Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile
  • Keine passenden Einträge

Zentrum in Bern

: 1319 Einträge
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 14:00 Uhr
ATELIER IRMAK

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

ATELIER IRMAK

Kramgasse 10, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Herzlich willkommen

Atelier Irmak wurde 1985 als Fachgeschäft für Teppichrestauration in der Berner Altstadt gegründet. Dank der profunden Erfahrung und hohen Qualitätsarbeit konnten wir uns rasch und über die Landesgrenzen hinaus einen guten Namen schaffen. 1991 eröffneten wir eine Galerie mit einer kleinen, sorgfältig ausgesuchten Sammlung. Dank unserem kompromisslosen Qualitätsanspruch konnten wir das Vertrauen namhafter Kunden gewinnen, wurden mit der Restauration von Museumsstücken und dem Sammlungsaufbau beauftragt und von Privatsammlern und Auktionshäusern mit Schätzungen betraut. Mit der Übernahme des renommierten Teppichgeschäfts Wirz Anfang des Jahres 2000, konnten wir uns einen Traum erfüllen und mit unserer Galerie eine der schönsten Lokalitäten der Altstadt beziehen. Wenn Sie sich für zeitlose Knüpf- und Webkunst interessieren, auf der Suche nach einem wertbeständigen Teppich oder Kelim sind, an dem Sie auch nach Jahren Freude haben, dann schauen Sie doch unverbindlich bei uns vorbei. Gerne beraten wir Sie freundlich und unaufdringlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mitgliedschaften: • Verband Schweizerischer Antiquare und Restauratoren (VSAR) • Verband Schweizerischer Antiquare und Kunsthändler (VSAK) • Kunsthandelsverband der Schweiz (KHVS) • Confédération Internationale des Négociants en Oeuvres D`art (CINO) Wir können Ihnen einen Rundum-Service bieten: • Permanente Ausstellung in unseren Räumlichkeiten • An- und Verkauf alter Teppiche, Kelims und Textilien • Fachmännische Reparatur und Restauration, waschen und spannen • Persönliche Beratung im Geschäft oder bei Ihnen zu Hause • Expertisen für Erbschaften, Versicherungsfälle, Banken und Behörden Dank unserer internationalen Beziehungen und Kontakten zu Herstellern und Händlern in den Ursprungsländern, können wir selbst spezielle Kundenwünsche befriedigen. Damit Sie bei sich zu Hause und in aller Ruhe den Teppich oder Kelim auf sich einwirken lassen können, stellen wir Ihnen gerne eine Auswahl zur Verfügung … denn bekanntlich hängt die Wirkung immer vom Umfeld ab.

PremiumPremium Eintrag
TeppicheTeppichpflege Teppichreinigung
Kramgasse 10, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
TeppicheTeppichpflege Teppichreinigung
Herzlich willkommen

Atelier Irmak wurde 1985 als Fachgeschäft für Teppichrestauration in der Berner Altstadt gegründet. Dank der profunden Erfahrung und hohen Qualitätsarbeit konnten wir uns rasch und über die Landesgrenzen hinaus einen guten Namen schaffen. 1991 eröffneten wir eine Galerie mit einer kleinen, sorgfältig ausgesuchten Sammlung. Dank unserem kompromisslosen Qualitätsanspruch konnten wir das Vertrauen namhafter Kunden gewinnen, wurden mit der Restauration von Museumsstücken und dem Sammlungsaufbau beauftragt und von Privatsammlern und Auktionshäusern mit Schätzungen betraut. Mit der Übernahme des renommierten Teppichgeschäfts Wirz Anfang des Jahres 2000, konnten wir uns einen Traum erfüllen und mit unserer Galerie eine der schönsten Lokalitäten der Altstadt beziehen. Wenn Sie sich für zeitlose Knüpf- und Webkunst interessieren, auf der Suche nach einem wertbeständigen Teppich oder Kelim sind, an dem Sie auch nach Jahren Freude haben, dann schauen Sie doch unverbindlich bei uns vorbei. Gerne beraten wir Sie freundlich und unaufdringlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mitgliedschaften: • Verband Schweizerischer Antiquare und Restauratoren (VSAR) • Verband Schweizerischer Antiquare und Kunsthändler (VSAK) • Kunsthandelsverband der Schweiz (KHVS) • Confédération Internationale des Négociants en Oeuvres D`art (CINO) Wir können Ihnen einen Rundum-Service bieten: • Permanente Ausstellung in unseren Räumlichkeiten • An- und Verkauf alter Teppiche, Kelims und Textilien • Fachmännische Reparatur und Restauration, waschen und spannen • Persönliche Beratung im Geschäft oder bei Ihnen zu Hause • Expertisen für Erbschaften, Versicherungsfälle, Banken und Behörden Dank unserer internationalen Beziehungen und Kontakten zu Herstellern und Händlern in den Ursprungsländern, können wir selbst spezielle Kundenwünsche befriedigen. Damit Sie bei sich zu Hause und in aller Ruhe den Teppich oder Kelim auf sich einwirken lassen können, stellen wir Ihnen gerne eine Auswahl zur Verfügung … denn bekanntlich hängt die Wirkung immer vom Umfeld ab.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 14:00 Uhr
Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)
Noch keine Bewertungen

Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)

Wölflistrasse 5, 3006 Bern
Vision/Strategie/Leitbild: Die Ziele und Wege des AGVS

