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Studio in Bern

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Gilomen Remo
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Gilomen Remo

Holzikofenweg 22, 3007 BernPostfach, 3000 Bern 14
Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

AnwaltAdvokaturbüro
Gilomen Remo

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Graphit Group AG Raum für Immobilien & Architektur
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Graphit Group AG Raum für Immobilien & Architektur

Marktgasse 7, 3011 Bern
Ihr Partner in der Region Bern - Für Fragen rund um Immobilien & Architektur

Bei den wichtigen Dingen im Leben sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Das gilt insbesondere für Fragen rund um die Themen Treuhand, Immobilien und Architektur. Qualität für uns nicht nur ein Wort, sondern eine Einstellung. Wir sind in der Region Bern verankert und tun alles, um unsere Kunden kompetent, umfassend und persönlich zu betreuen. Regional. Als regionales Kompetenzzentrum sind wir Ihr persönlicher Partner für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Architektur und Immobilienmanagement. Kompetent. Qualität, Zuverlässigkeit und Innovation haben wir verinnerlicht und zu unserer Grundhaltung gemacht. Erfahren. Erfahrung kann man nicht kaufen – genau deshalb ist sie so wertvoll. Jung und dynamisch. In unserer täglichen Arbeit suchen wir stets nach einer Architektur, die Antworten gibt auf das komplexe Zusammenspiel von Themen wie Ökonomie, Ökologie, Soziologie und den modernen Bedürfnissen unserer Kunden und Endnutzern. Ein Projekt zu entwickeln heisst für uns, mehr als nur eine bauliche Intervention zu planen. Wir involvieren bereits zu einem frühen Zeitpunkt Spezialisten aus anderen Fachbereichen und sehen deren Input als integralen Bestandteil unserer strategischen Immobilienentwicklung an. Wir entwickeln Projekte, die sich durch ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis auszeichnen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Baumanagement stellen wir sicher, dass das Bauvorhaben erfolgreich ausgeführt wird. Dies erfolgt stets unter der Berücksichtigung der architektonischen, ökologischen und gesetzlichen Anforderungen. Wir fördern einen kooperativen, teambasierten Ansatz, um den Fluss kreativer Ideen zu pflegen und unsere Teammitglieder ihre Kreativität entfalten zu lassen.

ArchitektImmobilienRenovation
Graphit Group AG Raum für Immobilien & Architektur

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Bei den wichtigen Dingen im Leben sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Das gilt insbesondere für Fragen rund um die Themen Treuhand, Immobilien und Architektur. Qualität für uns nicht nur ein Wort, sondern eine Einstellung. Wir sind in der Region Bern verankert und tun alles, um unsere Kunden kompetent, umfassend und persönlich zu betreuen. Regional. Als regionales Kompetenzzentrum sind wir Ihr persönlicher Partner für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Architektur und Immobilienmanagement. Kompetent. Qualität, Zuverlässigkeit und Innovation haben wir verinnerlicht und zu unserer Grundhaltung gemacht. Erfahren. Erfahrung kann man nicht kaufen – genau deshalb ist sie so wertvoll. Jung und dynamisch. In unserer täglichen Arbeit suchen wir stets nach einer Architektur, die Antworten gibt auf das komplexe Zusammenspiel von Themen wie Ökonomie, Ökologie, Soziologie und den modernen Bedürfnissen unserer Kunden und Endnutzern. Ein Projekt zu entwickeln heisst für uns, mehr als nur eine bauliche Intervention zu planen. Wir involvieren bereits zu einem frühen Zeitpunkt Spezialisten aus anderen Fachbereichen und sehen deren Input als integralen Bestandteil unserer strategischen Immobilienentwicklung an. Wir entwickeln Projekte, die sich durch ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis auszeichnen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Baumanagement stellen wir sicher, dass das Bauvorhaben erfolgreich ausgeführt wird. Dies erfolgt stets unter der Berücksichtigung der architektonischen, ökologischen und gesetzlichen Anforderungen. Wir fördern einen kooperativen, teambasierten Ansatz, um den Fluss kreativer Ideen zu pflegen und unsere Teammitglieder ihre Kreativität entfalten zu lassen.

