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Rechtsberatung in Waadt (Region)

: 1.280 Einträge
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
HEV Region Thun

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
HEV Region Thun

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Marktgasse 18, 3600 Thun
VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
a. Advokatur & Notariat Ochsner
Noch keine Bewertungen

a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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Marktgasse 18, 3011 Bern
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Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

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 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 13:00 Uhr
PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen

PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Viale Castagnola 21c, 6900 Lugano
PGA Intellectual Property - Patente, Marken und Designs Anwälte

PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

PatentanwaltPatenteMarkenschutzbüroDesignRechtsberatungLizenzenRechtsschutz
PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Viale Castagnola 21c, 6900 Lugano
PatentanwaltPatenteMarkenschutzbüroDesignRechtsberatungLizenzenRechtsschutz
PGA Intellectual Property - Patente, Marken und Designs Anwälte

PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen

 Offen nach Vereinbarung bis 13:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Advokatur Bülach AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 12:00 Uhr
Advokatur Stegmann AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Advokatur Stegmann AG

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AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

 Offen nach Vereinbarung bis 12:00 Uhr
 Geöffnet bis 18:00 Uhr
Barokas Avocats

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung
Barokas Avocats

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12
AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
Bloch Avocats

Bewertung 3 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Bloch Avocats

Rue de Neuchâtel 1, 1400 Yverdon-les-BainsPostfach, 1401 Yverdon-les-Bains
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Bloch Avocats

Bloch Avocats

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

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HEV Region Thun

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HEV Region Thun

Marktgasse 18, 3600 Thun

Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

VerbandImmobilienVermietungLiegenschaftenSchatzungenRechtsberatung
HEV Region Thun

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Wohnungsabnahme Der offizielle Zügeltermin steht vor der Tür und etliche Mieterinnen und Mieter ziehen um in ein neues Zuhause. Bei der Wohnungsabnahme kommen alle Schäden ans Licht. Doch: Wann handelt es sich um normale Abnutzung und wann muss der Mieter bezahlen? Wie sauber muss geputzt sein? Worauf sollte eine Eigentümerin/ein Eigentümer bei der Wohnungsabnahme speziell achten, um späteren Ärger zu vermeiden? Ihre Vorbereitung: • Mietvertrag (inkl. allfälliger Nachträge, Vereinbarungen etc.) • Mietbeginn / -ende (gekündigt per..., Haftung bis...) • Welche Instandstellungsarbeiten und Investitionen wurden vor Einzug vorgenommen (Belege erforderlich)? • Nehmen Sie das Antrittsprotokoll zur Übergabe mit. So haben sowohl Sie als auch der Mieter die Kontrolle darüber, welche Mängel bereits bei Wohnungsantritt vorhanden waren. (Mängelliste des Mieters / Vermieters; Übergabeprotokolle) • Wurde ein Mietzinsdepot bezahlt, wenn ja, in welcher Höhe? • Bestehen noch Mietzinsausstände? • Was wurde bezüglich Endreinigung vereinbart? Kosten Die erste Halbstunde ist für Mitglieder gratis. Sie wird vom Verband bezahlt. Ab der zweiten Halbstunde kosten die Dienstleistungen Fr. 75.00 pro halbe Stunde zuzüglich Nebenauslagen. Die Kosten werden von den Experten direkt einkassiert. Termine Bitte vereinbaren Sie die Termine mit unseren Wohnungsabnahmeexperten direkt und frühzeitig. Die Experten sind jeweils vor allem über die Monatsenden stark ausgelastet

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 3 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
a. Advokatur & Notariat Ochsner
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a. Advokatur & Notariat Ochsner

Marktgasse 18, 3011 Bern
Klein, fein und persönlich. Advokatur und Notariat Ochsner, im Herzen von Bern.