Um die in seiner Vision definierten langfristigen Ziele zu erreichen, verfolgt der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) eine klare Strategie. In seiner Vision bringt der AGVS seine langfristigen Ziele und Ambitionen zum Ausdruck. Um diese zu erreichen hat der AGVS eine klare Strategie festgelegt. Mit dem Leitbild bietet der Verband seinen Exponenten einen Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten. Vision, Strategie und Leitbild helfen dem Verband, seine Aufgaben wirkungsvoll und effizient zu erfüllen und die Interessen der Schweizer Garagisten effektiv zu vertreten. Unsere Vision Die Vision stellt unser langfristiges Ziel dar und bringt zum Ausdruck, welche Ambitionen wir haben: • Die AGVS-Garagisten sind die kompetenten Ansprechpartner bei Themen rund um ganzheitliche Mobilitätslösungen des Individualverkehrs • Das Mitglied nutzt die Marke AGVS aus Überzeugung. Die Marke AGVS steht für hohe Qualität und kundenfreundliche Dienstleistungen Unsere Strategie Die Strategie zeigt die Richtung auf, wie und in welchem Rahmen die Ziele erreicht werden sollen: • Die Organisation des AGVS ist konsequent auf die Kernkompetenzen Branchenvertretung, Dienstleistungen und Berufsbildung ausgerichtet. • Als führender und verantwortungsbewusster Branchen- und Berufsverband engagiert sich der AGVS zum Nutzen seiner Mitglieder nachhaltig für optimale Rahmenbedingungen. • Der AGVS stellt an sich selbst, an seine Mitglieder und an seine Partner hohe Qualitätsansprüche. • Der AGVS steht für freies Unternehmertum ein. • Der AGVS sorgt dafür, dass seine Mitglieder die Herausforderungen und Chancen im Markt, in der Technologie, bei der Digitalisierung und bei den Prozessoptimierungen rechtzeitig erkennen. • Zusammen mit den Mitgliedern fördert der AGVS die Autoberufe und strebt eine ausgewogene Fachkräftesituation an. • Der AGVS setzt sich dafür ein, dass sich die Mobilität möglichst im Einklang mit der Umwelt entwickelt und unterstützt seine Mitglieder mit zeitgemässen Dienstleistungen. • Für die Kommunikation mit seinen Anspruchsgruppen nutzt der AGVS moderne und zweckmässige Plattformen. • Die Nähe zum Mitglied und dessen Mitarbeitenden ist für die erfolgreiche Interessenwahrnehmung entscheidend. Um dies sicherzustellen, bindet er die Sektionen und die Fachgremien in die Entscheidungsprozesse ein. • Um Synergien zu nutzen und die Wirkung zu verstärken, sucht der AGVS die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen. • Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des AGVS wird durch Mitgliederbeiträge, Dienstleistungen und Solidaritätsbeiträge auf Dauer sichergestellt. • Um die Interessen und Anliegen der Mitglieder glaubwürdig und wirkungsvoll zu vertreten, pflegen der AGVS und seine Sektionen national und regional ihr starkes politisches Netzwerk und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden. Unser Leitbild Das Leitbild dient den Exponenten unseres Verbandes als Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten: Unternehmenszweck Als Branchen- und Berufsorganisation fördert und vertritt der AGVS alle im Markt der individuellen Mobilität tätigen Betriebe, die eine auf Qualität, Sicherheit, Ökologie und Fairness basierende Kundenausrichtung pflegen. Mitglieder und deren Mitarbeitende Motivation für die Mitgliedschaft im AGVS sind der Zugang zu weiterführenden Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie das Engagement für gemeinsame Interessen. Mit dem Beitritt zum AGVS anerkennt das Mitglied, dass übergeordnete Brancheninteressen besser gemeinsam wahrgenommen werden und das Wohl aller Mitglieder über dem Wohl des einzelnen Mitgliedes steht. Die AGVS-Mitglieder setzen sich in der Schweizer Wirtschaft, bei den Behörden, der Politik und in der Bevölkerung für ein positives und anerkanntes Image der Branche ein. Der AGVS bildet zusammen mit seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitenden eine Win-Win-Gemeinschaft. Mitarbeitende in der Geschäftsstelle des AGVS und in den Sektionen Teamwork, Transparenz, Loyalität, Fairness und Leistungswille prägen die Unternehmens­kultur. Der AGVS setzt sich für die qualitative Förderung der Handlungskompetenzen aller Mitarbeitenden ein. Die Dienstleistungen zum Nutzen des Mitgliedes haben Priorität. Die Mitarbeitenden der AGVS-Sektionen und der AGVS-Geschäftsstelle verstehen sich als Team, pflegen die Zusammenarbeit und streben Synergien an. Kommunikation Der AGVS fördert den Dialog und kommuniziert aktiv, zweckmässig, transparent und ehrlich. Seine Kommunikation hat zum Ziel, den Qualitätsanspruch zu transportieren und damit das Image der Branche insgesamt zu stärken. Mit der Marke «AGVS» zeichnet sich das Mitglied aus. Verhältnis zu den Kunden unserer Mitglieder Der AGVS unterstützt und stärkt seine Mitglieder bei der professionellen und fairen Betreuung ihrer Kunden. Im Zentrum stehen Qualität, Ökologie, Sicherheit, Dienstleistungen und Beratung. Finanzen Der AGVS geht mit seinen finanziellen Ressourcen sorgfältig um und engagiert sich für eine langfristige Wertschöpfung zugunsten seiner Mitglieder.

PremiumPremium Eintrag
Berufsverband
Wölflistrasse 5, 3006 Bern
Berufsverband
Vision/Strategie/Leitbild: Die Ziele und Wege des AGVS

Um die in seiner Vision definierten langfristigen Ziele zu erreichen, verfolgt der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) eine klare Strategie. In seiner Vision bringt der AGVS seine langfristigen Ziele und Ambitionen zum Ausdruck. Um diese zu erreichen hat der AGVS eine klare Strategie festgelegt. Mit dem Leitbild bietet der Verband seinen Exponenten einen Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten. Vision, Strategie und Leitbild helfen dem Verband, seine Aufgaben wirkungsvoll und effizient zu erfüllen und die Interessen der Schweizer Garagisten effektiv zu vertreten. Unsere Vision Die Vision stellt unser langfristiges Ziel dar und bringt zum Ausdruck, welche Ambitionen wir haben: • Die AGVS-Garagisten sind die kompetenten Ansprechpartner bei Themen rund um ganzheitliche Mobilitätslösungen des Individualverkehrs • Das Mitglied nutzt die Marke AGVS aus Überzeugung. Die Marke AGVS steht für hohe Qualität und kundenfreundliche Dienstleistungen Unsere Strategie Die Strategie zeigt die Richtung auf, wie und in welchem Rahmen die Ziele erreicht werden sollen: • Die Organisation des AGVS ist konsequent auf die Kernkompetenzen Branchenvertretung, Dienstleistungen und Berufsbildung ausgerichtet. • Als führender und verantwortungsbewusster Branchen- und Berufsverband engagiert sich der AGVS zum Nutzen seiner Mitglieder nachhaltig für optimale Rahmenbedingungen. • Der AGVS stellt an sich selbst, an seine Mitglieder und an seine Partner hohe Qualitätsansprüche. • Der AGVS steht für freies Unternehmertum ein. • Der AGVS sorgt dafür, dass seine Mitglieder die Herausforderungen und Chancen im Markt, in der Technologie, bei der Digitalisierung und bei den Prozessoptimierungen rechtzeitig erkennen. • Zusammen mit den Mitgliedern fördert der AGVS die Autoberufe und strebt eine ausgewogene Fachkräftesituation an. • Der AGVS setzt sich dafür ein, dass sich die Mobilität möglichst im Einklang mit der Umwelt entwickelt und unterstützt seine Mitglieder mit zeitgemässen Dienstleistungen. • Für die Kommunikation mit seinen Anspruchsgruppen nutzt der AGVS moderne und zweckmässige Plattformen. • Die Nähe zum Mitglied und dessen Mitarbeitenden ist für die erfolgreiche Interessenwahrnehmung entscheidend. Um dies sicherzustellen, bindet er die Sektionen und die Fachgremien in die Entscheidungsprozesse ein. • Um Synergien zu nutzen und die Wirkung zu verstärken, sucht der AGVS die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen. • Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des AGVS wird durch Mitgliederbeiträge, Dienstleistungen und Solidaritätsbeiträge auf Dauer sichergestellt. • Um die Interessen und Anliegen der Mitglieder glaubwürdig und wirkungsvoll zu vertreten, pflegen der AGVS und seine Sektionen national und regional ihr starkes politisches Netzwerk und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden. Unser Leitbild Das Leitbild dient den Exponenten unseres Verbandes als Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten: Unternehmenszweck Als Branchen- und Berufsorganisation fördert und vertritt der AGVS alle im Markt der individuellen Mobilität tätigen Betriebe, die eine auf Qualität, Sicherheit, Ökologie und Fairness basierende Kundenausrichtung pflegen. Mitglieder und deren Mitarbeitende Motivation für die Mitgliedschaft im AGVS sind der Zugang zu weiterführenden Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie das Engagement für gemeinsame Interessen. Mit dem Beitritt zum AGVS anerkennt das Mitglied, dass übergeordnete Brancheninteressen besser gemeinsam wahrgenommen werden und das Wohl aller Mitglieder über dem Wohl des einzelnen Mitgliedes steht. Die AGVS-Mitglieder setzen sich in der Schweizer Wirtschaft, bei den Behörden, der Politik und in der Bevölkerung für ein positives und anerkanntes Image der Branche ein. Der AGVS bildet zusammen mit seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitenden eine Win-Win-Gemeinschaft. Mitarbeitende in der Geschäftsstelle des AGVS und in den Sektionen Teamwork, Transparenz, Loyalität, Fairness und Leistungswille prägen die Unternehmens­kultur. Der AGVS setzt sich für die qualitative Förderung der Handlungskompetenzen aller Mitarbeitenden ein. Die Dienstleistungen zum Nutzen des Mitgliedes haben Priorität. Die Mitarbeitenden der AGVS-Sektionen und der AGVS-Geschäftsstelle verstehen sich als Team, pflegen die Zusammenarbeit und streben Synergien an. Kommunikation Der AGVS fördert den Dialog und kommuniziert aktiv, zweckmässig, transparent und ehrlich. Seine Kommunikation hat zum Ziel, den Qualitätsanspruch zu transportieren und damit das Image der Branche insgesamt zu stärken. Mit der Marke «AGVS» zeichnet sich das Mitglied aus. Verhältnis zu den Kunden unserer Mitglieder Der AGVS unterstützt und stärkt seine Mitglieder bei der professionellen und fairen Betreuung ihrer Kunden. Im Zentrum stehen Qualität, Ökologie, Sicherheit, Dienstleistungen und Beratung. Finanzen Der AGVS geht mit seinen finanziellen Ressourcen sorgfältig um und engagiert sich für eine langfristige Wertschöpfung zugunsten seiner Mitglieder.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
PremiumPremium Eintrag
VorsorgeberatungVersicherungKrankenkassePensionskassenberatungVermögensverwaltung
Laupenstrasse 19, 3008 BernPostfach, 3001 Bern
VorsorgeberatungVersicherungKrankenkassePensionskassenberatungVermögensverwaltung
AXA Generalagentur Vorsorge und Vermögen – Patrick Hofmann

