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Anwaltsbüro in Waadt (Region)

: 3.405 Einträge
Hess Advokatur AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Hess Advokatur AG

Reusssteg 11, 6003 Luzern
Hess Advokatur AG

I. ADVOKATUR Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen das ganze Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen an: Alter Vorsorgeauftrag, Nachlass, Testament, Willensvollstrecker, Erbschaft Arbeit Arbeitsvertrag, Personal, Reglement, Kündigung, Freistellung, fristlose Entlassung Bauen Immobilien, Baurecht, Werkvertrag, Planervertrag, Submission, Baueinsprache Familie Konkubinat, Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kindswohl, Unterhalt, Sorgerecht, Obhut KMU Personalfragen, Aktionärsbindungsvertrag, Nachfolgeplanung Miete Mietvertrag, Untermiete, Mietzinsreduktion, Nebenkosten, Kündigung Strafrecht Verteidigung, Opferhilfe, Strafbefehl, Einsprache _____________________ II. NOTARIAT Gerne bieten wir Ihnen die ganze Palette von notariellen Dienstleistungen an: Beglaubigung Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen Erben Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag, notarielles Testament Familie Ehevertrag (Abänderung des Güterstandes / Gütertrennung / Meistbegünstigung) Gesellschaft Gründung einer AG oder GmbH, Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen, Errichtung einer Stiftung Grundstück Grundstückkaufvertrag, Errichtung von Pfandrechten, Errichtung von Stockwerkeigentum, Vorvertrag, Vorkaufs- und Kaufsrechtsvertrag Vorsorge Vorsorgeauftrag _____________________ MEDIATIONEN Auf eine faire Konfliktbeilegung legen wir grossen Wert. Wir bieten Ihnen deshalb nebst der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auch die Durchführung einer Mediation u.a. in folgenden Bereichen an: Familie Scheidung, Trennung, Sorgerecht/Besuchsrecht, Patchwork-Familie Wirtschaft Nachfolge planen, Kündigung/Freistellung, Konflikte am Arbeitsplatz, Honorarstreitigkeit bei Bauvorhaben Nachbarschaft Konflikte mit Nachbarn (wegen Lärm, Schmutz, Pflanzen, Hausordnung) Erben Verteilung Nachlass, Konflikt zwischen Erbengemeinschaft und Willensvollstrecker Familie Scheidung, Trennung, Sorgerecht/Besuchsrecht, Patchwork-Familie Wirtschaft Nachfolge planen, Kündigung/Freistellung, Konflikte am Arbeitsplatz, Honorarstreitigkeit bei Bauvorhaben Nachbarschaft Konflikte mit Nachbarn (wegen Lärm, Schmutz, Pflanzen, Hausordnung) Erben Verteilung Nachlass, Konflikt zwischen Erbengemeinschaft und Willensvollstrecker Luzern Sursee Vorsorgeauftrag Anwalt Nachlass Testament Erbvertrag Willensvollstrecker Arbeit Arbeitsvertrag Personal Reglement Kündigung Freistellung Entlassung Baurecht Werkvertrag Submission Baueinsprache Familie Konkubinat Ehevertrag Scheidung Trennung Kindswohl Unterhalt Sorgerecht Obhut Konvenium Scheidungsvereinbarung KMU Aktionärsbindungsvertrag Mediation Erbengemeinschaft Nachbarschaftsstreit Miete Mietvertrag Untermiete Mietzinsreduktion Nebenkosten Mieterstreckung Pacht Pachtvertrag Notariat Gründung Kapitalerhöhung Stockwerkeigentum Miteigentum Stockwerkeigentumsbegründung Notar Schuldbrief Beurkundung Urkunde Strafrecht Verteidigung Opferhilfe Strafbefehl Einsprache SVG Strassenverkehr Grundstückkaufvertrag Grundstück Gericht Verfahren Schule Schulrecht Finanzierung Rente Urteil Gründung AGB AVB Aktien Aktienkaufvertrag Alimente Alimentenbevorschussung Haftung Bauhandwerkerpfandrecht Darlehen Dienstbarkeit Erbverzicht Führerausweis Entzug Grenzbaurecht Kinderprozess Kindesrecht Konkurs Betreibung Sperrfrist Krankheit Unfall Lärm Mündigenunterhalt Nachfolgeregelung Statuten Obhutsentzug Parzellierung Personalrecht Personalverleih Pfandvertrag Rechtsöffnung Sanierung SchKG Schuldensanierung Sitzverlegung Strassengenossenschaft Übertragung Umfirmierung Unterhaltspflicht Vorsorgeunterhalt Urheberrecht Verantwortlichkeit Vaterschaftsklage Verein GmbH Versicherung Vertragsprüfung Vertragsrecht Vormund Beistand Vorvertrag Werkmangel Wohnrecht Lohn Lohnkürzung Arbeit auf Abruf Temporärarbeit Lohnabrechnung Auftrag Todesfall Strafverfügung Vertrag Hypotheke Immission AG KESB Klage Beschwerde Verfügung Kauf Arbeitslosenkasse Eheschutz Baubewilligung SoBZ Frauenzentrale Opferberatung UR Unentgeltliche Rechtspflege Spaltung Rechtsschutzversicherung Busse Schadenersatz Genugtuung Taggeld Pensionskasse Aufhebungsvereinbarung Vorsorge Vermittlung Rechtsauskunft Rechtsberatung