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Jaggi Dieter

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Jaggi Dieter

Monbijoustrasse 75, 3007 Bern
Lungenpraxis Bern Monbijou

Mein Angebot: • Pneumologische Beurteilung bei Husten, Dyspnoe (Atemnot), Asthma, COPD (Raucherlunge), Bronchiektasen, interstitielle Pneumopathien, Pneumonie, Lungentumor, Sarkoidose, Vaskulitiden, pulmonale Hypertonie, Schlafapnoe-Syndrom, Hypoventilationssyndrom usw. • Schlafmedizin: Therapieeinleitung und -begleitung bei CPAP- und BiPAP-Therapie sowie adaptiver Servoventilation (ASV) • Heimsauerstofftherapie (Einleitung und Überwachung) • Raucherentwöhnung • Präoperative pneumologische Abklärungen: Lungenfunktion, Bronchoskopie, Spiroergometrie • Tauchmedizinische Attests • Gutachten Diagnostik • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie, Bodyplethysmographie, CO-Diffusionsmessung) • Bronchoprovokationstest (Methacholintest) • Atemdruckmessung bei muskulären Erkrankungen (ALS, Duchenne, M. Pompe usw.) • 6-Minuten-Gehtest • Ergometrie • Spiroergometrie (extern) • Bronchoskopie (Lungenspiegelung) (extern) • NO-Messung in der Ausatmungsluft (FeNO) • Arterielle Blutgasanalyse (ABGA) inkl. Belastungs-ABGA • Röntgen (extern) • Pleurapunktion • Respiratorische Polygraphie • Nächtliche Pulsoxymetrie • Polysomnographie (extern) • Allergietestung: Prick-Test, Serologien • Elektrokardiogramm (EKG) • 24-Stunden-Blutdruck-Messung • Praxislabor und externes Labor Gesprochene Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch

Lungenkrankheiten (Pneumologie)ArztPraxis Ärzte
Jaggi Dieter

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Monbijoustrasse 75, 3007 Bern
Lungenkrankheiten (Pneumologie)ArztPraxis Ärzte
Lungenpraxis Bern Monbijou

Mein Angebot: • Pneumologische Beurteilung bei Husten, Dyspnoe (Atemnot), Asthma, COPD (Raucherlunge), Bronchiektasen, interstitielle Pneumopathien, Pneumonie, Lungentumor, Sarkoidose, Vaskulitiden, pulmonale Hypertonie, Schlafapnoe-Syndrom, Hypoventilationssyndrom usw. • Schlafmedizin: Therapieeinleitung und -begleitung bei CPAP- und BiPAP-Therapie sowie adaptiver Servoventilation (ASV) • Heimsauerstofftherapie (Einleitung und Überwachung) • Raucherentwöhnung • Präoperative pneumologische Abklärungen: Lungenfunktion, Bronchoskopie, Spiroergometrie • Tauchmedizinische Attests • Gutachten Diagnostik • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie, Bodyplethysmographie, CO-Diffusionsmessung) • Bronchoprovokationstest (Methacholintest) • Atemdruckmessung bei muskulären Erkrankungen (ALS, Duchenne, M. Pompe usw.) • 6-Minuten-Gehtest • Ergometrie • Spiroergometrie (extern) • Bronchoskopie (Lungenspiegelung) (extern) • NO-Messung in der Ausatmungsluft (FeNO) • Arterielle Blutgasanalyse (ABGA) inkl. Belastungs-ABGA • Röntgen (extern) • Pleurapunktion • Respiratorische Polygraphie • Nächtliche Pulsoxymetrie • Polysomnographie (extern) • Allergietestung: Prick-Test, Serologien • Elektrokardiogramm (EKG) • 24-Stunden-Blutdruck-Messung • Praxislabor und externes Labor Gesprochene Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüro
Kramer Friedrich

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A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

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wiesmann architect
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wiesmann architect

