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Anwalt in Waadt (Region)

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Route Jo-Siffert 4, 1762 Givisiez
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Advokatur + Notariat Schwaller Flury Dübendorfer

Advokatur + Notariat Schwaller Flury Dübendorfer

Frey-Herosé-Strasse 20, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung

Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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AnwaltNotarAdvokaturbüroAnwaltsbüro
RENGGLI & DAVY

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Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Battegay Dürr AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Battegay Dürr AG

Heuberg 7, 4051 Basel
Herzlich Willkommen

Battegay Dürr AG – Anwaltskanzlei in Basel und Liestal. Als unabhängige, zeitgemäss geführte Anwaltskanzlei mit Notariat sind wir Ihre verlässlichen Ansprechpartner. Ihr Interesse steht im Zentrum unseres Schaffens. Mit unserer Expertise setzen wir uns für Sie ein und bringen wirtschaftlich sinnvolle Lösungen effizient auf den Punkt. Battegay Dürr AG unterstützt, berät und vertritt Unternehmen, Verbände, Organisationen und Privatpersonen in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Battegay Dürr AG hat Erfahrung: Das Recht wird immer komplexer. Von unseren erfahrenen und anerkannten Rechtsanwälten können Sie eine effiziente Betreuung sowie verständliche Antworten erwarten. Battegay Dürr AG ist vernetzt: Die Wahrung von Interessen im 21. Jahrhundert erfordert ein professionelles Networking. Wir sind gut vernetzt mit Medien, Verbänden und Politik. Battegay Dürr AG minimiert Kosten: Prozesse sind kosten- und zeitintensiv und kennen oft nur Verlierer. Durch unsere bewährten Verhandlungstechniken verhindern wir Prozesse. Unsere Anwälte Andreas Dürr lic. iur., Anwalt, Notar, Mediator SAV/FSA andreas.duerr@bdlegal.ch Agnes Dormann Dr. iur., Anwältin, Notarin, Fachanwältin SAV Erbrecht, Mediatorin SAV agnes.dormann@bdlegal.ch Roberto Peduzzi Dr. iur., Anwalt roberto.peduzzi@bdlegal.ch Adrien Jaccottet lic. iur., Anwalt, Mediator SAV/SDM/SKWM adrien.jaccottet@bdlegal.ch Rafael Klingler Advokat und Notar rafael.klingler@bdlegal.ch Dominik Junker MLaw, Advokat dominik.junker@bdlegal.ch Sabrina Brand MLaw, Advokatin sabrina.brand@bdlegal.ch Oscar Battegay lic. iur., Anwalt, Notar (Of Counsel) oscar.battegay@bdlegal.ch Unsere Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Erbrecht, Nachlassplanung und Willensvollstreckung • Familie, Partnerschaft und Kinder • Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht • Immobilien-, Bau- und Werkvertragsrecht • Mediation • Medizintechnik- und Life-Sciences-Recht • Mergers & Acquisitions • Mietrecht • Nationales und internationales Handels- und Vertragsrecht • Notariat • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Prozessführung und Vollstreckung • Sportrecht • Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

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AnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroAdvokaturbüroNotarAnwaltsbüro
Battegay Dürr AG

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Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
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Stadelmann Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Stadelmann Rechtsanwälte

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
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Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Halta 46, 3186 Düdingen

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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NotarErbschaftsberatung NachlassplanungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Halta 46, 3186 Düdingen
NotarErbschaftsberatung NachlassplanungAdvokatur- und Notariatsbüro

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
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Etude de Boccard & Rusca, successeurs Me Markus Zurkinden

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Etude de Boccard & Rusca, successeurs Me Markus Zurkinden

Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Advokatur- und NotariatsbüroNotar
Etude de Boccard & Rusca, successeurs Me Markus Zurkinden

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Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg
Advokatur- und NotariatsbüroNotar

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
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Advokatur Bülach AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Geöffnet bis 18:00 Uhr
Barokas Avocats

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Barokas Avocats

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Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12
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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Thierry de Mestral
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Thierry de Mestral

Chemin des Vignes 1, 1009 Pully
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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Anwalt in Waadt (Region)

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Route Jo-Siffert 4, 1762 Givisiez
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Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung
Advokatur + Notariat Schwaller Flury Dübendorfer