MediationAnwaltScheidungsberatung Trennungsberatung
Hess Advokatur AG

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MediationAnwaltScheidungsberatung Trennungsberatung
Hess Advokatur AG

I. ADVOKATUR Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen das ganze Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen an: Alter Vorsorgeauftrag, Nachlass, Testament, Willensvollstrecker, Erbschaft Arbeit Arbeitsvertrag, Personal, Reglement, Kündigung, Freistellung, fristlose Entlassung Bauen Immobilien, Baurecht, Werkvertrag, Planervertrag, Submission, Baueinsprache Familie Konkubinat, Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kindswohl, Unterhalt, Sorgerecht, Obhut KMU Personalfragen, Aktionärsbindungsvertrag, Nachfolgeplanung Miete Mietvertrag, Untermiete, Mietzinsreduktion, Nebenkosten, Kündigung Strafrecht Verteidigung, Opferhilfe, Strafbefehl, Einsprache _____________________ II. NOTARIAT Gerne bieten wir Ihnen die ganze Palette von notariellen Dienstleistungen an: Beglaubigung Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen Erben Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag, notarielles Testament Familie Ehevertrag (Abänderung des Güterstandes / Gütertrennung / Meistbegünstigung) Gesellschaft Gründung einer AG oder GmbH, Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen, Errichtung einer Stiftung Grundstück Grundstückkaufvertrag, Errichtung von Pfandrechten, Errichtung von Stockwerkeigentum, Vorvertrag, Vorkaufs- und Kaufsrechtsvertrag Vorsorge Vorsorgeauftrag _____________________ MEDIATIONEN Auf eine faire Konfliktbeilegung legen wir grossen Wert. Wir bieten Ihnen deshalb nebst der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auch die Durchführung einer Mediation u.a. in folgenden Bereichen an: Familie Scheidung, Trennung, Sorgerecht/Besuchsrecht, Patchwork-Familie Wirtschaft Nachfolge planen, Kündigung/Freistellung, Konflikte am Arbeitsplatz, Honorarstreitigkeit bei Bauvorhaben Nachbarschaft Konflikte mit Nachbarn (wegen Lärm, Schmutz, Pflanzen, Hausordnung) Erben Verteilung Nachlass, Konflikt zwischen Erbengemeinschaft und Willensvollstrecker Familie Scheidung, Trennung, Sorgerecht/Besuchsrecht, Patchwork-Familie Wirtschaft Nachfolge planen, Kündigung/Freistellung, Konflikte am Arbeitsplatz, Honorarstreitigkeit bei Bauvorhaben Nachbarschaft Konflikte mit Nachbarn (wegen Lärm, Schmutz, Pflanzen, Hausordnung) Erben Verteilung Nachlass, Konflikt zwischen Erbengemeinschaft und Willensvollstrecker Luzern Sursee Vorsorgeauftrag Anwalt Nachlass Testament Erbvertrag Willensvollstrecker Arbeit Arbeitsvertrag Personal Reglement Kündigung Freistellung Entlassung Baurecht Werkvertrag Submission Baueinsprache Familie Konkubinat Ehevertrag Scheidung Trennung Kindswohl Unterhalt Sorgerecht Obhut Konvenium Scheidungsvereinbarung KMU Aktionärsbindungsvertrag Mediation Erbengemeinschaft Nachbarschaftsstreit Miete Mietvertrag Untermiete Mietzinsreduktion Nebenkosten Mieterstreckung Pacht Pachtvertrag Notariat Gründung Kapitalerhöhung Stockwerkeigentum Miteigentum Stockwerkeigentumsbegründung Notar Schuldbrief Beurkundung Urkunde Strafrecht Verteidigung Opferhilfe Strafbefehl Einsprache SVG Strassenverkehr Grundstückkaufvertrag Grundstück Gericht Verfahren Schule Schulrecht Finanzierung Rente Urteil Gründung AGB AVB Aktien Aktienkaufvertrag Alimente Alimentenbevorschussung Haftung Bauhandwerkerpfandrecht Darlehen Dienstbarkeit Erbverzicht Führerausweis Entzug Grenzbaurecht Kinderprozess Kindesrecht Konkurs Betreibung Sperrfrist Krankheit Unfall Lärm Mündigenunterhalt Nachfolgeregelung Statuten Obhutsentzug Parzellierung Personalrecht Personalverleih Pfandvertrag Rechtsöffnung Sanierung SchKG Schuldensanierung Sitzverlegung Strassengenossenschaft Übertragung Umfirmierung Unterhaltspflicht Vorsorgeunterhalt Urheberrecht Verantwortlichkeit Vaterschaftsklage Verein GmbH Versicherung Vertragsprüfung Vertragsrecht Vormund Beistand Vorvertrag Werkmangel Wohnrecht Lohn Lohnkürzung Arbeit auf Abruf Temporärarbeit Lohnabrechnung Auftrag Todesfall Strafverfügung Vertrag Hypotheke Immission AG KESB Klage Beschwerde Verfügung Kauf Arbeitslosenkasse Eheschutz Baubewilligung SoBZ Frauenzentrale Opferberatung UR Unentgeltliche Rechtspflege Spaltung Rechtsschutzversicherung Busse Schadenersatz Genugtuung Taggeld Pensionskasse Aufhebungsvereinbarung Vorsorge Vermittlung Rechtsauskunft Rechtsberatung

