Schnellnavigation
  1. Startseite
  2. Menu öffnen
  3. Seiteninhalt
  4. Kundenservice
  5. Suche
  6. Fusszeile

Anwaltsbüro in Waadt (Region)

: 3439 Einträge
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Fricker Seiler Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

PremiumPremium Eintrag
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 07:45 Uhr
Bangerter Friedli & Partner
Noch keine Bewertungen

Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Malerweg 4, 3600 Thun
AdvokaturbüroNotar
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 07:45 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Glaus Gabathuler AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

PremiumPremium Eintrag
AnwaltAnwaltsbüroNotar
Obergasse 28, 8730 Uznach
AnwaltAnwaltsbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:15 Uhr
Kellerhals Carrard

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Kellerhals Carrard

Neubadrain 4, 4102 Binningen
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Neubadrain 4, 4102 Binningen
NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis morgen um 08:15 Uhr
* Wünscht keine Werbung

Ergebnisse filtern

Anwaltsbüro in Waadt (Region)

: 3439 Einträge
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Fricker Seiler Rechtsanwälte

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Fricker Seiler Rechtsanwälte

Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

PremiumPremium Eintrag
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Sorenbühlweg 13, 5610 Wohlen AG
Advokatur- und NotariatsbüroAnwaltsbüroAdvokaturbüroAnwaltNotar
Fricker Seiler Rechtsanwälte – Ihre Anwalts- und Notariatskanzlei in Wohlen

Wir sind eine moderne und lösungsorientierte Anwalts- und Notariatskanzlei mit Tradition. Unsere Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte bieten Ihnen an unseren Standorten in Wohlen und Muri kompetente Beratung und Vertretung in Rechtsfragen und bei Rechtsstreitigkeiten an. Wir beraten und vertreten Sie kompetent bei Rechtsfragen und Rechtsstreitigkeiten in den Bereichen von A wie Arbeitsrecht bis Z wie Zivilprozessrecht. Wir sind ein Dienstleistungsunternehmen, das Rechtsuchenden den Weg durch das komplexe Rechtssystem weist und bei der Lösung von Konflikten wirkungsvolle Unterstützung bietet. Gegenseitiges Vertrauen bildet die Basis für eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit unserer Klientschaft, zu der Privatpersonen, KMU und Gemeinwesen zählen. Wir verfügen über ein weitreichendes Beziehungsnetz und sind aufgrund unseres vielfältigen Engagements in Region und Kanton stark verankert. Unsere Mandate bearbeiten wir sorgfältig, zeitgerecht und unter Beachtung eines vernünftigen Verhältnisses zwischen Aufwand und Ertrag. Wer im Bereiche unserer Tätigkeitsgebiete Unterstützung benötigt, ist in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei, unabhängig von seiner sozialen Stellung und seiner wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, herzlich willkommen.

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 07:45 Uhr
Bangerter Friedli & Partner
Noch keine Bewertungen

Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Malerweg 4, 3600 Thun
AdvokaturbüroNotar
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

Noch keine Bewertungen
 Geschlossen bis morgen um 07:45 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

PremiumPremium Eintrag
AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
AdvokaturbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
Glaus Gabathuler AG

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Glaus Gabathuler AG

Obergasse 28, 8730 Uznach
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

PremiumPremium Eintrag
AnwaltAnwaltsbüroNotar
Obergasse 28, 8730 Uznach
AnwaltAnwaltsbüroNotar
Herzlich Willkommen bei Rechtsanwaltskanzlei Glaus Gabathuler

Die Glaus Gabathuler AG ist eine inhabergeführte Aktiengesellschaft mit Büroräumlichkeiten in Uznach und Sargans. Wir beraten und vertreten unsere Klienten in unternehmerischen, privaten und behördlichen Belangen mit einem breiten Fachangebot. Als Notare beurkunden wir Handelsregisterangelegenheiten sowie auch Ehe-/Erbverträge und Vorsorgeaufträge. Wir streben konstruktive Lösungen an, unter Berücksichtigung von Chancen/Risiken, Zeit, Kosten usw. Unsere Klienten verstehen wir nicht als Akten und Rechtsfragen - sie sind Persönlichkeiten. Wir verfügen über ein breites juristisches Wissen und sind in unseren Fachgebieten Experten. Wir gewährleisten schnelle Reaktionszeiten sowie einen hohen fachlichen und ethischen Standard. Wir haben uns spezialisiert auf folgende Bereiche. • Arbeits- und Dienstrecht • Bau- und Planungsrecht • Beurkundungen und Beglaubigungen • Ehe- und Familienrecht • Erbrecht • Firmengründung, Kapitalerhöhung, Sitzverlegung • Gesellschaftsrecht und KMU • Handelsregisterangelegenheiten • Immaterialgüterrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht (KESB) • Kommunikations- und Medienrecht • Mediation • Miet- und Pachtrecht • Nachbarrecht • Nachfolgeregelungen • Notariat • Personenrecht • Scheidungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Testamente, letztwillige Verfügungen • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht • Vorsorgeaufträge • Werberecht • Werkvertragsrecht

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geschlossen bis morgen um 08:00 Uhr
 Geschlossen bis morgen um 08:15 Uhr
Kellerhals Carrard

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

Kellerhals Carrard

Neubadrain 4, 4102 Binningen
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

PremiumPremium Eintrag
NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Neubadrain 4, 4102 Binningen
NotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Kellerhals Carrard

Mit über 280 Berufsträgern (bestehend aus Partnern, angestellten Anwälten, Juristen, Steuerberatern und Notaren) und gesamthaft mehr als 400 Mitarbeitenden gehört die Kanzlei, die ihre ersten Ursprünge im Jahr 1885 hat, mit Standorten in Basel, Bern, Genf, Lausanne/Sion, Lugano und Zürich sowie Vertretungen in Binningen und Shanghai zu den grössten und traditionsreichsten Kanzleien der Schweiz. Kellerhals Carrard ist schweizweit tätig und lokal sehr gut verankert und berät Klienten im In- und Ausland. Unsere Dienstleistungen im Notariat Binningen Unsere basellandschaftlichen Notarinnen und Notare beraten Sie gerne bei der Umsetzung Ihrer Anliegen und verurkunden jegliche Art von notariellen Geschäften. Unsere Dienstleistungen umfassen insbesondere folgende Bereiche: Immobiliengeschäfte • Kauf-, Tausch- und Schenkungsverträge inkl. Zahlungsabwicklung • Mutationen/Parzellierungen von Grundstücken • Begründung und Änderung von Stockwerkeigentum inkl. Erstellung von Reglementen • Dienstbarkeitsverträge inkl. Baurechtsverträge Gesellschaftsrecht • Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH etc.) • Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen • Statutenänderungen (Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Firmenänderung, Sitzverlegung, Zweckänderung etc.) • Liquidationen Ehe- und Erbrecht • Testamente • Ehe-, Erb- und Erbverzichtsverträge • Nachlassberatung für unverheiratete Paare • Stiftungserrichtungen • Vorsorgeaufträge Beglaubigungsdienstleistungen • Unterschriftsbeglaubigungen • Erstellung von getreuen Fotokopien • Einholen von Apostillen und Überbeglaubigungen Weitere Beurkundungen • Bürgschaften • Vollstreckbare öffentliche Urkunden • Eidesstattliche Erklärungen/Affidavits Unsere Anwälte und Notare: • Manuela Brenneis-Hobi • Andrea Schmutz • Adrienne Strahm

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 1 Bewertung

 Geschlossen bis morgen um 08:15 Uhr
* Wünscht keine Werbung