Angebote für Privatpersonen Wohnen & Eigentum • Hausratversicherung • Privathaftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung • Hypotheken • Gebäude- und Bauversicherung • Hausangestellte versichern Fahrzeug & Reise • Autoversicherung • Motorradversicherung • Reiseversicherung • Rechtsschutzversicherung • Oldtimerversicherung • Wasserfahrzeugversicherung Vorsorge & Sparen • Lebensversicherung • Risikoversicherung • Sparprodukte • Anlageprodukte • Altersrente • Auszahlungsplan • Gesundheitsvorsorge Angebote für Unternehmenskunden Personal • Unfallversicherung • Krankentaggeldversicherung • Berufliche Vorsorge Haftpflicht und Sachen • Haftpflichtversicherung • Sachversicherung • Gebäude- / Bauversicherungen • Technikversicherung • Transportversicherung • Kreditversicherung • Baugarantie und Kaution • Rechtsschutzversicherung Fahrzeuge • Autoversicherung • Flottenversicherung • Luftfahrzeugversicherung • Wasserfahrzeugversicherung Wir freuen uns, Sie bald persönlich kennen zu lernen. Generalagentur Vorsorge und Vermögen Patrick Hofmann

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
BGTreuhand + Beratungs AG
Noch keine Bewertungen

BGTreuhand + Beratungs AG

Thunstrasse 43A, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 6
Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung!

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung / -beratung, Treuhand- und Steuerberatung für grössere, mittlere und kleinere KMU-Betriebe, Personenunternehmen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinwesen und Non-Profit-Organisationen tätig. Mit Service ohne Aufpreis Treuhand, Finanzplanung, Budgetierung Buchführung ist nicht allein die Kunst im Umgang mit Soll und Haben, Vielmehr hat die Buchführung die Informationen aus dem Tagesgeschäft so zu verarbeiten, dass sie den Ansprüchen unterschiedlichster Interessenten (Eigentümer, Investoren, Gläubiger, Fiskus) gerecht wird. • Buchführung und Abschlussberatung • Finanz- und Rechnungswesen (Finanz-, Lohn-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung) • Stellvertretungen in den Bereichen der Administration und des Rechnungswesens • Immobilien-Verwaltung • Abwicklung elektronischer Zahlungsverkehr für Kunden • Personaladministration und Lohnbuchhaltung • Wertschriften-Buchhaltung (spez. Sondervermögen, Anlagefonds) • Organisation und Führung der gesamten Administration für Dritte Steuern und Recht (für natürliche und juristische Personen) Beim Erstellen der Steuererklärung ist es meist zu spät, das steuerbare Einkommen bzw. den steuerbaren Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung zu beeinflussen. Die Steueroptimierung muss vorher durch die Steuerplanung erfolgen, auch unter Einbezug der privaten Situation. • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts • Steuerplanung • Einsprachen, Rekurse und Vertretungen vor Steuerbehörden • Mehrwertsteuer (Abrechnungen, Audits) • Erbrechtsangelegenheiten und Unternehmensnachfolge • Gesellschaftsgründungen • Liquidationsmandate und Beistandschaften Unternehmensberatung Unternehmensberatung ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung und vielseitige Ausbildung unseren KundenInnen weitergeben. Wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit. • Controlling, Rechnungs- und Informationssysteme • Organisation des gesamten Rechnungswesen • Qualitätsmanagementberatung • Führungs- und Organisationsentwicklung • Krisenmanagement und Stellvertretungen (Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen) • Unternehmensbewertung (Bewertung von Unternehmen als Ganzes und Unternehmensanteilen) • Due-Diligence-Prüfungen • Vorsorgeplanung (Erarbeitung von Vorsorgeanalysen und -konzepten) • Wirtschaftlichkeitsanalysen (Erstellen und Auswerten von Kennzahlen, Branchenvergleiche «Gewerbestatistik») Informatik In diesem Bereich ziehen wir langjährige Partner und Spezialisten zu. • Outsourcing • Konzeption, Evaluation und Realisierung von Informations- und Kommunikationssystemen • Installation und Support von Netzwerken • Verkauf und Implementierung von Hard- und Software • Realisierung Internetauftritt • Hotline-Service und Stellvertretungen • EDV-Revisionen mit Wirtschaftsinformatiker Wirtschaftsprüfung und -beratung Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren, Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen. • Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's • Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen • Sonderprüfungen • GwG-Prüfungen (Geldwäscherei-Gesetz) • Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) • Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) • Von RAB zugelassener Revisionsexperte Unsere Spezialerfahrungen Wir wollen unsere Erfahrungen zu einem günstigen Kosten-/Nutzenverhältnis unseren Kunden weitergeben. • Als langjähriger Kadermitarbeiter der Ernst & Young AG und Price Waterhouse Coopers haben wir auch Erfahrungen bei der Realisierung von grösseren Wirtschaftsprüfungs- und beratungsprojekten (gesetzliche Sachwaltermandate, ausssergerichtliche Nachlassverwaltungen, Expertisen), AHV - Arbeitgeberbeitragsprüfungen • Beratung von Sportverbänden: Entwicklung Konzept zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eishockey-Clubs der Nationalliga im Auftrag des Schweiz. Eishockey-Verbandes, Mitglied des Kontrollausschusses der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (National League) • Aufbau des Rechnungswesens sowie Übernahme der Trägerschaft eines Arbeitslosen-Beschäftigungsprogrammes des SECO • GWG-Prüfungen als Revisionsstelle bei Finanzintermediären von Selbsthilfeorganisation (SRO's) • Kostenanalysen als Grundlage für Tarifgestaltungen (z.B. Schweiz. Kioskinhaberverband, Schweizer Zahlenlotto, Schweizerische Milchwirtschaft) • Unternehmens-Nachfolgeregelungen, Mediation in einfacheren Wirtschaftsrechtsfällen