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 Geschlossen bis Montag um 08:00 Uhr
Glavas Rechtsanwälte

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Glavas Rechtsanwälte

Markusstrasse 10, 8006 Zürich
Über uns

Sie finden uns i n Zürich und in Muolen/SG: Advokatur Glavas AG Dorfstrasse 33 9313 Muolen/SG Tel. +41 (0)71 410 06 22 Advokatur Als Kanzlei haben wir uns auf den Fachbereich Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten überwiegend Privatpersonen gegenüber den Versicherungen. Wir verfügen über jahrelange Kenntnisse und können auf ein umfangreiches Ärztenetzwerk zugreifen. Daneben verfügen wir über spezialisierte Anwälte in den Bereichen Familien-, Arbeits- und Strafrecht. Mediation Die Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg zur Konfliktbewältigung. Als Mediatoren unterstützen wir die Konfliktparteien aus einer neutralen Position heraus darin, ihren Streit einvernehmlich zu beenden und sorgen für einen fairen, transparenten und effizienten Ablauf der Mediation. Notariat Als öffentliche Notare sind wir sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis zu folgenden Beurkundungen und Beglaubigungen ermächtigt: Beurkundungen: • Ehevertrag • Letztwillige Verfügungen: • Erbvertrag • Erbverzichtsvertrag • Testament • Bürgschaftsverpflichtungen Beglaubigungen: • Echtheit von Unterschriften • Echtheit von Kopien oder Abschriften • Echtheit von Übersetzungen und anderen Dokumenten

AnwaltsbüroAnwaltAdvokatur- und Notariatsbüro
Glavas Rechtsanwälte

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AnwaltsbüroAnwaltAdvokatur- und Notariatsbüro
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Sie finden uns i n Zürich und in Muolen/SG: Advokatur Glavas AG Dorfstrasse 33 9313 Muolen/SG Tel. +41 (0)71 410 06 22 Advokatur Als Kanzlei haben wir uns auf den Fachbereich Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten überwiegend Privatpersonen gegenüber den Versicherungen. Wir verfügen über jahrelange Kenntnisse und können auf ein umfangreiches Ärztenetzwerk zugreifen. Daneben verfügen wir über spezialisierte Anwälte in den Bereichen Familien-, Arbeits- und Strafrecht. Mediation Die Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg zur Konfliktbewältigung. Als Mediatoren unterstützen wir die Konfliktparteien aus einer neutralen Position heraus darin, ihren Streit einvernehmlich zu beenden und sorgen für einen fairen, transparenten und effizienten Ablauf der Mediation. Notariat Als öffentliche Notare sind wir sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis zu folgenden Beurkundungen und Beglaubigungen ermächtigt: Beurkundungen: • Ehevertrag • Letztwillige Verfügungen: • Erbvertrag • Erbverzichtsvertrag • Testament • Bürgschaftsverpflichtungen Beglaubigungen: • Echtheit von Unterschriften • Echtheit von Kopien oder Abschriften • Echtheit von Übersetzungen und anderen Dokumenten

