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Praxis in Bern

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Berner Fuss Zentrum
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Berner Fuss Zentrum

Papiermühlestrasse 73, 3014 Bern
Berner Fuss Zenturm

Unser Angebot Wir decken das gesamte Spektrum der konservativen und operativen Therapie des Sprunggelenkes und Fusses ab. Komplexe Deformitäten und Probleme des Rück- und Vorfusses, aber auch die Behandlung des Hallux valgus und der Hammerzehen sind Schwerpunkte in unserer Praxis. Weitere Schwerpunkte sind die Behandlung von Arthrosen, Sehnenerkrankungen und Sportverletzungen. ARTHROSE Nebst der klassischen Therapie der Arthrose, wie Umstellungen und Versteifungen, bietet sich heute zunehmend der Gelenksersatz mit einem künstlichen Gelenk an. DEFORMITÄTEN Der Klassiker schlechthin: die Korrektur des schmerzhaften Hallux und der Hammerzehen. Auch aufwändige Korrekturen des Platt- und Hohlfusses (und allen weiteren Deformitäten) zählen ebenfalls zu unseren Kompetenzen. RHEUMATISCHE ERKRANKUNGEN Rheumatische Erkrankungen benötigen oft spezielle Verfahren (wie punktuelle Versteifungen, Umstellungsosteotomien, Gelenksersatz, gelenkserhaltende Eingriffe oder Sehneneingriffe). VERLETZUNGEN, SPORT Verletzungen, insb auch im Sport benötigen angepasste Behandlungen. Nebst der konservativen Therapie stehen die arthroskopische und offene Chirurgie der Bänder-/Sehnen-/Knochen und Gelenkschäden zu Verfügung. NERVENERKRANKUNGEN, NERVENSCHÄDEN Schmerzhafte, unter Druck stehende Nerven können operativ entlastet werden. Nervenschäden mit Bewegungseinschränkungen (zB nach schweren Unfällen) zeigen nach Sehnentransfers Verbesserungen. KONSERVATIVE BEHANDLUNG Viele Erkrankungen können sehr gut ohne Operationen behandelt werden. Dabei kommen Einlagen, Spezialschuhe aber auch spezielle Physiotherapien und Infiltrationen in Frage.

OrthopädieSport- und BewegungsmedizinChirurgieKlinikPhysiotherapieÄrzte
Berner Fuss Zentrum

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Unser Angebot Wir decken das gesamte Spektrum der konservativen und operativen Therapie des Sprunggelenkes und Fusses ab. Komplexe Deformitäten und Probleme des Rück- und Vorfusses, aber auch die Behandlung des Hallux valgus und der Hammerzehen sind Schwerpunkte in unserer Praxis. Weitere Schwerpunkte sind die Behandlung von Arthrosen, Sehnenerkrankungen und Sportverletzungen. ARTHROSE Nebst der klassischen Therapie der Arthrose, wie Umstellungen und Versteifungen, bietet sich heute zunehmend der Gelenksersatz mit einem künstlichen Gelenk an. DEFORMITÄTEN Der Klassiker schlechthin: die Korrektur des schmerzhaften Hallux und der Hammerzehen. Auch aufwändige Korrekturen des Platt- und Hohlfusses (und allen weiteren Deformitäten) zählen ebenfalls zu unseren Kompetenzen. RHEUMATISCHE ERKRANKUNGEN Rheumatische Erkrankungen benötigen oft spezielle Verfahren (wie punktuelle Versteifungen, Umstellungsosteotomien, Gelenksersatz, gelenkserhaltende Eingriffe oder Sehneneingriffe). VERLETZUNGEN, SPORT Verletzungen, insb auch im Sport benötigen angepasste Behandlungen. Nebst der konservativen Therapie stehen die arthroskopische und offene Chirurgie der Bänder-/Sehnen-/Knochen und Gelenkschäden zu Verfügung. NERVENERKRANKUNGEN, NERVENSCHÄDEN Schmerzhafte, unter Druck stehende Nerven können operativ entlastet werden. Nervenschäden mit Bewegungseinschränkungen (zB nach schweren Unfällen) zeigen nach Sehnentransfers Verbesserungen. KONSERVATIVE BEHANDLUNG Viele Erkrankungen können sehr gut ohne Operationen behandelt werden. Dabei kommen Einlagen, Spezialschuhe aber auch spezielle Physiotherapien und Infiltrationen in Frage.