Dählhölzliweg 1, 3005 Bern
Herzlich willkommen

Arbeitsphilosophie Architektur ist für mich mehr als nur das Planen und Gestalten von Bauwerken. Ich verstehe meine Arbeit als Prozess - als konstante Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und Unternehmen, je nach Komplexität des Projekts auch mit Spezialisten und in Arbeitsgemeinschaften. In diesem Prozess stehen die Ziele und Bedürfnisse der Bauherren im Zentrum: eine bis ins Detail durchdachte architektonische und konstruktive Qualität, das Kosten- und Baumanagement und die Qualitätskontrolle sind mir gleichermassen wichtig. Architekturphilosophie Für mich zählt die Qualität des Raumes und deren Bezüge zueinander, das Lichtspiel in den Innenräumen - nicht primär die der Form; Architektur bleibt immer im Kontext - sozial, kulturell, politisch, räumlich; Reduktion auf das Wesentliche und Brauchbare. Nachhaltigkeit und schonender Gebrauch von Ressourcen ist für für mich eine Selbstverständlichkeit, unter Einbezug und Beachtung von ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten in sämtlichen Phasen der Planung und Ausführung. Werdegang Geboren 1966 in Bern - 1982 Ausbildung zum Hochbauzeichner - berufsbegleitende Ausbildung zum Architekten FH in Bern - seit 1987 bauleitender Architekt für grössere Projekte bei verschiedenen Büros in Bern - 1992 Stage bei Stella GmbH Film und Theater in Hamburg - seit 1993 Vater von 3 Kindern in Patchworksituation - 1997 vier Jahre selbständiger Architekt mit Büro in Bern - 2001 Gründung w2 wiesmann wild Architekten AG - 2003 Aufnahme in schweizerischen Werkbund SWB- Ausbildung zum Mediator - 2017 Gründung wiesmann>architect AG

ArchitektPlanung
wiesmann architect

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Arbeitsphilosophie Architektur ist für mich mehr als nur das Planen und Gestalten von Bauwerken. Ich verstehe meine Arbeit als Prozess - als konstante Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und Unternehmen, je nach Komplexität des Projekts auch mit Spezialisten und in Arbeitsgemeinschaften. In diesem Prozess stehen die Ziele und Bedürfnisse der Bauherren im Zentrum: eine bis ins Detail durchdachte architektonische und konstruktive Qualität, das Kosten- und Baumanagement und die Qualitätskontrolle sind mir gleichermassen wichtig. Architekturphilosophie Für mich zählt die Qualität des Raumes und deren Bezüge zueinander, das Lichtspiel in den Innenräumen - nicht primär die der Form; Architektur bleibt immer im Kontext - sozial, kulturell, politisch, räumlich; Reduktion auf das Wesentliche und Brauchbare. Nachhaltigkeit und schonender Gebrauch von Ressourcen ist für für mich eine Selbstverständlichkeit, unter Einbezug und Beachtung von ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten in sämtlichen Phasen der Planung und Ausführung. Werdegang Geboren 1966 in Bern - 1982 Ausbildung zum Hochbauzeichner - berufsbegleitende Ausbildung zum Architekten FH in Bern - seit 1987 bauleitender Architekt für grössere Projekte bei verschiedenen Büros in Bern - 1992 Stage bei Stella GmbH Film und Theater in Hamburg - seit 1993 Vater von 3 Kindern in Patchworksituation - 1997 vier Jahre selbständiger Architekt mit Büro in Bern - 2001 Gründung w2 wiesmann wild Architekten AG - 2003 Aufnahme in schweizerischen Werkbund SWB- Ausbildung zum Mediator - 2017 Gründung wiesmann>architect AG

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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Gilomen Remo
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Herzlich Wilkommen