PremiumPremium Eintrag
UnternehmensberatungSteuerberatungTreuhandWirtschaftsprüfungBuchhaltungsbüro
Thunstrasse 43A, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 6
UnternehmensberatungSteuerberatungTreuhandWirtschaftsprüfungBuchhaltungsbüro
Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung!

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung / -beratung, Treuhand- und Steuerberatung für grössere, mittlere und kleinere KMU-Betriebe, Personenunternehmen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinwesen und Non-Profit-Organisationen tätig. Mit Service ohne Aufpreis Treuhand, Finanzplanung, Budgetierung Buchführung ist nicht allein die Kunst im Umgang mit Soll und Haben, Vielmehr hat die Buchführung die Informationen aus dem Tagesgeschäft so zu verarbeiten, dass sie den Ansprüchen unterschiedlichster Interessenten (Eigentümer, Investoren, Gläubiger, Fiskus) gerecht wird. • Buchführung und Abschlussberatung • Finanz- und Rechnungswesen (Finanz-, Lohn-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung) • Stellvertretungen in den Bereichen der Administration und des Rechnungswesens • Immobilien-Verwaltung • Abwicklung elektronischer Zahlungsverkehr für Kunden • Personaladministration und Lohnbuchhaltung • Wertschriften-Buchhaltung (spez. Sondervermögen, Anlagefonds) • Organisation und Führung der gesamten Administration für Dritte Steuern und Recht (für natürliche und juristische Personen) Beim Erstellen der Steuererklärung ist es meist zu spät, das steuerbare Einkommen bzw. den steuerbaren Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung zu beeinflussen. Die Steueroptimierung muss vorher durch die Steuerplanung erfolgen, auch unter Einbezug der privaten Situation. • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts • Steuerplanung • Einsprachen, Rekurse und Vertretungen vor Steuerbehörden • Mehrwertsteuer (Abrechnungen, Audits) • Erbrechtsangelegenheiten und Unternehmensnachfolge • Gesellschaftsgründungen • Liquidationsmandate und Beistandschaften Unternehmensberatung Unternehmensberatung ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung und vielseitige Ausbildung unseren KundenInnen weitergeben. Wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit. • Controlling, Rechnungs- und Informationssysteme • Organisation des gesamten Rechnungswesen • Qualitätsmanagementberatung • Führungs- und Organisationsentwicklung • Krisenmanagement und Stellvertretungen (Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen) • Unternehmensbewertung (Bewertung von Unternehmen als Ganzes und Unternehmensanteilen) • Due-Diligence-Prüfungen • Vorsorgeplanung (Erarbeitung von Vorsorgeanalysen und -konzepten) • Wirtschaftlichkeitsanalysen (Erstellen und Auswerten von Kennzahlen, Branchenvergleiche «Gewerbestatistik») Informatik In diesem Bereich ziehen wir langjährige Partner und Spezialisten zu. • Outsourcing • Konzeption, Evaluation und Realisierung von Informations- und Kommunikationssystemen • Installation und Support von Netzwerken • Verkauf und Implementierung von Hard- und Software • Realisierung Internetauftritt • Hotline-Service und Stellvertretungen • EDV-Revisionen mit Wirtschaftsinformatiker Wirtschaftsprüfung und -beratung Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren, Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen. • Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's • Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen • Sonderprüfungen • GwG-Prüfungen (Geldwäscherei-Gesetz) • Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) • Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) • Von RAB zugelassener Revisionsexperte Unsere Spezialerfahrungen Wir wollen unsere Erfahrungen zu einem günstigen Kosten-/Nutzenverhältnis unseren Kunden weitergeben. • Als langjähriger Kadermitarbeiter der Ernst & Young AG und Price Waterhouse Coopers haben wir auch Erfahrungen bei der Realisierung von grösseren Wirtschaftsprüfungs- und beratungsprojekten (gesetzliche Sachwaltermandate, ausssergerichtliche Nachlassverwaltungen, Expertisen), AHV - Arbeitgeberbeitragsprüfungen • Beratung von Sportverbänden: Entwicklung Konzept zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eishockey-Clubs der Nationalliga im Auftrag des Schweiz. Eishockey-Verbandes, Mitglied des Kontrollausschusses der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (National League) • Aufbau des Rechnungswesens sowie Übernahme der Trägerschaft eines Arbeitslosen-Beschäftigungsprogrammes des SECO • GWG-Prüfungen als Revisionsstelle bei Finanzintermediären von Selbsthilfeorganisation (SRO's) • Kostenanalysen als Grundlage für Tarifgestaltungen (z.B. Schweiz. Kioskinhaberverband, Schweizer Zahlenlotto, Schweizerische Milchwirtschaft) • Unternehmens-Nachfolgeregelungen, Mediation in einfacheren Wirtschaftsrechtsfällen

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

Zentrum in Bern

: 1319 Einträge
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 14:00 Uhr
ATELIER IRMAK

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

ATELIER IRMAK

Kramgasse 10, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
Herzlich willkommen