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Häsler-Moser Advokatur Notariat
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Häsler-Moser Advokatur Notariat

Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
Häsler-Moser Advokatur Notariat

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Hauptstrasse 3, 3250 Lyss
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
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Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

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I. ADVOKATUR Unsere Anwaltskanzlei bietet Ihnen das ganze Spektrum anwaltlicher Dienstleistungen an: Alter Vorsorgeauftrag, Nachlass, Testament, Willensvollstrecker, Erbschaft Arbeit Arbeitsvertrag, Personal, Reglement, Kündigung, Freistellung, fristlose Entlassung Bauen Immobilien, Baurecht, Werkvertrag, Planervertrag, Submission, Baueinsprache Familie Konkubinat, Scheidung, Trennung, Eheschutz, Kindswohl, Unterhalt, Sorgerecht, Obhut KMU Personalfragen, Aktionärsbindungsvertrag, Nachfolgeplanung Miete Mietvertrag, Untermiete, Mietzinsreduktion, Nebenkosten, Kündigung Strafrecht Verteidigung, Opferhilfe, Strafbefehl, Einsprache _____________________ II. NOTARIAT Gerne bieten wir Ihnen die ganze Palette von notariellen Dienstleistungen an: Beglaubigung Beglaubigung von Unterschriften, Fotokopien und Übersetzungen Erben Erbvertrag, Erbverzichtsvertrag, notarielles Testament Familie Ehevertrag (Abänderung des Güterstandes / Gütertrennung / Meistbegünstigung) Gesellschaft Gründung einer AG oder GmbH, Kapitalerhöhungen, Statutenänderungen, Errichtung einer Stiftung Grundstück Grundstückkaufvertrag, Errichtung von Pfandrechten, Errichtung von Stockwerkeigentum, Vorvertrag, Vorkaufs- und Kaufsrechtsvertrag Vorsorge Vorsorgeauftrag _____________________ MEDIATIONEN Auf eine faire Konfliktbeilegung legen wir grossen Wert. Wir bieten Ihnen deshalb nebst der gerichtlichen Durchsetzung Ihrer Rechte auch die Durchführung einer Mediation u.a. in folgenden Bereichen an: Familie Scheidung, Trennung, Sorgerecht/Besuchsrecht, Patchwork-Familie Wirtschaft Nachfolge planen, Kündigung/Freistellung, Konflikte am Arbeitsplatz, Honorarstreitigkeit bei Bauvorhaben Nachbarschaft Konflikte mit Nachbarn (wegen Lärm, Schmutz, Pflanzen, Hausordnung) Erben Verteilung Nachlass, Konflikt zwischen Erbengemeinschaft und Willensvollstrecker Familie Scheidung, Trennung, Sorgerecht/Besuchsrecht, Patchwork-Familie Wirtschaft Nachfolge planen, Kündigung/Freistellung, Konflikte am Arbeitsplatz, Honorarstreitigkeit bei Bauvorhaben Nachbarschaft Konflikte mit Nachbarn (wegen Lärm, Schmutz, Pflanzen, Hausordnung) Erben Verteilung Nachlass, Konflikt zwischen Erbengemeinschaft und Willensvollstrecker Luzern Sursee Vorsorgeauftrag Anwalt Nachlass Testament Erbvertrag Willensvollstrecker Arbeit Arbeitsvertrag Personal Reglement Kündigung Freistellung Entlassung Baurecht Werkvertrag Submission Baueinsprache Familie Konkubinat Ehevertrag Scheidung Trennung Kindswohl Unterhalt Sorgerecht Obhut Konvenium Scheidungsvereinbarung KMU Aktionärsbindungsvertrag Mediation Erbengemeinschaft Nachbarschaftsstreit Miete Mietvertrag Untermiete Mietzinsreduktion Nebenkosten Mieterstreckung Pacht Pachtvertrag Notariat Gründung Kapitalerhöhung Stockwerkeigentum Miteigentum Stockwerkeigentumsbegründung Notar Schuldbrief Beurkundung Urkunde Strafrecht Verteidigung Opferhilfe Strafbefehl Einsprache SVG Strassenverkehr Grundstückkaufvertrag Grundstück Gericht Verfahren Schule Schulrecht Finanzierung Rente Urteil Gründung AGB AVB Aktien Aktienkaufvertrag Alimente Alimentenbevorschussung Haftung Bauhandwerkerpfandrecht Darlehen Dienstbarkeit Erbverzicht Führerausweis Entzug Grenzbaurecht Kinderprozess Kindesrecht Konkurs Betreibung Sperrfrist Krankheit Unfall Lärm Mündigenunterhalt Nachfolgeregelung Statuten Obhutsentzug Parzellierung Personalrecht Personalverleih Pfandvertrag Rechtsöffnung Sanierung SchKG Schuldensanierung Sitzverlegung Strassengenossenschaft Übertragung Umfirmierung Unterhaltspflicht Vorsorgeunterhalt Urheberrecht Verantwortlichkeit Vaterschaftsklage Verein GmbH Versicherung Vertragsprüfung Vertragsrecht Vormund Beistand Vorvertrag Werkmangel Wohnrecht Lohn Lohnkürzung Arbeit auf Abruf Temporärarbeit Lohnabrechnung Auftrag Todesfall Strafverfügung Vertrag Hypotheke Immission AG KESB Klage Beschwerde Verfügung Kauf Arbeitslosenkasse Eheschutz Baubewilligung SoBZ Frauenzentrale Opferberatung UR Unentgeltliche Rechtspflege Spaltung Rechtsschutzversicherung Busse Schadenersatz Genugtuung Taggeld Pensionskasse Aufhebungsvereinbarung Vorsorge Vermittlung Rechtsauskunft Rechtsberatung