Ihre Anwaltskanzlei im Berner Kirchenfeld bietet Ihnen die optimale Qualität der zu erbringenden Dienstleistung, ganz nach dem Motto: klein, aber fein. Wir zeichnen uns durch individuelle Beratung und effiziente Ausführung zu bestmöglichen Konditionen aus. Wir sind bestrebt, Ihnen im Gespräch eine freundschaftliche und stilvolle Atmosphäre zu vermitteln und nach aussen ihre Interessen mit voller Entschlossenheit wahrzunehmen. Vertrauen, Respekt und Loyalität bildet dabei die Grundlage zwischen Ihnen und Ihrem Rechtsvertreter. Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Beratung rund um privatrechtliche Arbeitsverhältnisse • Aufenthalts- und Arbeitsbewilligungen • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Erbrecht • Nachlassregelung • Unternehmensnachfolge • Willensvollstreckung • Familienrecht • Ehe- und Konkubinatsverträge • Güterrecht • Eheschutzmassnahmen • Trennungs- und Scheidungsvereinbarungen • Ehescheidung • Adoption • Beistandschaft • Vormundschaft • Gesellschafts- und Handelsrecht • Gesellschaftsgründungen • Firmenrecht • Zusammenarbeitsverträge • Auflösung und Liquidation • Haftpflichtrecht • Vertragliches- und ausservertragliches Haftpflichtrecht • Beratung bei Verkehrs-, Arbeits- und Sportunfällen • Verwaltungs- und Baurecht • Gastgewerberecht • Nachbarschaftsrecht • Architekten- und Ingenieurverträge • Baubewilligungen • Baueinsprachen und Beschwerdeverfahren • Bauhandwerkerpfandrecht • Baumängel • Enteignungen • General- und Totalunternehmerverträge • Werkverträge • Mietrecht • Miet-, Pacht- Leih-, Leasingverträge • Untermiete • Kündigung, Erstreckung • Mietzinsgestaltung • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Betreibungsverfahren • Konkursverfahren • Arrest • Inkasso • Retention • Strafrecht • Strafverteidigung • Beratung und Vertretung von Opfern von Straftaten • Geltendmachung und Abwehr von Ansprüchen im Strafverfahren • Wirtschaftsstrafrecht • Strassenverkehrsrecht • Vertragsrecht • Errichtung und Beurteilung

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
Graphit Group AG Raum für Immobilien & Architektur
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Graphit Group AG Raum für Immobilien & Architektur

Marktgasse 7, 3011 Bern
Ihr Partner in der Region Bern - Für Fragen rund um Immobilien & Architektur

Bei den wichtigen Dingen im Leben sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Das gilt insbesondere für Fragen rund um die Themen Treuhand, Immobilien und Architektur. Qualität für uns nicht nur ein Wort, sondern eine Einstellung. Wir sind in der Region Bern verankert und tun alles, um unsere Kunden kompetent, umfassend und persönlich zu betreuen. Regional. Als regionales Kompetenzzentrum sind wir Ihr persönlicher Partner für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Architektur und Immobilienmanagement. Kompetent. Qualität, Zuverlässigkeit und Innovation haben wir verinnerlicht und zu unserer Grundhaltung gemacht. Erfahren. Erfahrung kann man nicht kaufen – genau deshalb ist sie so wertvoll. Jung und dynamisch. In unserer täglichen Arbeit suchen wir stets nach einer Architektur, die Antworten gibt auf das komplexe Zusammenspiel von Themen wie Ökonomie, Ökologie, Soziologie und den modernen Bedürfnissen unserer Kunden und Endnutzern. Ein Projekt zu entwickeln heisst für uns, mehr als nur eine bauliche Intervention zu planen. Wir involvieren bereits zu einem frühen Zeitpunkt Spezialisten aus anderen Fachbereichen und sehen deren Input als integralen Bestandteil unserer strategischen Immobilienentwicklung an. Wir entwickeln Projekte, die sich durch ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis auszeichnen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Baumanagement stellen wir sicher, dass das Bauvorhaben erfolgreich ausgeführt wird. Dies erfolgt stets unter der Berücksichtigung der architektonischen, ökologischen und gesetzlichen Anforderungen. Wir fördern einen kooperativen, teambasierten Ansatz, um den Fluss kreativer Ideen zu pflegen und unsere Teammitglieder ihre Kreativität entfalten zu lassen.