Advokatur + Notariat Schwaller Flury Dübendorfer

Frey-Herosé-Strasse 20, 5000 AarauPostfach, 5001 Aarau 1
Advokatur- und NotariatsbüroNotarAnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatung

Zivilrecht • Personenrecht, Sachenrecht, Nachbarrecht, Stockwerkeigentümerrecht Familienrecht • Ehe- und Scheidungsrecht, Ehe- und Erbverträge, Erwachsenen- und Kindesschutz, Vorsorgeaufträge Erbrecht • Erbstreitigkeiten, Erbverträge, Testamente, Willensvollstreckungen, Erbschaftsteilungen und -liquidationen Vertragsrecht • Kauf-, Miet-, Arbeits- und Werkvertrag, Auftrag, Lizenz-/Franchisevertrag Strafrecht • Verteidigung, Geschädigtenansprüche Haftpflicht-/Versicherungs-/Sozialversicherungsrecht • Unfall, Krankheit, Arbeitslosigkeit, berufliche Vorsorge, Personen-/Sach- und Vermögensschäden Handels-/Gesellschaftsrecht • Gründungen (AG, GmbH etc.), Statutenänderungen, Firmenfusionen/-spaltungen, Liquidationen, Aktionärsbindungsverträge Baurecht • Bau-, Planungs- und Enteignungsrecht, öffentliches und privates Baurecht mit Werkvertragsrecht Immaterialgüterrecht • Unlauterer Wettbewerb, Marken-, Patent- und Kartellrecht Schiedsgerichtsbarkeit • Schiedsrichtermandate, Sekretariat Notariat • Ehe-, Erb-, Kauf-, Dienstbarkeits-, Pfandverträge, Gesellschaftsgründungen, Kapitalveränderungen, Umstrukturierungen, Liquidationen

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RENGGLI & DAVY
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RENGGLI & DAVY

Nidaugasse 28, 2502 Biel/Bienne
Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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RENGGLI & DAVY

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Marc Renggli, Rechtsanwalt + Notar (Renggli & Davy), Nidaugasse 28, 2502 Biel

Fachanwalt SAV Erbrecht / Avocat spécialiste FSA droit des successions FACHANWALT SAV ERBRECHT In der Schweiz haben bis jetzt etwas mehr als 120 Rechtsanwälte die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht absolviert. Voraussetzung zur Zulassung zu dieser Ausbildung ist eine überdurchschnittliche Erfahrung im Erbrecht, die bei der Kursanmeldung nachgewiesen werden muss. Der Kurs "CAS Erbrecht", der in deutscher Sprache durch die Universität Zürich organisiert wird, umfasst nebst einem umfangreichen Selbststudium mehrere Ausbildungsblöcke, in welchen sämtliche Gebiete des Erbrechts inklusive internationales Erbrecht und Trusts, Unternehmensnachfolge und steuerrechtliche Fragen behandelt werden. Die Ausbildung zum Fachanwalt SAV Erbrecht wird mit einer schriftlichen und mündlichen Schlussprüfung abgeschlossen (Letztere besteht aus einem Fachgespräch mit zwei Mitgliedern der Fachkommission). Nach Erhalt des Titels untersteht der Fachanwalt SAV Erbrecht einer permanenten Weiterbildungspflicht, die regelmässig überprüft wird. Der Klient profitiert in erbrechtlichen Fällen von der erhöhten Kompetenz des Fachanwaltes SAV Erbrecht, weil dieser dank seiner besonderen Kenntnisse die Vorgaben des Klienten häufig schneller und effektiver umsetzen kann. Herr Rechtsanwalt und Notar Marc Renggli hat sich im Fachgebiet des Erbrechts spezialisiert und ist der erste und zurzeit einzige Fachanwalt SAV Erbrecht in der Region Biel/Bienne-Neuenburg-Jura. Dank seiner jahrzehntelangen Praxis als Generalist und seiner Weiterbildung in allen Rechtsgebieten kann er trotz seiner Spezialisierung Rechtssuchende in allen anderen Fachgebieten kompetent und umfassend beraten. Weitere Informationen erhalten Sie durch einen Klick auf den nachstehenden Link: https://www.sav-fsa.ch/de/weiterbildung/w-fachanwalt/ueber-den-fachanwalt.html LEITBILD Wir setzen uns ein für • bestmögliche Qualität unserer Dienstleistungen: Durch entsprechende Gestaltung unserer Verträge schaffen wir Rechtssicherheit auch für die Zukunft, bei Rechtsstreitigkeiten wollen wir für Sie das beste Resultat erreichen. • individuelle Beratung , massgeschneidert auf Ihre Bedürfnisse. Es ist uns wichtig, Ihr Problem und Ihre Wünsche genau zu erkennen und Ihnen die beste Lösung vorzuschlagen. • speditive Behandlung Ihres Geschäfts . Wir wollen für Sie da sein.