Mein Notariat in Bern erledigt für Sie alle Notariatsdienstleistungen. • Beglaubigungen (z.B. Kopiebeglaubigung, Unterschriftsbeglaubigung) • Personenrecht (z.B. Vereinsgründung, Gründung einer Stiftung) • Familienrecht (z.B. Ehevertrag, Konkubinatsvertrag) • Erbrecht (z.B. Erstellen von Testamenten auch vor Ort wie beispielsweise in Palliative Care Abteilungen und Altersheime, Erbvertrag, Inventare, Ehe- und Erbvertrag, Erbenschein, Abtretung auf Rechnung künftiger Erbschaft) • Sachenrecht (z.B. Kauf von Liegenschaften im Kanton Bern, Erstellen von Schuldbriefen, Grundpfandrechte, Baurecht, Begründung von Stockwerkeigentum, Begründen von Dienstbarkeiten wie z.B. Nutzniessung, Wohnrecht) • Handelsrecht (z.B. Gründung einer AG, GmbH, Genossenschaft, Kapitalerhöhung, Sanierung, Liquidation, Fusion, Spaltung, Umwandlung, Abtreten von Gesellschafteranteilen bei einer GmbH, Einbringen von Einzelunternehmungen in eine juristische Person - Vermögensübertragung) • Feststellungsurkunden (z.B. Protokolle von Gesellschaftsorganen) • Obligationenrecht (z.B. Schenkungsvertrag), Bürgschaft, Steuerrecht Als Anwalt bin ich beratend bzw. forensisch in folgenden Bereichen tätig: • Gesellschaftsrecht (z.B. Gesellschaftsgründungen Bar- und Sacheinlagegründungen, Kapitalveränderungen, Statutenredaktion, Konzernrecht, handelsrechtliche Verträge, Tatbestände nach Fusionsgesetz) • Vertragsrecht (z.B. Redaktion und Prüfen von Verträgen wie z.B. Statuten, AGB, Kaufverträge, handelsrechtliche Verträge) • Personenrecht (z.B. Errichten einer Stiftung) • Immobiliarsachenrecht • Zivilprozessrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Hausbesetzungen • Familienrecht (z.B. Scheidung, Scheidungskonventionen,Trennung)

Advokatur- und NotariatsbüroNotarErbschaftsberatung NachlassplanungAnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunft
a. Advokatur & Notariat Ochsner

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 Offen nach Vereinbarung bis 17:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 13:00 Uhr
PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen

PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

Viale Castagnola 21c, 6900 Lugano
PGA Intellectual Property - Patente, Marken und Designs Anwälte

PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

PatentanwaltPatenteMarkenschutzbüroDesignRechtsberatungLizenzenRechtsschutz
PGA Intellectual Property - Patents, Trademarks & Designs

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Viale Castagnola 21c, 6900 Lugano
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PGA Intellectual Property ist ein etabliertes und renommiertes internationales Unternehmen, das eine breite Palette von Dienstleistungen im Bereich des geistigen und gewerblichen Eigentums anbietet und insbesondere professionelle Beratung in den Bereichen Patenten, Marken und Designs durch ein hochspezialisiertes Team von 20 Fachleuten mit Erfahrung in verschiedenen Technologiebereichen und einem Team von insgesamt 40 Spezialisten anbietet. PGA ist in der Schweiz, vor dem Eidgenössischen Institut für Geistiges Eigentum (IGE/IPI) und in Italien, vor dem Italienischen Patent- und Markenamt (UIBM) sowie auf europäischer Ebene, vor dem Europäischen Patentamt (EPA) und dem Europäischen Amt für Geistiges Eigentum (EUIPO) präsent und tätig. PGA schützt auch die Patente, Marken und Designs seiner Kunden weltweit durch ein konsolidiertes Netzwerk von lokalen Vertretern mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Qualität. Das Unternehmen verfügt über eine einzigartige Kombination von Patent-, Marken- und Designberatern, die ein breites Leistungsspektrum abdecken können, wie z.B. die Durchführung von Recherchen zum Stand der Technik, die Erstellung von technisch-rechtlichen Gutachten, die Definition von Schutzstrategien, die Einreichung von Patent-, Marken- und Designanmeldungen, deren weltweite Verfolgung und die Bewältigung damit zusammenhängender Verwaltungs- und Rechtsstreitigkeiten. Die technische Kompetenz, die juristische Erfahrung und die internationale Perspektive machen PGA zu einem einzigartigen Bezugspunkt auf dem europäischen Markt für die hohe Qualität der erbrachten Dienstleistungen und die Fähigkeit, sich an die Bedürfnisse der Kunden anzupassen.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 7 Bewertungen