Atelier Irmak wurde 1985 als Fachgeschäft für Teppichrestauration in der Berner Altstadt gegründet. Dank der profunden Erfahrung und hohen Qualitätsarbeit konnten wir uns rasch und über die Landesgrenzen hinaus einen guten Namen schaffen. 1991 eröffneten wir eine Galerie mit einer kleinen, sorgfältig ausgesuchten Sammlung. Dank unserem kompromisslosen Qualitätsanspruch konnten wir das Vertrauen namhafter Kunden gewinnen, wurden mit der Restauration von Museumsstücken und dem Sammlungsaufbau beauftragt und von Privatsammlern und Auktionshäusern mit Schätzungen betraut. Mit der Übernahme des renommierten Teppichgeschäfts Wirz Anfang des Jahres 2000, konnten wir uns einen Traum erfüllen und mit unserer Galerie eine der schönsten Lokalitäten der Altstadt beziehen. Wenn Sie sich für zeitlose Knüpf- und Webkunst interessieren, auf der Suche nach einem wertbeständigen Teppich oder Kelim sind, an dem Sie auch nach Jahren Freude haben, dann schauen Sie doch unverbindlich bei uns vorbei. Gerne beraten wir Sie freundlich und unaufdringlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mitgliedschaften: • Verband Schweizerischer Antiquare und Restauratoren (VSAR) • Verband Schweizerischer Antiquare und Kunsthändler (VSAK) • Kunsthandelsverband der Schweiz (KHVS) • Confédération Internationale des Négociants en Oeuvres D`art (CINO) Wir können Ihnen einen Rundum-Service bieten: • Permanente Ausstellung in unseren Räumlichkeiten • An- und Verkauf alter Teppiche, Kelims und Textilien • Fachmännische Reparatur und Restauration, waschen und spannen • Persönliche Beratung im Geschäft oder bei Ihnen zu Hause • Expertisen für Erbschaften, Versicherungsfälle, Banken und Behörden Dank unserer internationalen Beziehungen und Kontakten zu Herstellern und Händlern in den Ursprungsländern, können wir selbst spezielle Kundenwünsche befriedigen. Damit Sie bei sich zu Hause und in aller Ruhe den Teppich oder Kelim auf sich einwirken lassen können, stellen wir Ihnen gerne eine Auswahl zur Verfügung … denn bekanntlich hängt die Wirkung immer vom Umfeld ab.

PremiumPremium Eintrag
TeppicheTeppichpflege Teppichreinigung
Kramgasse 10, 3011 BernPostfach, 3000 Bern 8
TeppicheTeppichpflege Teppichreinigung
Herzlich willkommen

Atelier Irmak wurde 1985 als Fachgeschäft für Teppichrestauration in der Berner Altstadt gegründet. Dank der profunden Erfahrung und hohen Qualitätsarbeit konnten wir uns rasch und über die Landesgrenzen hinaus einen guten Namen schaffen. 1991 eröffneten wir eine Galerie mit einer kleinen, sorgfältig ausgesuchten Sammlung. Dank unserem kompromisslosen Qualitätsanspruch konnten wir das Vertrauen namhafter Kunden gewinnen, wurden mit der Restauration von Museumsstücken und dem Sammlungsaufbau beauftragt und von Privatsammlern und Auktionshäusern mit Schätzungen betraut. Mit der Übernahme des renommierten Teppichgeschäfts Wirz Anfang des Jahres 2000, konnten wir uns einen Traum erfüllen und mit unserer Galerie eine der schönsten Lokalitäten der Altstadt beziehen. Wenn Sie sich für zeitlose Knüpf- und Webkunst interessieren, auf der Suche nach einem wertbeständigen Teppich oder Kelim sind, an dem Sie auch nach Jahren Freude haben, dann schauen Sie doch unverbindlich bei uns vorbei. Gerne beraten wir Sie freundlich und unaufdringlich. Wir freuen uns auf Ihren Besuch! Mitgliedschaften: • Verband Schweizerischer Antiquare und Restauratoren (VSAR) • Verband Schweizerischer Antiquare und Kunsthändler (VSAK) • Kunsthandelsverband der Schweiz (KHVS) • Confédération Internationale des Négociants en Oeuvres D`art (CINO) Wir können Ihnen einen Rundum-Service bieten: • Permanente Ausstellung in unseren Räumlichkeiten • An- und Verkauf alter Teppiche, Kelims und Textilien • Fachmännische Reparatur und Restauration, waschen und spannen • Persönliche Beratung im Geschäft oder bei Ihnen zu Hause • Expertisen für Erbschaften, Versicherungsfälle, Banken und Behörden Dank unserer internationalen Beziehungen und Kontakten zu Herstellern und Händlern in den Ursprungsländern, können wir selbst spezielle Kundenwünsche befriedigen. Damit Sie bei sich zu Hause und in aller Ruhe den Teppich oder Kelim auf sich einwirken lassen können, stellen wir Ihnen gerne eine Auswahl zur Verfügung … denn bekanntlich hängt die Wirkung immer vom Umfeld ab.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 14:00 Uhr
Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)
Noch keine Bewertungen

Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS)

Wölflistrasse 5, 3006 Bern
Vision/Strategie/Leitbild: Die Ziele und Wege des AGVS

