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Anwalt in Waadt (Region)

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böckli bühler partner Advokaten
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böckli bühler partner Advokaten

St. Jakobs-Strasse 41, 4052 BaselPostfach, 4002 Basel

böckli bühler partner ist eine renommierte Basler Wirtschaftskanzlei mit ausgewiesener Expertise in Aktien-, Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht. Das Advokaturbüro wird von erfahrenen Partnern mit langjähriger Praxis im nationalen und internationalen Unternehmens- und Finanzmarktumfeld geführt. Profil der Kanzlei • böckli bühler partner ist eine auf Wirtschafts- und Handelsrecht spezialisierte Advokatur mit Sitz an der St. Jakobs-Strasse in Basel. • Die Kanzlei betreibt ein Advokatur- und Notariatsbüro und begleitet Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen in anspruchsvollen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kernkompetenzen im Wirtschaftsrecht • Schwerpunkte liegen im Aktien- und Kapitalmarktrecht, in M&A-Transaktionen, Corporate Governance sowie im Vertrags- und Gesellschaftsrecht. • Ergänzend dazu berät die Kanzlei im Banken- und Finanzmarktrecht, in der privaten Vermögensplanung sowie im Nachfolge- und Wirtschaftsstrafrecht. Wirtschaftsstrafrecht und Verfahren • Im Wirtschaftsstrafrecht werden Mandanten umfassend in strafrechtlichen Fragen des Wirtschafts-, Verwaltungs- und Steuerstrafrechts begleitet. • Die Anwältinnen und Anwälte vertreten Geschädigte wie auch beschuldigte Personen vor Gerichten und Behörden und übernehmen die strategische Prozessführung. Wissenschaftliche Verankerung und Internationalität • Mehrere Partner sind habilitierte oder titulierende Professoren mit Lehrtätigkeit an Schweizer Universitäten und Publikationen zu Corporate Governance und Wirtschaftsrecht. • Auslandsstationen in führenden Kanzleien in New York, Paris, Rio de Janeiro und São Paulo sowie Zulassungen in New York unterstreichen die internationale Ausrichtung. Mandantenorientierung und Arbeitsweise • Im Zentrum steht die individuelle, praxisnahe Lösung, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen präzise mit den wirtschaftlichen Zielen der Mandantschaft verbindet. • Die Kanzlei setzt auf persönliche Betreuung durch erfahrene Partner, hohe wissenschaftliche Fundierung und eine klare, verständliche Umsetzung in Verträge, Gutachten und Prozessstrategien.

AdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung
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böckli bühler partner ist eine renommierte Basler Wirtschaftskanzlei mit ausgewiesener Expertise in Aktien-, Kapitalmarkt-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht sowie Wirtschaftsstrafrecht. Das Advokaturbüro wird von erfahrenen Partnern mit langjähriger Praxis im nationalen und internationalen Unternehmens- und Finanzmarktumfeld geführt. Profil der Kanzlei • böckli bühler partner ist eine auf Wirtschafts- und Handelsrecht spezialisierte Advokatur mit Sitz an der St. Jakobs-Strasse in Basel. • Die Kanzlei betreibt ein Advokatur- und Notariatsbüro und begleitet Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen in anspruchsvollen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen. Kernkompetenzen im Wirtschaftsrecht • Schwerpunkte liegen im Aktien- und Kapitalmarktrecht, in M&A-Transaktionen, Corporate Governance sowie im Vertrags- und Gesellschaftsrecht. • Ergänzend dazu berät die Kanzlei im Banken- und Finanzmarktrecht, in der privaten Vermögensplanung sowie im Nachfolge- und Wirtschaftsstrafrecht. Wirtschaftsstrafrecht und Verfahren • Im Wirtschaftsstrafrecht werden Mandanten umfassend in strafrechtlichen Fragen des Wirtschafts-, Verwaltungs- und Steuerstrafrechts begleitet. • Die Anwältinnen und Anwälte vertreten Geschädigte wie auch beschuldigte Personen vor Gerichten und Behörden und übernehmen die strategische Prozessführung. Wissenschaftliche Verankerung und Internationalität • Mehrere Partner sind habilitierte oder titulierende Professoren mit Lehrtätigkeit an Schweizer Universitäten und Publikationen zu Corporate Governance und Wirtschaftsrecht. • Auslandsstationen in führenden Kanzleien in New York, Paris, Rio de Janeiro und São Paulo sowie Zulassungen in New York unterstreichen die internationale Ausrichtung. Mandantenorientierung und Arbeitsweise • Im Zentrum steht die individuelle, praxisnahe Lösung, welche die rechtlichen Rahmenbedingungen präzise mit den wirtschaftlichen Zielen der Mandantschaft verbindet. • Die Kanzlei setzt auf persönliche Betreuung durch erfahrene Partner, hohe wissenschaftliche Fundierung und eine klare, verständliche Umsetzung in Verträge, Gutachten und Prozessstrategien.

