösen Gemeinschaft, wann sie Zeit für eine Verabschiedung, Beisetzung oder Trauerfeier hat. 7. Informieren Sie Familie Freunde, Bekannte via Telefon, Trauerkarte, Zeitungsanzeige usw. über den Verlust des Verstorbenen. 8. Melden Sie die verstorbene Person bei den Versicherungsgesellschaften und anderen Dienstleistern ab, bei denen die verstorbene Person registriert ist.

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Kobel Bestattungsdienst

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Kobel Bestattungsdienst

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Bestattungsdienst Kobel

Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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Seit 1978 sind wir ein Familienunternehmen, welches für die Verstorbenen und deren Angehörigen in jeder Situation, ob Tag oder Nacht, da ist. Uns ist es ein Anliegen, den Abschied, im Vertrautsein mit Leuten und Bräuchen aus der Aaretaler Landschaft, gemeinsam mit der Trauerfamilie so zu organisieren, dass es für alle in dieser, nicht immer ganz einfachen Situation, ein "Gutes" ist. Gerne unterstützen wir Sie bei einem persönlichen Gespräch zu folgenden Themen: - Überführung des/der Verstorbenen - Orientierung zu den verschiedenen Grabarten - Sarg- und Urnenwahl - Erledigung der Abmeldungen / Formalitäten - Ankleiden, Einsargen, Aufbahren - Organisation der Trauerfeier - Blumendekoration / Kerzen - Drucken der Leidzirkulare und Danksagungen - Zeitungsinserate weiterleiten Erste Vorkehrungen im Todesfall: Bei Eintritt des Todes im Spital / Alters- oder Pflegeheim, stellt der Diensthabende Arzt den Tod fest und unterzeichnet die ärztliche Todesbescheinigung. Die Familie ist frei in der Wahl ihres Bestatters welcher durch die Angehörigen über den Tod und dessen weiterführung informiert wird. Bei einem Todesfall zu Hause muss zu erst ein Arzt den Tod feststellen und diesen mit seiner Unterschrift beglaubigen, bevor der Bestatter nach Wahl den Verstorbenen überführen darf. Bei einem unklaren Todesfall (Suizid, Unfall oder im Zweifelsfall der Todesursache) muss immer zuerst die Polizei gerufen werden, welche die weiteren Schritte einleitet. Die Abmeldung auf dem Zivilstandsamt sollte innert 48 Stunden nach dem eintreffen des Todes mit den dafür vorgesehenen ärztlichen Todesbescheinigungen erledigt werden. Dies können die Angehörigen selber erledigen oder alles dem Bestattungsunternehmen übergeben. Wichtige Dokumente welche in Griffnähe sein sollten / oder wissen wo sie zu finden sind (Tresor, Sekretär, Nachttischschublade, Ordner.......) - Niederlassungsbewilligung - Familienbüchlein (nur bei verheirateten Personen vorhanden) - Testament (wenn vorhanden) - letzter Wille (wenn vorhanden) - Ehe- oder Erbvertrag (wenn vorhanden)

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HAPPY GLOBAL THERAPY

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Medizinische MassageAlternative TherapieManuelle TherapieTherapieberatungEnergetische TherapieBioenergetische Analyse, TherapieHypnotherapieMassagePersonal TrainingAutogenes TrainingMentaltrainingSexologieKognitive Verhaltenstherapie (ausserhalb Rubrik Psychotherapie)TrauerbegleitungScheidungsberatung TrennungsberatungGeistiges HeilenPsychopraticienPsychosomatische und Psychosoziale MedizinBegleitung UnterstützungStressmanagementFussreflexzonenmassageHypnoseKörperarbeitKomplementärtherapiePsychotherapie (Psychologische Psychotherapeuten)Ärzte
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