Um die in seiner Vision definierten langfristigen Ziele zu erreichen, verfolgt der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) eine klare Strategie. In seiner Vision bringt der AGVS seine langfristigen Ziele und Ambitionen zum Ausdruck. Um diese zu erreichen hat der AGVS eine klare Strategie festgelegt. Mit dem Leitbild bietet der Verband seinen Exponenten einen Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten. Vision, Strategie und Leitbild helfen dem Verband, seine Aufgaben wirkungsvoll und effizient zu erfüllen und die Interessen der Schweizer Garagisten effektiv zu vertreten. Unsere Vision Die Vision stellt unser langfristiges Ziel dar und bringt zum Ausdruck, welche Ambitionen wir haben: • Die AGVS-Garagisten sind die kompetenten Ansprechpartner bei Themen rund um ganzheitliche Mobilitätslösungen des Individualverkehrs • Das Mitglied nutzt die Marke AGVS aus Überzeugung. Die Marke AGVS steht für hohe Qualität und kundenfreundliche Dienstleistungen Unsere Strategie Die Strategie zeigt die Richtung auf, wie und in welchem Rahmen die Ziele erreicht werden sollen: • Die Organisation des AGVS ist konsequent auf die Kernkompetenzen Branchenvertretung, Dienstleistungen und Berufsbildung ausgerichtet. • Als führender und verantwortungsbewusster Branchen- und Berufsverband engagiert sich der AGVS zum Nutzen seiner Mitglieder nachhaltig für optimale Rahmenbedingungen. • Der AGVS stellt an sich selbst, an seine Mitglieder und an seine Partner hohe Qualitätsansprüche. • Der AGVS steht für freies Unternehmertum ein. • Der AGVS sorgt dafür, dass seine Mitglieder die Herausforderungen und Chancen im Markt, in der Technologie, bei der Digitalisierung und bei den Prozessoptimierungen rechtzeitig erkennen. • Zusammen mit den Mitgliedern fördert der AGVS die Autoberufe und strebt eine ausgewogene Fachkräftesituation an. • Der AGVS setzt sich dafür ein, dass sich die Mobilität möglichst im Einklang mit der Umwelt entwickelt und unterstützt seine Mitglieder mit zeitgemässen Dienstleistungen. • Für die Kommunikation mit seinen Anspruchsgruppen nutzt der AGVS moderne und zweckmässige Plattformen. • Die Nähe zum Mitglied und dessen Mitarbeitenden ist für die erfolgreiche Interessenwahrnehmung entscheidend. Um dies sicherzustellen, bindet er die Sektionen und die Fachgremien in die Entscheidungsprozesse ein. • Um Synergien zu nutzen und die Wirkung zu verstärken, sucht der AGVS die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen. • Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des AGVS wird durch Mitgliederbeiträge, Dienstleistungen und Solidaritätsbeiträge auf Dauer sichergestellt. • Um die Interessen und Anliegen der Mitglieder glaubwürdig und wirkungsvoll zu vertreten, pflegen der AGVS und seine Sektionen national und regional ihr starkes politisches Netzwerk und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden. Unser Leitbild Das Leitbild dient den Exponenten unseres Verbandes als Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten: Unternehmenszweck Als Branchen- und Berufsorganisation fördert und vertritt der AGVS alle im Markt der individuellen Mobilität tätigen Betriebe, die eine auf Qualität, Sicherheit, Ökologie und Fairness basierende Kundenausrichtung pflegen. Mitglieder und deren Mitarbeitende Motivation für die Mitgliedschaft im AGVS sind der Zugang zu weiterführenden Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie das Engagement für gemeinsame Interessen. Mit dem Beitritt zum AGVS anerkennt das Mitglied, dass übergeordnete Brancheninteressen besser gemeinsam wahrgenommen werden und das Wohl aller Mitglieder über dem Wohl des einzelnen Mitgliedes steht. Die AGVS-Mitglieder setzen sich in der Schweizer Wirtschaft, bei den Behörden, der Politik und in der Bevölkerung für ein positives und anerkanntes Image der Branche ein. Der AGVS bildet zusammen mit seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitenden eine Win-Win-Gemeinschaft. Mitarbeitende in der Geschäftsstelle des AGVS und in den Sektionen Teamwork, Transparenz, Loyalität, Fairness und Leistungswille prägen die Unternehmens­kultur. Der AGVS setzt sich für die qualitative Förderung der Handlungskompetenzen aller Mitarbeitenden ein. Die Dienstleistungen zum Nutzen des Mitgliedes haben Priorität. Die Mitarbeitenden der AGVS-Sektionen und der AGVS-Geschäftsstelle verstehen sich als Team, pflegen die Zusammenarbeit und streben Synergien an. Kommunikation Der AGVS fördert den Dialog und kommuniziert aktiv, zweckmässig, transparent und ehrlich. Seine Kommunikation hat zum Ziel, den Qualitätsanspruch zu transportieren und damit das Image der Branche insgesamt zu stärken. Mit der Marke «AGVS» zeichnet sich das Mitglied aus. Verhältnis zu den Kunden unserer Mitglieder Der AGVS unterstützt und stärkt seine Mitglieder bei der professionellen und fairen Betreuung ihrer Kunden. Im Zentrum stehen Qualität, Ökologie, Sicherheit, Dienstleistungen und Beratung. Finanzen Der AGVS geht mit seinen finanziellen Ressourcen sorgfältig um und engagiert sich für eine langfristige Wertschöpfung zugunsten seiner Mitglieder.

PremiumPremium Eintrag
Berufsverband
Wölflistrasse 5, 3006 Bern
Berufsverband
Vision/Strategie/Leitbild: Die Ziele und Wege des AGVS

Um die in seiner Vision definierten langfristigen Ziele zu erreichen, verfolgt der Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) eine klare Strategie. In seiner Vision bringt der AGVS seine langfristigen Ziele und Ambitionen zum Ausdruck. Um diese zu erreichen hat der AGVS eine klare Strategie festgelegt. Mit dem Leitbild bietet der Verband seinen Exponenten einen Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten. Vision, Strategie und Leitbild helfen dem Verband, seine Aufgaben wirkungsvoll und effizient zu erfüllen und die Interessen der Schweizer Garagisten effektiv zu vertreten. Unsere Vision Die Vision stellt unser langfristiges Ziel dar und bringt zum Ausdruck, welche Ambitionen wir haben: • Die AGVS-Garagisten sind die kompetenten Ansprechpartner bei Themen rund um ganzheitliche Mobilitätslösungen des Individualverkehrs • Das Mitglied nutzt die Marke AGVS aus Überzeugung. Die Marke AGVS steht für hohe Qualität und kundenfreundliche Dienstleistungen Unsere Strategie Die Strategie zeigt die Richtung auf, wie und in welchem Rahmen die Ziele erreicht werden sollen: • Die Organisation des AGVS ist konsequent auf die Kernkompetenzen Branchenvertretung, Dienstleistungen und Berufsbildung ausgerichtet. • Als führender und verantwortungsbewusster Branchen- und Berufsverband engagiert sich der AGVS zum Nutzen seiner Mitglieder nachhaltig für optimale Rahmenbedingungen. • Der AGVS stellt an sich selbst, an seine Mitglieder und an seine Partner hohe Qualitätsansprüche. • Der AGVS steht für freies Unternehmertum ein. • Der AGVS sorgt dafür, dass seine Mitglieder die Herausforderungen und Chancen im Markt, in der Technologie, bei der Digitalisierung und bei den Prozessoptimierungen rechtzeitig erkennen. • Zusammen mit den Mitgliedern fördert der AGVS die Autoberufe und strebt eine ausgewogene Fachkräftesituation an. • Der AGVS setzt sich dafür ein, dass sich die Mobilität möglichst im Einklang mit der Umwelt entwickelt und unterstützt seine Mitglieder mit zeitgemässen Dienstleistungen. • Für die Kommunikation mit seinen Anspruchsgruppen nutzt der AGVS moderne und zweckmässige Plattformen. • Die Nähe zum Mitglied und dessen Mitarbeitenden ist für die erfolgreiche Interessenwahrnehmung entscheidend. Um dies sicherzustellen, bindet er die Sektionen und die Fachgremien in die Entscheidungsprozesse ein. • Um Synergien zu nutzen und die Wirkung zu verstärken, sucht der AGVS die Zusammenarbeit mit anderen Verbänden und Organisationen. • Die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des AGVS wird durch Mitgliederbeiträge, Dienstleistungen und Solidaritätsbeiträge auf Dauer sichergestellt. • Um die Interessen und Anliegen der Mitglieder glaubwürdig und wirkungsvoll zu vertreten, pflegen der AGVS und seine Sektionen national und regional ihr starkes politisches Netzwerk und eine konstruktive Zusammenarbeit mit den Behörden. Unser Leitbild Das Leitbild dient den Exponenten unseres Verbandes als Wegweiser für ihre Arbeit und ihr Verhalten: Unternehmenszweck Als Branchen- und Berufsorganisation fördert und vertritt der AGVS alle im Markt der individuellen Mobilität tätigen Betriebe, die eine auf Qualität, Sicherheit, Ökologie und Fairness basierende Kundenausrichtung pflegen. Mitglieder und deren Mitarbeitende Motivation für die Mitgliedschaft im AGVS sind der Zugang zu weiterführenden Dienstleistungen, Aus- und Weiterbildungsangeboten sowie das Engagement für gemeinsame Interessen. Mit dem Beitritt zum AGVS anerkennt das Mitglied, dass übergeordnete Brancheninteressen besser gemeinsam wahrgenommen werden und das Wohl aller Mitglieder über dem Wohl des einzelnen Mitgliedes steht. Die AGVS-Mitglieder setzen sich in der Schweizer Wirtschaft, bei den Behörden, der Politik und in der Bevölkerung für ein positives und anerkanntes Image der Branche ein. Der AGVS bildet zusammen mit seinen Mitgliedern und deren Mitarbeitenden eine Win-Win-Gemeinschaft. Mitarbeitende in der Geschäftsstelle des AGVS und in den Sektionen Teamwork, Transparenz, Loyalität, Fairness und Leistungswille prägen die Unternehmens­kultur. Der AGVS setzt sich für die qualitative Förderung der Handlungskompetenzen aller Mitarbeitenden ein. Die Dienstleistungen zum Nutzen des Mitgliedes haben Priorität. Die Mitarbeitenden der AGVS-Sektionen und der AGVS-Geschäftsstelle verstehen sich als Team, pflegen die Zusammenarbeit und streben Synergien an. Kommunikation Der AGVS fördert den Dialog und kommuniziert aktiv, zweckmässig, transparent und ehrlich. Seine Kommunikation hat zum Ziel, den Qualitätsanspruch zu transportieren und damit das Image der Branche insgesamt zu stärken. Mit der Marke «AGVS» zeichnet sich das Mitglied aus. Verhältnis zu den Kunden unserer Mitglieder Der AGVS unterstützt und stärkt seine Mitglieder bei der professionellen und fairen Betreuung ihrer Kunden. Im Zentrum stehen Qualität, Ökologie, Sicherheit, Dienstleistungen und Beratung. Finanzen Der AGVS geht mit seinen finanziellen Ressourcen sorgfältig um und engagiert sich für eine langfristige Wertschöpfung zugunsten seiner Mitglieder.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
PremiumPremium Eintrag
VorsorgeberatungVersicherungKrankenkassePensionskassenberatungVermögensverwaltung
Laupenstrasse 19, 3008 BernPostfach, 3001 Bern
VorsorgeberatungVersicherungKrankenkassePensionskassenberatungVermögensverwaltung
AXA Generalagentur Vorsorge und Vermögen – Patrick Hofmann