ArchitektImmobilienRenovation
Graphit Group AG Raum für Immobilien & Architektur

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ArchitektImmobilienRenovation
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Bei den wichtigen Dingen im Leben sollten Sie keine Kompromisse eingehen. Das gilt insbesondere für Fragen rund um die Themen Treuhand, Immobilien und Architektur. Qualität für uns nicht nur ein Wort, sondern eine Einstellung. Wir sind in der Region Bern verankert und tun alles, um unsere Kunden kompetent, umfassend und persönlich zu betreuen. Regional. Als regionales Kompetenzzentrum sind wir Ihr persönlicher Partner für sämtliche Dienstleistungen im Bereich Architektur und Immobilienmanagement. Kompetent. Qualität, Zuverlässigkeit und Innovation haben wir verinnerlicht und zu unserer Grundhaltung gemacht. Erfahren. Erfahrung kann man nicht kaufen – genau deshalb ist sie so wertvoll. Jung und dynamisch. In unserer täglichen Arbeit suchen wir stets nach einer Architektur, die Antworten gibt auf das komplexe Zusammenspiel von Themen wie Ökonomie, Ökologie, Soziologie und den modernen Bedürfnissen unserer Kunden und Endnutzern. Ein Projekt zu entwickeln heisst für uns, mehr als nur eine bauliche Intervention zu planen. Wir involvieren bereits zu einem frühen Zeitpunkt Spezialisten aus anderen Fachbereichen und sehen deren Input als integralen Bestandteil unserer strategischen Immobilienentwicklung an. Wir entwickeln Projekte, die sich durch ein optimales Kosten-Nutzen-Verhältnis auszeichnen. Mit unserer langjährigen Erfahrung im Bereich Baumanagement stellen wir sicher, dass das Bauvorhaben erfolgreich ausgeführt wird. Dies erfolgt stets unter der Berücksichtigung der architektonischen, ökologischen und gesetzlichen Anforderungen. Wir fördern einen kooperativen, teambasierten Ansatz, um den Fluss kreativer Ideen zu pflegen und unsere Teammitglieder ihre Kreativität entfalten zu lassen.

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
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Jaggi Dieter

Bewertung 4,5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Jaggi Dieter

Monbijoustrasse 75, 3007 Bern
Lungenpraxis Bern Monbijou

Mein Angebot: • Pneumologische Beurteilung bei Husten, Dyspnoe (Atemnot), Asthma, COPD (Raucherlunge), Bronchiektasen, interstitielle Pneumopathien, Pneumonie, Lungentumor, Sarkoidose, Vaskulitiden, pulmonale Hypertonie, Schlafapnoe-Syndrom, Hypoventilationssyndrom usw. • Schlafmedizin: Therapieeinleitung und -begleitung bei CPAP- und BiPAP-Therapie sowie adaptiver Servoventilation (ASV) • Heimsauerstofftherapie (Einleitung und Überwachung) • Raucherentwöhnung • Präoperative pneumologische Abklärungen: Lungenfunktion, Bronchoskopie, Spiroergometrie • Tauchmedizinische Attests • Gutachten Diagnostik • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie, Bodyplethysmographie, CO-Diffusionsmessung) • Bronchoprovokationstest (Methacholintest) • Atemdruckmessung bei muskulären Erkrankungen (ALS, Duchenne, M. Pompe usw.) • 6-Minuten-Gehtest • Ergometrie • Spiroergometrie (extern) • Bronchoskopie (Lungenspiegelung) (extern) • NO-Messung in der Ausatmungsluft (FeNO) • Arterielle Blutgasanalyse (ABGA) inkl. Belastungs-ABGA • Röntgen (extern) • Pleurapunktion • Respiratorische Polygraphie • Nächtliche Pulsoxymetrie • Polysomnographie (extern) • Allergietestung: Prick-Test, Serologien • Elektrokardiogramm (EKG) • 24-Stunden-Blutdruck-Messung • Praxislabor und externes Labor Gesprochene Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch