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Markusstrasse 10, 8006 Zürich
Über uns

Sie finden uns i n Zürich und in Muolen/SG: Advokatur Glavas AG Dorfstrasse 33 9313 Muolen/SG Tel. +41 (0)71 410 06 22 Advokatur Als Kanzlei haben wir uns auf den Fachbereich Haftpflicht- und Versicherungsrecht spezialisiert und vertreten überwiegend Privatpersonen gegenüber den Versicherungen. Wir verfügen über jahrelange Kenntnisse und können auf ein umfangreiches Ärztenetzwerk zugreifen. Daneben verfügen wir über spezialisierte Anwälte in den Bereichen Familien-, Arbeits- und Strafrecht. Mediation Die Mediation ist ein aussergerichtlicher Weg zur Konfliktbewältigung. Als Mediatoren unterstützen wir die Konfliktparteien aus einer neutralen Position heraus darin, ihren Streit einvernehmlich zu beenden und sorgen für einen fairen, transparenten und effizienten Ablauf der Mediation. Notariat Als öffentliche Notare sind wir sowohl im nationalen als auch im internationalen Verhältnis zu folgenden Beurkundungen und Beglaubigungen ermächtigt: Beurkundungen: • Ehevertrag • Letztwillige Verfügungen: • Erbvertrag • Erbverzichtsvertrag • Testament • Bürgschaftsverpflichtungen Beglaubigungen: • Echtheit von Unterschriften • Echtheit von Kopien oder Abschriften • Echtheit von Übersetzungen und anderen Dokumenten

AnwaltsbüroAnwaltAdvokatur- und Notariatsbüro
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Kanzlei Häsler-Moser Advokatur Notariat

Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

AdvokaturbüroNotarAdvokatur- und Notariatsbüro
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Die Kanzlei im Herzen von Lyss wurde im Mai 2010 gegründet und im Handelsregister des Kantons Bern eingetragen. Es werden sämtliche notariellen Dienstleistungen erbracht. Zudem werden Privatpersonen und Unternehmen in Rechtsfragen des Privatrechts kompetent und persönlich beraten und vertreten. Die Kanzleiinhaberin, Frau Rechtsanwältin und Notarin Sandra Häsler-Moser, bringt langjährige berufliche Erfahrungen aus der Advokatur und des Notariats in unterschiedlichen Rechtsgebieten mit. Mit fundiertem juristischem Wissen und betriebswirtschaftlichem Verständnis werden in Zusammenarbeit mit den Klienten effiziente und lösungsorientierte Ergebnisse erarbeitet. Bevorzugte Tätigkeitsgebiete • Notariat • Ehe- und Konkubinatsrecht • Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht • Sachenrecht • Bäuerliches Boden- und Erbrecht • Vertragsrecht • Gesellschafts- und Firmenrecht • Steuer- und Abgaberecht • Baurecht Advokatur Prozessuale Vertretung Anwälte vertreten ihre Klienten in Verfahren vor Gerichten und Behörden. Die prozessuale Vertretung von Klienten vor kantonalen und eidgenössischen Zivil- und Strafgerichten sowie vor Verwaltungsjustizbehörden ist den im Anwaltsregister eines Kantons eingetragenen Anwälten vorbehalten. Anwälte, die in einem kantonalen Anwaltsregister eingetragen sind, können in der ganzen Schweiz ohne weitere Bewilligung Parteien prozessual vertreten. Beratende Tätigkeit Neben der prozessualen Vertretung beraten und vertreten Anwälte ihre Klienten in allen rechtlichen Fragen und setzen Verträge sowie andere rechtliche Dokumente auf. Nach Möglichkeit suchen Anwälte nach einem Weg, um die Interessen ihrer Klienten ohne Prozess zu wahren. Sie informieren sie über ihre Rechte sowie über die gesetzlichen Mittel, um diese durchzusetzen. Besteht bereits ein Konflikt mit einer Gegenpartei, versuchen sie, mit Gesprächen eine aussergerichtliche Einigung zu erreichen. Ist dies nicht oder nicht mehr möglich, vertreten Anwälte ihre Klienten vor Gerichten und Behörden. Unabhängigkeit, Berufsgeheimnis und Aufsicht Der Anwalt übt seinen Beruf unabhängig, in eigenem Namen und auf eigene Verantwortung aus. Anwälte unterstehen zeitlich unbegrenzt und gegenüber jedermann dem Berufsgeheimnis über alles, was ihnen infolge ihres Berufes von ihrer Klientschaft anvertraut worden ist. Sie sorgen für die Wahrung des Berufsgeheimnisses durch ihre Hilfspersonen. Der Anwalt untersteht bei seiner Berufsausübung der Aufsicht der kantonalen Anwaltsaufsichtsbehörde. Notariat Notwendigkeit der öffentlichen Beurkundung Das Schweizerische Zivilgesetzbuch (ZGB) sieht für verschiedene Rechtsgeschäfte, zum Beispiel für Grundstückkaufverträge, eine öffentliche Beurkundung vor. Mit der öffentlichen Urkunde wird in einem Schriftstück durch die Urkundsperson eine rechtlich relevante Tatsache, eine rechtsgeschäftliche oder prozessrechtliche Erklärung in einer bestimmten Form und einem bestimmten Verfahren festgehalten. Dabei ist der Notar verpflichtet, den Willen der Parteien klar und eindeutig in der Urkunde festzuhalten, die Parteien zu beraten und über die Folgen ihres Tuns aufzuklären.

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Zürcherstrasse 25, 8730 Uznach
Ihr Beurkundungsgeschäft ist unsere Passion!

Die Erbringung notarieller Dienstleistungen ist unsere Stärke. Es ist selbstverständlich und gehört zu unseren wesentlichen Aufgaben, Sie bereits vor dem eigentlichen Akt der Beurkundung hinsichtlich der rechtlichen Möglichkeiten zur Ausgestaltung eines Rechtsgeschäfts zu beraten. Als erfahrene Rechtsanwälte und Notare erarbeiten und erstellen wir für Sie die erforderlichen Verträge und Dokumente und beurkunden diese. Überdies stehen wir Ihnen auch nach der Beurkundung Ihres Rechtsgeschäfts noch zur Verfügung und unterstützen Sie in formellen Belangen oder wo immer dies erforderlich ist. Unsere Urkundspersonen verfügen entweder über die glarnerische oder über die st. gallische Beurkundungsbewilligung, weshalb wir in diesen zwei Kantonen für Sie Beurkundungen vornehmen können. Die Glarner Urkundspersonen dürfen uneingeschränkt sämtliche Rechtsgeschäfte beurkunden. Dagegen verfügen die öffentlichen Notare des Kantons St. Gallen grundsätzlich nicht über die Befugnis zur Beurkundung von Grundstücksachen (dazu sind in St. Gallen einzig die Grundbuchverwalter zuständig), sie sind jedoch in sämtlichen übrigen Belangen zur Beurkundung berechtigt. Neben der öffentlichen Beurkundung sind wir auch zuständig für amtliche Beglaubigungen, beispielsweise von Unterschriften oder bezüglich der Echtheit von Kopien, Abschriften etc.

NotarAdvokatur- und NotariatsbüroAnwalt
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