Angebote für Privatpersonen Wohnen & Eigentum • Hausratversicherung • Privathaftpflichtversicherung • Rechtsschutzversicherung • Hypotheken • Gebäude- und Bauversicherung • Hausangestellte versichern Fahrzeug & Reise • Autoversicherung • Motorradversicherung • Reiseversicherung • Rechtsschutzversicherung • Oldtimerversicherung • Wasserfahrzeugversicherung Vorsorge & Sparen • Lebensversicherung • Risikoversicherung • Sparprodukte • Anlageprodukte • Altersrente • Auszahlungsplan • Gesundheitsvorsorge Angebote für Unternehmenskunden Personal • Unfallversicherung • Krankentaggeldversicherung • Berufliche Vorsorge Haftpflicht und Sachen • Haftpflichtversicherung • Sachversicherung • Gebäude- / Bauversicherungen • Technikversicherung • Transportversicherung • Kreditversicherung • Baugarantie und Kaution • Rechtsschutzversicherung Fahrzeuge • Autoversicherung • Flottenversicherung • Luftfahrzeugversicherung • Wasserfahrzeugversicherung Wir freuen uns, Sie bald persönlich kennen zu lernen. Generalagentur Vorsorge und Vermögen Patrick Hofmann

Bewertung 3.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
BGTreuhand + Beratungs AG
Noch keine Bewertungen

BGTreuhand + Beratungs AG

Thunstrasse 43A, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 6
Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung!

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung / -beratung, Treuhand- und Steuerberatung für grössere, mittlere und kleinere KMU-Betriebe, Personenunternehmen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinwesen und Non-Profit-Organisationen tätig. Mit Service ohne Aufpreis Treuhand, Finanzplanung, Budgetierung Buchführung ist nicht allein die Kunst im Umgang mit Soll und Haben, Vielmehr hat die Buchführung die Informationen aus dem Tagesgeschäft so zu verarbeiten, dass sie den Ansprüchen unterschiedlichster Interessenten (Eigentümer, Investoren, Gläubiger, Fiskus) gerecht wird. • Buchführung und Abschlussberatung • Finanz- und Rechnungswesen (Finanz-, Lohn-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung) • Stellvertretungen in den Bereichen der Administration und des Rechnungswesens • Immobilien-Verwaltung • Abwicklung elektronischer Zahlungsverkehr für Kunden • Personaladministration und Lohnbuchhaltung • Wertschriften-Buchhaltung (spez. Sondervermögen, Anlagefonds) • Organisation und Führung der gesamten Administration für Dritte Steuern und Recht (für natürliche und juristische Personen) Beim Erstellen der Steuererklärung ist es meist zu spät, das steuerbare Einkommen bzw. den steuerbaren Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung zu beeinflussen. Die Steueroptimierung muss vorher durch die Steuerplanung erfolgen, auch unter Einbezug der privaten Situation. • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts • Steuerplanung • Einsprachen, Rekurse und Vertretungen vor Steuerbehörden • Mehrwertsteuer (Abrechnungen, Audits) • Erbrechtsangelegenheiten und Unternehmensnachfolge • Gesellschaftsgründungen • Liquidationsmandate und Beistandschaften Unternehmensberatung Unternehmensberatung ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung und vielseitige Ausbildung unseren KundenInnen weitergeben. Wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit. • Controlling, Rechnungs- und Informationssysteme • Organisation des gesamten Rechnungswesen • Qualitätsmanagementberatung • Führungs- und Organisationsentwicklung • Krisenmanagement und Stellvertretungen (Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen) • Unternehmensbewertung (Bewertung von Unternehmen als Ganzes und Unternehmensanteilen) • Due-Diligence-Prüfungen • Vorsorgeplanung (Erarbeitung von Vorsorgeanalysen und -konzepten) • Wirtschaftlichkeitsanalysen (Erstellen und Auswerten von Kennzahlen, Branchenvergleiche «Gewerbestatistik») Informatik In diesem Bereich ziehen wir langjährige Partner und Spezialisten zu. • Outsourcing • Konzeption, Evaluation und Realisierung von Informations- und Kommunikationssystemen • Installation und Support von Netzwerken • Verkauf und Implementierung von Hard- und Software • Realisierung Internetauftritt • Hotline-Service und Stellvertretungen • EDV-Revisionen mit Wirtschaftsinformatiker Wirtschaftsprüfung und -beratung Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren, Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen. • Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's • Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen • Sonderprüfungen • GwG-Prüfungen (Geldwäscherei-Gesetz) • Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) • Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) • Von RAB zugelassener Revisionsexperte Unsere Spezialerfahrungen Wir wollen unsere Erfahrungen zu einem günstigen Kosten-/Nutzenverhältnis unseren Kunden weitergeben. • Als langjähriger Kadermitarbeiter der Ernst & Young AG und Price Waterhouse Coopers haben wir auch Erfahrungen bei der Realisierung von grösseren Wirtschaftsprüfungs- und beratungsprojekten (gesetzliche Sachwaltermandate, ausssergerichtliche Nachlassverwaltungen, Expertisen), AHV - Arbeitgeberbeitragsprüfungen • Beratung von Sportverbänden: Entwicklung Konzept zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eishockey-Clubs der Nationalliga im Auftrag des Schweiz. Eishockey-Verbandes, Mitglied des Kontrollausschusses der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (National League) • Aufbau des Rechnungswesens sowie Übernahme der Trägerschaft eines Arbeitslosen-Beschäftigungsprogrammes des SECO • GWG-Prüfungen als Revisionsstelle bei Finanzintermediären von Selbsthilfeorganisation (SRO's) • Kostenanalysen als Grundlage für Tarifgestaltungen (z.B. Schweiz. Kioskinhaberverband, Schweizer Zahlenlotto, Schweizerische Milchwirtschaft) • Unternehmens-Nachfolgeregelungen, Mediation in einfacheren Wirtschaftsrechtsfällen

PremiumPremium Eintrag
UnternehmensberatungSteuerberatungTreuhandWirtschaftsprüfungBuchhaltungsbüro
Thunstrasse 43A, 3005 BernPostfach, 3000 Bern 6
UnternehmensberatungSteuerberatungTreuhandWirtschaftsprüfungBuchhaltungsbüro
Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung!