Lungenkrankheiten (Pneumologie)ArztPraxis Ärzte
Jaggi Dieter

Jaggi Dieter

Monbijoustrasse 75, 3007 Bern
Lungenkrankheiten (Pneumologie)ArztPraxis Ärzte
Lungenpraxis Bern Monbijou

Mein Angebot: • Pneumologische Beurteilung bei Husten, Dyspnoe (Atemnot), Asthma, COPD (Raucherlunge), Bronchiektasen, interstitielle Pneumopathien, Pneumonie, Lungentumor, Sarkoidose, Vaskulitiden, pulmonale Hypertonie, Schlafapnoe-Syndrom, Hypoventilationssyndrom usw. • Schlafmedizin: Therapieeinleitung und -begleitung bei CPAP- und BiPAP-Therapie sowie adaptiver Servoventilation (ASV) • Heimsauerstofftherapie (Einleitung und Überwachung) • Raucherentwöhnung • Präoperative pneumologische Abklärungen: Lungenfunktion, Bronchoskopie, Spiroergometrie • Tauchmedizinische Attests • Gutachten Diagnostik • Lungenfunktionsprüfung (Spirometrie, Bodyplethysmographie, CO-Diffusionsmessung) • Bronchoprovokationstest (Methacholintest) • Atemdruckmessung bei muskulären Erkrankungen (ALS, Duchenne, M. Pompe usw.) • 6-Minuten-Gehtest • Ergometrie • Spiroergometrie (extern) • Bronchoskopie (Lungenspiegelung) (extern) • NO-Messung in der Ausatmungsluft (FeNO) • Arterielle Blutgasanalyse (ABGA) inkl. Belastungs-ABGA • Röntgen (extern) • Pleurapunktion • Respiratorische Polygraphie • Nächtliche Pulsoxymetrie • Polysomnographie (extern) • Allergietestung: Prick-Test, Serologien • Elektrokardiogramm (EKG) • 24-Stunden-Blutdruck-Messung • Praxislabor und externes Labor Gesprochene Sprachen Deutsch, Französisch, Italienisch, Englisch und Spanisch

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Kramer Friedrich

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Kramer Friedrich

Bubenbergplatz 9, 3011 Bern
Tätigkeits- und Fachgebiete

A Arbeitsrecht, Arbeitsverträge Altersvorsorgerecht Aktien und Aktiengesellschaft Architektenverträge Arzt- und Spitalhaftpflicht B Baurecht, Baubewilligungsverfahren Bankenrecht Bankenrechtliche Revision Berufliche Vorsorge Buchhaltungsrecht Beschaffungswesen im öffentlichen Recht ( Bund und Kantone) C gemäss Auskunft D Datenschutzrecht E Erbrecht und Erbschaftsverwaltung Erwachsenenschutzrecht F Familienrecht Firmenrecht G Gesellschaftsrecht Gastgewerbe und Hotellerie, Bewilligungen Grundstücke Grundbuch Gutachten zu Rechtsfragen H Handelsrecht Haftpflichtrecht Hypotheken I Immobilienrecht K Kindsrechte Kindes- und Erwachsenenschutz (KESB) L Liegenschaften M Mietrecht Marken und Markenschutz Medizinrecht N Nachbarrechte bei Nachbarstreitigkeiten (im Zivilrecht) O Opferhilferechte von Gewaltopfern P Patientenverfügung Produktehaftpflichtrecht Prozessvertretung von Personen und Firmen Q gemäss Auskunft R Rechtsgutachten Revision und Recht S Sachenrecht Sch Schadenersatzrecht Scheidungsrecht Schiedsgerichtsverfahren Schuldbetreibung und Konkurs St Strafrecht Stiftungsrecht Strassenverkehrsrecht T Tierschutzrecht U Unlauterer Wettbewerb Urheberrechte (Literatur, Musik, Kunst, Design) Unternehmungsrecht und Unternehmensberatung V Verträge und Vertragsrecht Versicherungs- und Haftpflichtrecht Vereins- und Verbandsrecht Vermögensverwaltungsrecht Verwaltungsrat Vorsorgeauftrag W Wettbewerbsrecht Willensvollstrecker (im Erbrecht) Wirtschaftsrecht Wirtschaftskriminalität X,Y gemäss Auskunft Z Zivilprozessrecht

AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüro
Kramer Friedrich

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wiesmann architect
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wiesmann architect

Dählhölzliweg 1, 3005 Bern
Herzlich willkommen

Arbeitsphilosophie Architektur ist für mich mehr als nur das Planen und Gestalten von Bauwerken. Ich verstehe meine Arbeit als Prozess - als konstante Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und Unternehmen, je nach Komplexität des Projekts auch mit Spezialisten und in Arbeitsgemeinschaften. In diesem Prozess stehen die Ziele und Bedürfnisse der Bauherren im Zentrum: eine bis ins Detail durchdachte architektonische und konstruktive Qualität, das Kosten- und Baumanagement und die Qualitätskontrolle sind mir gleichermassen wichtig. Architekturphilosophie Für mich zählt die Qualität des Raumes und deren Bezüge zueinander, das Lichtspiel in den Innenräumen - nicht primär die der Form; Architektur bleibt immer im Kontext - sozial, kulturell, politisch, räumlich; Reduktion auf das Wesentliche und Brauchbare. Nachhaltigkeit und schonender Gebrauch von Ressourcen ist für für mich eine Selbstverständlichkeit, unter Einbezug und Beachtung von ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten in sämtlichen Phasen der Planung und Ausführung. Werdegang Geboren 1966 in Bern - 1982 Ausbildung zum Hochbauzeichner - berufsbegleitende Ausbildung zum Architekten FH in Bern - seit 1987 bauleitender Architekt für grössere Projekte bei verschiedenen Büros in Bern - 1992 Stage bei Stella GmbH Film und Theater in Hamburg - seit 1993 Vater von 3 Kindern in Patchworksituation - 1997 vier Jahre selbständiger Architekt mit Büro in Bern - 2001 Gründung w2 wiesmann wild Architekten AG - 2003 Aufnahme in schweizerischen Werkbund SWB- Ausbildung zum Mediator - 2017 Gründung wiesmann>architect AG

ArchitektPlanung
wiesmann architect

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Arbeitsphilosophie Architektur ist für mich mehr als nur das Planen und Gestalten von Bauwerken. Ich verstehe meine Arbeit als Prozess - als konstante Zusammenarbeit mit der Bauherrschaft und Unternehmen, je nach Komplexität des Projekts auch mit Spezialisten und in Arbeitsgemeinschaften. In diesem Prozess stehen die Ziele und Bedürfnisse der Bauherren im Zentrum: eine bis ins Detail durchdachte architektonische und konstruktive Qualität, das Kosten- und Baumanagement und die Qualitätskontrolle sind mir gleichermassen wichtig. Architekturphilosophie Für mich zählt die Qualität des Raumes und deren Bezüge zueinander, das Lichtspiel in den Innenräumen - nicht primär die der Form; Architektur bleibt immer im Kontext - sozial, kulturell, politisch, räumlich; Reduktion auf das Wesentliche und Brauchbare. Nachhaltigkeit und schonender Gebrauch von Ressourcen ist für für mich eine Selbstverständlichkeit, unter Einbezug und Beachtung von ökologischen und wirtschaftlichen Aspekten in sämtlichen Phasen der Planung und Ausführung. Werdegang Geboren 1966 in Bern - 1982 Ausbildung zum Hochbauzeichner - berufsbegleitende Ausbildung zum Architekten FH in Bern - seit 1987 bauleitender Architekt für grössere Projekte bei verschiedenen Büros in Bern - 1992 Stage bei Stella GmbH Film und Theater in Hamburg - seit 1993 Vater von 3 Kindern in Patchworksituation - 1997 vier Jahre selbständiger Architekt mit Büro in Bern - 2001 Gründung w2 wiesmann wild Architekten AG - 2003 Aufnahme in schweizerischen Werkbund SWB- Ausbildung zum Mediator - 2017 Gründung wiesmann>architect AG

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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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