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Battegay Dürr AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Battegay Dürr AG

Heuberg 7, 4051 Basel
Herzlich Willkommen

Battegay Dürr AG – Anwaltskanzlei in Basel und Liestal. Als unabhängige, zeitgemäss geführte Anwaltskanzlei mit Notariat sind wir Ihre verlässlichen Ansprechpartner. Ihr Interesse steht im Zentrum unseres Schaffens. Mit unserer Expertise setzen wir uns für Sie ein und bringen wirtschaftlich sinnvolle Lösungen effizient auf den Punkt. Battegay Dürr AG unterstützt, berät und vertritt Unternehmen, Verbände, Organisationen und Privatpersonen in rechtlichen und wirtschaftlichen Angelegenheiten. Battegay Dürr AG hat Erfahrung: Das Recht wird immer komplexer. Von unseren erfahrenen und anerkannten Rechtsanwälten können Sie eine effiziente Betreuung sowie verständliche Antworten erwarten. Battegay Dürr AG ist vernetzt: Die Wahrung von Interessen im 21. Jahrhundert erfordert ein professionelles Networking. Wir sind gut vernetzt mit Medien, Verbänden und Politik. Battegay Dürr AG minimiert Kosten: Prozesse sind kosten- und zeitintensiv und kennen oft nur Verlierer. Durch unsere bewährten Verhandlungstechniken verhindern wir Prozesse. Unsere Anwälte Andreas Dürr lic. iur., Anwalt, Notar, Mediator SAV/FSA andreas.duerr@bdlegal.ch Agnes Dormann Dr. iur., Anwältin, Notarin, Fachanwältin SAV Erbrecht, Mediatorin SAV agnes.dormann@bdlegal.ch Roberto Peduzzi Dr. iur., Anwalt roberto.peduzzi@bdlegal.ch Adrien Jaccottet lic. iur., Anwalt, Mediator SAV/SDM/SKWM adrien.jaccottet@bdlegal.ch Rafael Klingler Advokat und Notar rafael.klingler@bdlegal.ch Dominik Junker MLaw, Advokat dominik.junker@bdlegal.ch Sabrina Brand MLaw, Advokatin sabrina.brand@bdlegal.ch Oscar Battegay lic. iur., Anwalt, Notar (Of Counsel) oscar.battegay@bdlegal.ch Unsere Dienstleistungen: • Arbeitsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Erbrecht, Nachlassplanung und Willensvollstreckung • Familie, Partnerschaft und Kinder • Gesellschafts-, Vereins- und Stiftungsrecht • Immobilien-, Bau- und Werkvertragsrecht • Mediation • Medizintechnik- und Life-Sciences-Recht • Mergers & Acquisitions • Mietrecht • Nationales und internationales Handels- und Vertragsrecht • Notariat • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Prozessführung und Vollstreckung • Sportrecht • Wirtschaftsstrafrecht und Compliance

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Battegay Dürr AG

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Stadelmann Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

Stadelmann Rechtsanwälte

Amriswilerstrasse 50, 8570 Weinfelden
Stadelmann Rechtsanwälte

Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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AnwaltAdvokaturbüroAnwaltsbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Stadelmann Rechtsanwälte