Unser Unternehmen ist seit über 30 Jahren in den Bereichen Wirtschaftsprüfung / -beratung, Treuhand- und Steuerberatung für grössere, mittlere und kleinere KMU-Betriebe, Personenunternehmen, Aktiengesellschaften, Genossenschaften, Personalvorsorgeeinrichtungen, Gemeinwesen und Non-Profit-Organisationen tätig. Mit Service ohne Aufpreis Treuhand, Finanzplanung, Budgetierung Buchführung ist nicht allein die Kunst im Umgang mit Soll und Haben, Vielmehr hat die Buchführung die Informationen aus dem Tagesgeschäft so zu verarbeiten, dass sie den Ansprüchen unterschiedlichster Interessenten (Eigentümer, Investoren, Gläubiger, Fiskus) gerecht wird. • Buchführung und Abschlussberatung • Finanz- und Rechnungswesen (Finanz-, Lohn-, Debitoren und Kreditorenbuchhaltung) • Stellvertretungen in den Bereichen der Administration und des Rechnungswesens • Immobilien-Verwaltung • Abwicklung elektronischer Zahlungsverkehr für Kunden • Personaladministration und Lohnbuchhaltung • Wertschriften-Buchhaltung (spez. Sondervermögen, Anlagefonds) • Organisation und Führung der gesamten Administration für Dritte Steuern und Recht (für natürliche und juristische Personen) Beim Erstellen der Steuererklärung ist es meist zu spät, das steuerbare Einkommen bzw. den steuerbaren Gewinn und die daraus resultierende Steuerbelastung zu beeinflussen. Die Steueroptimierung muss vorher durch die Steuerplanung erfolgen, auch unter Einbezug der privaten Situation. • Bearbeitung von Steuerangelegenheiten des nationalen und internationalen Steuerrechts • Steuerplanung • Einsprachen, Rekurse und Vertretungen vor Steuerbehörden • Mehrwertsteuer (Abrechnungen, Audits) • Erbrechtsangelegenheiten und Unternehmensnachfolge • Gesellschaftsgründungen • Liquidationsmandate und Beistandschaften Unternehmensberatung Unternehmensberatung ist ein sehr weit gefasster Begriff. Wir wollen unsere langjährige Erfahrung und vielseitige Ausbildung unseren KundenInnen weitergeben. Wir stellen den Menschen ins Zentrum unserer Tätigkeit. • Controlling, Rechnungs- und Informationssysteme • Organisation des gesamten Rechnungswesen • Qualitätsmanagementberatung • Führungs- und Organisationsentwicklung • Krisenmanagement und Stellvertretungen (Planung und Umsetzung von Sanierungs- und Umstrukturierungsmassnahmen) • Unternehmensbewertung (Bewertung von Unternehmen als Ganzes und Unternehmensanteilen) • Due-Diligence-Prüfungen • Vorsorgeplanung (Erarbeitung von Vorsorgeanalysen und -konzepten) • Wirtschaftlichkeitsanalysen (Erstellen und Auswerten von Kennzahlen, Branchenvergleiche «Gewerbestatistik») Informatik In diesem Bereich ziehen wir langjährige Partner und Spezialisten zu. • Outsourcing • Konzeption, Evaluation und Realisierung von Informations- und Kommunikationssystemen • Installation und Support von Netzwerken • Verkauf und Implementierung von Hard- und Software • Realisierung Internetauftritt • Hotline-Service und Stellvertretungen • EDV-Revisionen mit Wirtschaftsinformatiker Wirtschaftsprüfung und -beratung Die Wirtschaftsprüfung ist weit mehr als eine gesetzlich bedingte Notwendigkeit. Der Prüfbericht hilft Aktionären, Investoren, Gläubigern und weiteren Interessenten, sich ein Bild über die finanzielle Lage eines Unternehmens zu verschaffen. • Eingeschränkte und ordentliche Revisionen bei Aktiengesellschaften,Genossenschaften, Stiftungen, GmbH's • Prüfen der Jahresrechnungen von Gemeinwesen, Verbänden, Personalvorsorgeeinrichtungen nach BVG und Non-Profit-Organisationen • Gründungs-, Kapitalerhöhungs- und Kapitalherabsetzungsprüfungen • Sonderprüfungen • GwG-Prüfungen (Geldwäscherei-Gesetz) • Prüfungen im Bereich Fondsvertriebsträger (FSA) • Erstellung von Expertisen und Gutachten für Gerichte, Anwälte und Versicherungen (z.B. Betriebsunterbruch bei Feuer- und Wasserschäden) • Von RAB zugelassener Revisionsexperte Unsere Spezialerfahrungen Wir wollen unsere Erfahrungen zu einem günstigen Kosten-/Nutzenverhältnis unseren Kunden weitergeben. • Als langjähriger Kadermitarbeiter der Ernst & Young AG und Price Waterhouse Coopers haben wir auch Erfahrungen bei der Realisierung von grösseren Wirtschaftsprüfungs- und beratungsprojekten (gesetzliche Sachwaltermandate, ausssergerichtliche Nachlassverwaltungen, Expertisen), AHV - Arbeitgeberbeitragsprüfungen • Beratung von Sportverbänden: Entwicklung Konzept zur Überprüfung der Wirtschaftlichkeit der Eishockey-Clubs der Nationalliga im Auftrag des Schweiz. Eishockey-Verbandes, Mitglied des Kontrollausschusses der Schweizerischen Eishockey Nationalliga GmbH (National League) • Aufbau des Rechnungswesens sowie Übernahme der Trägerschaft eines Arbeitslosen-Beschäftigungsprogrammes des SECO • GWG-Prüfungen als Revisionsstelle bei Finanzintermediären von Selbsthilfeorganisation (SRO's) • Kostenanalysen als Grundlage für Tarifgestaltungen (z.B. Schweiz. Kioskinhaberverband, Schweizer Zahlenlotto, Schweizerische Milchwirtschaft) • Unternehmens-Nachfolgeregelungen, Mediation in einfacheren Wirtschaftsrechtsfällen

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
* Wünscht keine Werbung