 Offen nach Vereinbarung bis 13:00 Uhr
 Geöffnet bis 12:00 Uhr
Advokatur Bülach AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach

Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroRechtsberatung
Advokatur Bülach AG

Advokatur Bülach AG

Sonnmattstrasse 5, 8180 Bülach
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Unser Büro wurde 1990 eröffnet und betätigt sich vor allem in den Bereichen • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Scheidungsrecht Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn sich Versicherungen ihrer Leistungspflicht entziehen wollen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie als Unfallopfer Beistand benötigen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie in scheidungs- und familienrechtlichen Dingen kundigen Rat und erfahrene Vertretung wünschen. Bei uns sind Sie in guten Händen, wenn Sie Probleme mit Ihrem Vermieter haben. Wir sind sowohl beratend als auch prozessierend tätig und vertreten unsere Klienten gegenüber Versicherungsgesellschaften und Privaten. Haftpflichtrecht Im Haftpflichtrecht geht es um die Frage, ob jemand, der einem anderen einen Schaden zufügt, hierfür einzustehen hat oder nicht. Der Schädiger kann eine Privatperson, der Staat oder ein Unternehmen sein. Haftpflichtrechtliche Fragen stellen sich z.B. in folgenden Fällen: • Sie wurden Opfer eines Verkehrsunfalles • Sie wurden als Patient bei einem ärztlichen Eingriff oder einer Behandlung geschädigt • Sie wurden an Ihrem Arbeitsplatz Opfer eines Unfalles, weil Ihr Arbeitgeber seine Fürsorgepflicht verletzte • Sie wurden durch ein fehlerhaftes Produkt geschädigt In solchen und ähnlichen Fällen bieten wir Ihnen aussergerichtliche Beratung gegenüber Versicherungsgesellschaften und Vertretung vor Gerichten, um Ihre Ansprüche auf Schadenersatz- und Genugtuung durchzusetzen. Sozialversicherungsrecht Das Sozialversicherungsrecht umfasst alle Zweige des Schweizerischen Sozialversicherungssystems. Im Einzelnen sind dies: • Alters- und Hinterbliebenenversicherung (AHV) • Invalidenversicherung (IV) • Ergänzungs- und Zusatzleistungen (EL bzw. ZL) • Berufliche Vorsorge und Pensionskassen (PK) • Unfallversicherung (UV) • Arbeitslosenversicherung (ALV) • Krankenversicherung (KV) • Familienzulagen (FZ) Nicht selten kommt es gleichzeitig zu Problemen mit mehreren Versicherungen. Wir begleiten Sie durch diesen Versicherungsdschungel und verhelfen Ihnen zu Ihrem Recht. Privatversicherungsrecht Im Privatversicherungsrecht geht es Auseinandersetzungen mit Versicherungen, welche Sie selber abgeschlossen haben und nun beispielsweise eine Leistung verweigern oder Ihnen gegenüber geltend machen. Meistens geht es dabei um: • Krankentaggeldversicherungen / Erwerbsausfallversicherungen • Lebensversicherungen Vielfach stehen auch Probleme mit Sozial- oder Haftpflichtversicherern an. Bei derartigen komplexen Rechtsfällen profitieren Sie von unseren Spezialkenntnissen und unserer langjährigen Erfahrung. Familienrecht Das Familienrecht regelt die Rechtsverhältnisse von Privatpersonen, die in einem Verwandtschaftsverhältnis zueinander stehen. Hierbei geht es beispielsweise um: • Ehescheidung • Eheschutz und Ehetrennung • Kindesschutz • Erwachsenenschutz Will sich ein Ehepartner trennen oder scheiden lassen, sind in diesem Zusammenhang verschiedene Fragen zu klären: Wer bleibt in der Wohnung und wer muss ausziehen? Bei wem wohnen die Kinder? Wie sieht das Besuchsrecht aus? Muss jemand dem anderen einen Unterhaltsbeitrag bezahlen? Wie hoch ist dieser Unterhalt im Einzelnen? Gibt es Vermögen, das geteilt werden muss? Bei solchen und ähnlichen Fragen stehen wir Ihnen beratend und prozessierend zur Seite und wahren Ihre Interessen. Mietrecht Ihr Vermieter hat Ihnen den Mietvertrag gekündigt oder weigert sich Ihren Mietzins an den veränderten Referenzzinssatz anzupassen, Sie sind mit der Nebenkostenabrechnung nicht einverstanden oder mit der Schlussabrechnung nach Ihrem Auszug…bei solchen und ähnlichen Problemen beraten und vertreten wir Sie gegenüber Ihrem Vermieter und vor Schweizerischen Schlichtungsbehörden und Gerichten. Kosten • Gut zu wissen , dass bei einem Haftpflichtfall die Anwaltskosten grundsätzlich einen Teil des Schadens darstellen und deshalb vom Schädiger respektive dessen Versicherung und nicht vom Geschädigten zu übernehmen sind. • Gut zu wissen , dass viele Krankenkassen eine Zusatzversicherung enthalten, die den Rechtsschutz in Gesundheitsfragen mit umfasst. • Gut zu wissen , dass in Gerichtsverfahren die Anwalts- und Gerichtskosten vom Gericht übernommen werden, wenn eine Prozesspartei nicht über genügend Geld verfügt, um diese zu tragen. Die Kosten klären wir immer zu Beginn des Mandates. Wir prüfen stets, ob die Kostenübernahme durch Dritte (Rechtsschutzversicherung, Berufsverbände, Krankenkassen etc.) möglich ist.