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Vertragsrecht Wir beraten Sie im gesamten Bereich des Vertragsrechts mit Schwerpunkten im Arbeitsvertragsrecht, Miet- und Pachtrecht, Kaufrecht sowie Auftrags- und Werkvertragsrecht. Wir klären Ihre Bedürfnisse und redigieren massgeschneiderte Verträge so, dass sie sich im Streitfall bewähren. Bei Bedarf vertreten wir Ihre Interessen selbstverständlich auch vor Gericht. Familien- und Erbrecht Auseinandersetzungen innerhalb der Familie oder Beziehung schmerzen. Lässt sich Ihre Beziehung nicht mehr retten, sind wir für Sie da und wahren einfühlsam Ihre Interessen in Massnahme- und Scheidungsverfahren beziehungsweise bei Auflösungen von eingetragenen Partnerschaften oder Konkubinaten. Besonderes Augenmerk schenken wir in solchen Verfahren den Interessen Ihrer Kinder. Internationales Privatrecht Rechtsgeschäfte über die Landesgrenzen hinweg sind im Thurgau an der Tagesordnung. Kommt es zu Auseinandersetzungen, stellen sich mitunter komplexe Fragen rund um die internationale Zuständigkeit, das auf den Vertrag oder etwa die Ehe anwendbare Recht und die Anerkennung ausländischer Urteile. Wir haben diesbezüglich reichlich Erfahrung und holen durch profundes Wissen und geschickte Prozesstaktik das Optimum für Sie heraus. Strafrecht Im Strafprozess ist für einen bestmöglichen Verfahrensausgang entscheidend, dass Sie sich Ihrem Verteidiger frühzeitig anvertrauen, denn manche falsche Weichenstellung lässt sich im Nachhinein nicht mehr rückgängig machen. Für Strafuntersuchungen gilt deshalb, dass Sie sich vor einer Beratung durch Ihren Verteidiger gegenüber Polizei und Staatsanwaltschaft auf keinen Fall äussern und dabei die Aussage generell (und nicht etwa nur die Antwort auf einzelne Fragen) verweigern sollten. Zivil- und Strafprozessrecht Gerichtsverfahren laufen formell nach den Regeln des Zivil- oder Strafprozessrechts. Unzulänglichkeiten in der Prozessführung können ohne weiteres zum Unterliegen führen, während umgekehrt umfassendes prozessrechtliches Wissen und prozessuale Raffinesse zu prozessentscheidenden Vorteilen führen können. Aufgrund unseres Werdegangs sind wir in den Prozessrechten bestens vertraut, so dass wir Ihre Interessen auch insofern bestmöglich wahren können. Vollstreckungsrecht Mit einem Urteil ist es nicht getan, solange Ihre Gegenpartei die ihr gerichtlich auferlegte Verpflichtung nicht erfüllt. In solchen Fällen übernehmen wir die Zwangsvollstreckung und beenden damit das Verfahren endgültig. Umgekehrt verwahren wir uns für Sie gegen ungerechtfertigt angehobene Betreibungen und Konkursbegehren. Verwaltungsrecht Das Gebiet des Verwaltungsrechts ist sehr umfangreich. Wir sind insbesondere im Bereich des Steuer- und Abgaberechts und des Sozialversicherungsrechts sowie im Ausländerrecht erfolgreich für Sie tätig. Aufgrund unserer reichhaltigen Erfahrungen im privaten Arbeitsrecht sind wir aufgrund der mehrheitlich gleichen Fragestellungen zudem prädestiniert, Sie auch im Rahmen von öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnissen zu beraten und zu vertreten.

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Halta 46, 3186 Düdingen

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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NotarErbschaftsberatung NachlassplanungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Notariatskanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden

Halta 46, 3186 Düdingen
NotarErbschaftsberatung NachlassplanungAdvokatur- und Notariatsbüro

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Etude de Boccard & Rusca, successeurs Me Markus Zurkinden

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

Etude de Boccard & Rusca, successeurs Me Markus Zurkinden

Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

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Advokatur- und NotariatsbüroNotar
Etude de Boccard & Rusca, successeurs Me Markus Zurkinden

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Grand-Places 14, 1700 FreiburgPostfach, 1701 Fribourg
Advokatur- und NotariatsbüroNotar