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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung
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Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

VertretungenInstitutFamilienberatung
Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

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Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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Unser Angebot Wir decken das gesamte Spektrum der konservativen und operativen Therapie des Sprunggelenkes und Fusses ab. Komplexe Deformitäten und Probleme des Rück- und Vorfusses, aber auch die Behandlung des Hallux valgus und der Hammerzehen sind Schwerpunkte in unserer Praxis. Weitere Schwerpunkte sind die Behandlung von Arthrosen, Sehnenerkrankungen und Sportverletzungen. ARTHROSE Nebst der klassischen Therapie der Arthrose, wie Umstellungen und Versteifungen, bietet sich heute zunehmend der Gelenksersatz mit einem künstlichen Gelenk an. DEFORMITÄTEN Der Klassiker schlechthin: die Korrektur des schmerzhaften Hallux und der Hammerzehen. Auch aufwändige Korrekturen des Platt- und Hohlfusses (und allen weiteren Deformitäten) zählen ebenfalls zu unseren Kompetenzen. RHEUMATISCHE ERKRANKUNGEN Rheumatische Erkrankungen benötigen oft spezielle Verfahren (wie punktuelle Versteifungen, Umstellungsosteotomien, Gelenksersatz, gelenkserhaltende Eingriffe oder Sehneneingriffe). VERLETZUNGEN, SPORT Verletzungen, insb auch im Sport benötigen angepasste Behandlungen. Nebst der konservativen Therapie stehen die arthroskopische und offene Chirurgie der Bänder-/Sehnen-/Knochen und Gelenkschäden zu Verfügung. NERVENERKRANKUNGEN, NERVENSCHÄDEN Schmerzhafte, unter Druck stehende Nerven können operativ entlastet werden. Nervenschäden mit Bewegungseinschränkungen (zB nach schweren Unfällen) zeigen nach Sehnentransfers Verbesserungen. KONSERVATIVE BEHANDLUNG Viele Erkrankungen können sehr gut ohne Operationen behandelt werden. Dabei kommen Einlagen, Spezialschuhe aber auch spezielle Physiotherapien und Infiltrationen in Frage.

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Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
Allgemeines

Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

VertretungenInstitutFamilienberatung
Institut Für Kindsvertretung / Institut Für Opfervertretung

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Zieglerstrasse 44, 3007 BernPostfach, 3001 Bern
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Das Institut für Opfervertretung ist ein unabhängiges Schweizerisches Institut für die Vertretung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren . Das Institut setzt sich für die Durchsetzung und Stärkung der Rechte von Opfern in Strafverfahren auf allen Verfahrensstufen ein (Verfahren vor der Staatsanwaltschaft, Verfahren vor Gerichten, wie auch Verfahren nach der Verurteilung). Das Institut setzt sich dafür ein, dass insbesondere die rechtsanwendenden Behörden die Opfer(schutz)rechte ernst nehmen und einhalten. Dazu gehören unter anderem die Informationsrechte des Opfers bei Entlassung des Beschuldigten aus der Untersuchungshaft, sowie das Recht auf Teilnahme am Verfahren und Schutzmassnahmen in allen Verfahrensstadien. Das Institut wurde im Jahre 2019 durch Herrn Dr. Herzig und Frau Laura Jost gegründet. Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern in Strafverfahren Die wichtigsten Rechtsgrundlagen für die Vertretung von Opfern finden sich in der schweizerischen Strafprozessordnung (StPO) und im Opferhilfegesetz OHG. Das Opfer wird in der StPO weder bei den Parteien (Art. 104 StPO) noch bei den anderen Verfahrensbeteiligten (Art. 105 StPO) erwähnt. Jedes Opfer ist jedoch auch geschädigt im Sinne des Gesetzes und wird daher zu den «anderen Verfahrensbeteiligten» gezählt. Parteistellung im technischen Sinn erlangt das Opfer demnach nur dann, wenn es sich als Privatkläger konstituiert. Dabei obliegt es dem Opfer, sich bis zum Abschluss des Vorverfahrens als PrivatklägerIn zu konstituieren (Art. 118 Abs. 3 StPO), unterlässt es dies so wird es zu einem späteren Zeitpunkt seine Parteirechte nicht mehr geltend machen können. Opfervertretung in der Behörden- und Gerichtspraxis Das Institut für Opfervertretung vertritt Opfer von Straftaten in allen sie betreffenden Verfahren und arbeitet dabei eng mit den zuständigen Behörden, den Opferhilfestellen sowie dem weiteren Bezugsnetz des Opfers zusammen. Dabei arbeitet es auf die Sensibilisierung der rechtsanwendenden Behörden auf die bestehenden Opferrechte hin. Forschung Das Institut forscht zu den Opferrechten insbesondere zu der Rechtstellung von Zivil- und StrafklägerInnen in Strafverfahren. Forum Das Institut versteht sich auch als Forum für den Austausch zwischen Staat (Gesetzgeber, Justiz) und Zivilgesellschaft, Wissenschaft und Praxis, nationalen und internationalen Akteuren.

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