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

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Bandi | Ulmann | Zimmermann

Marktgasse 46, 4900 Langenthal

Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
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Herzlich Willkommen bei Bandi Ulmann Zimmermann– Ihrem Notariats- und Advokaturbüro Im Herzen von Langenthal Unser Team steht Ihnen für Dienstleistungen in den Bereichen Notariat und Advokatur sehr gerne zur Verfügung. UNSERE DIENSTLEISTUNGEN Dank unserer langjährigen Berufserfahrung bieten wir Ihnen in den unterschiedlichsten Bereichen Rechtsberatung und Unterstützung. Unser Anspruch ist es, Sie in rechtlichen Belangen umfassend und ganzheitlich zu beraten und zu betreuen. NOTARIAT Vorbereitung und Vollzug von öffentlichen Urkunden, beispielsweise • Grundstückkaufverträgen • Grundpfandverträgen • Teilung von Grundstücken (Parzellierungen) • Stockwerkeigentumsbegründungen • Dienstbarkeitsverträgen • Ehe- und Erbverträgen • Testamenten • Vorsorgeaufträgen • Gesellschaftsgründungen • Statuten und Statutenänderungen • Kapitalherabsetzungen- und erhöhungen • Umstrukturierungen • Nachfolgeregelungen • Beglaubigungen von Unterschriften und Dokumenten und vieles mehr Advokatur • Erbrecht und Nachlassplanung (inkl. Willensvollstreckung) • Sachenrecht (Liegenschaften) • Familienrecht (Trennungen und Scheidungen, Kindsrecht, Partnerschaftsrecht, Erwachsenenschutz) • Gesellschafts- und Firmenrecht • Vertragsrecht (Arbeitsrecht, Auftragsrecht, Kaufvertragsrecht, Schenkungsrecht, Abtretungen, Mietrecht, Pachtrecht) • Baurecht • Personenrecht, Vereinsrecht, Stiftungsrecht • Sozialversicherungsrecht • allgemeines Verwaltungsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Strafrecht • Beratung, Vertretung und Interessenwahrung vor Gerichten, Behörden und gegenüber Dritten. GEBÜHREN | HONORARE NOTARIAT Für seine Tätigkeit als öffentliche Urkundsperson hat der Notar Anspruch auf eine Gebühr. Die Höhe der Gebühren wird in der Verordnung über die Notariatsgebühren geregelt. Für die nebenberuflichen Tätigkeiten des Notars wird ein Honorar nach Zeitaufwand geschuldet. Auf Wunsch orientieren wir Sie gerne über die voraussichtlichen Gebühren einer Beurkundung und die damit zusammenhängenden Auslagen und Abgaben. ADVOKATUR Für das Anwaltshonorar ist die Vereinbarung mit dem Mandanten massgebend. Besteht keine Honorarvereinbarung, findet die Tarifordnung der Parteikostenverordnung Anwendung. Gegebenenfalls prüfen wir die Voraussetzungen der unentgeltlichen Rechtspflege. Weitere Informationen finden Sie hier: Verordnung über die Notariatsgebühren (GebVN; BSG 169.81) Preisübersicht Notariatsdienstleistungen Anhang 1-4 GebVN Parteikostenverordnung (PKV; BSG 168.811)

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Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

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