Notariatskanzlei Sprachen: Deutsch, Englisch, Französisch, Italienisch Die Kanzlei de Boccard & Rusca, Nachfolger Markus Zurkinden und Marc-Antoine Pürro, ist im Notariatsrecht und weiteren Bereichen des schweizerischen Rechts tätig, in Düdingen, Freiburg und Bulle. • Wir bieten unsere Dienste in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache an und sind besorgt, die Fragen und Probleme unserer Kunden kompetent und sorgfältig zu beantworten und stellen ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis zu unseren Kunden her. • Wir bieten Ihnen Gehör. Sie haben die Sicherheit, dass sämtliche Ihrer Absichten zeitgerecht in klaren Wortlaut und Ausdrücken, in perfekter Gesetzeskonformität, ohne Zweideutigkeit und ohneInterpretationsschwierigkeiten, übersetzt werden. • Wir bieten Ihnen Sicherheit. Der notarielle Akt ist eine sichere und dauerhafte Referenz. Die juristische Festigkeit schützt Sie vor Anfechtungen und juristischen Verfahren. • Wir sind unparteiisch. Unsere juristische Kompetenz und unsere Neutralität sind fester Bestandteil unseres beruflichen Statuses als Notar. Wir sind gehalten, jede Partei über die Tragweite und Bedeutung ihrer Verpflichtungen zu informieren. Wir handeln als Vermittler. • Wir sind an das Berufsgeheimnis gehalten. Jede Partei kann sich offen und in Vertraulichkeit äussern. Der Notar wird niemals Vertraulichkeiten, die ihm gegenüber geäussert wurden, preisgeben.

Bewertung 4.2 von 5 Sternen bei 5 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Advokatur Bülach AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

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 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Geöffnet bis 18:00 Uhr
Barokas Avocats

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Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung
Barokas Avocats

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12
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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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 Geöffnet bis 18:30 Uhr
Thierry de Mestral
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Thierry de Mestral

Chemin des Vignes 1, 1009 Pully
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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle

Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Charrière Mauron & Associés SA Bulle et Châtel-St-Denis

Rue de la Léchère 10, 1630 Bulle
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Philosophie Die Rechtswelt befindet sich in ständiger Veränderung. Da jedes Rechtsgebiet immer komplexer und spezifischer wird, sieht Charrière Mauron & Associés Spezialisierungen für seine allgemein tätigen Anwältinnen und Anwälte vor, die zu einer gezielten Weiterbildung verpflichtet werden, um ihre Mandanten bestmöglich zu beraten. Charrière Mauron & Associés Seit 1987 in Bulle ansässig und hauptsächlich im Kanton Freiburg, aber auch in den anderen Westschweizer Kantonen tätig, hat die Kanzlei Charrière Mauron & Associés große Erfahrung in allen Rechtsgebieten, die sie täglich bearbeitet. Sie kennt auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Kreise der Region genau und ist daher in der Lage, sowohl Privatpersonen als auch juristische Personen, öffentliche Körperschaften und Unternehmen in zahlreichen Bereichen zu beraten. Sie ist auch fest im Freiburger Justizwesen verankert. Geschichte Im Oktober 1987 ließ sich Me Bruno Charrière als unabhängiger Allgemeinanwalt in Bulle nieder und gründete seine eigene Kanzlei. 1993 stieß Me Maurice Ropraz zu ihm, mit dem er bis 2001 zusammenarbeitete, als dieser zum Präfekten des Bezirks Greyerz gewählt wurde, wo er 10 Jahre lang tätig war, bevor er 2011 in den Staatsrat gewählt wurde. In dieser Zeit wurde eine Zweigstelle in Châtel-St-Denis gegründet. Ab 2001 trat Me Pierre Mauron an die Stelle von Me Ropraz als Partner. Die Kanzlei wuchs dann 2006 mit der Einstellung von Me Carl-Alex Ridoré, bis zu dessen Wahl zum Präfekten des Saanebezirks im Jahr 2008, und mit der Einstellung vieler weiterer Anwältinnen und Anwälte. Am 5. Mai 2016 verstarb Me Bruno Charrière bei einem Unfall (Artikel in La Gruyère vom 7. Mai 2016). Sein Name und Andenken sind untrennbar mit der Kanzlei Charrière Mauron & Associés verbunden. Am 1. Januar 2018 gründeten Mes Pierre Mauron, Véronique Aeby und Julien Membrez die Gesellschaft Charrière Mauron & Associés SA. Am 1. Januar 2021 trat Me Constantin Ruffieux als Partner bei. Seit dem Jahr 2000 bildet die Kanzlei kontinuierlich Anwaltspraktikanten aus.

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