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 4 Bewertungen

 Geöffnet bis 12:00 Uhr
 Offen nach Vereinbarung bis 12:00 Uhr
Advokatur Stegmann AG

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Stegmann AG

Bahnhofstrasse 15, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Ihr Recht auf den Punkt gebracht.

Advokatur Stegmann – das flexible, dynamische und kompetente Bieler Anwaltsbüro für privat- & strafrechtliche Probleme sowie Fragen der öffentlichen Verwaltung. Bei uns erhalten Sie rasch und kompetent Hilfe bei Ihrem rechtlichen Problem. Wir bieten Ihnen Unterstützung in folgenden Rechtsgebieten an: Zivilrecht • Arbeitsrecht und Mietrecht (Spezialgebiete) • Vertragsrecht wie Kaufvertrag, Schenkung, Auftrag, Werkvertrag, Darlehen, AGB • Ehe, Trennung und Scheidung • Kindesrecht • Personenrecht und Vereinsrecht • Sachenrecht • Erbrecht • Zivilprozess und SchKG (Betreibung, Pfändung, Konkurs, etc.) Strafrecht allgemein & Strassenverkehrsrecht Was wir Ihnen als Ihr Rechtsanwalt oder Ihre Rechtsanwältin bieten: Partnerschaftlich Wir kommunizieren mit Ihnen auf Augenhöhe, erläutern auf verständliche Art und Weise, was Sache ist und wie sich das Vorgehen gestaltet. Sie sind immer im Bild, was geschieht und entscheiden mit. Anpacken Wir packen Ihr Anliegen gleich an mit dem Ziel, dass Sie innert nützlicher Frist wissen, wie es mit Ihrem Anliegen weitergeht. Langandauernde Ungewissheiten sind mühsam und aufreibend. Daher sind wir darum bemüht diese zu vermeiden. Verfügbar Sie bekommen bei uns so rasch wie möglich einen Besprechungstermin, auch an Randzeiten. So müssen Sie nicht lange warten bis Ihr Anliegen professionell bearbeitet wird. Erreichbar Sie erreichen uns per Telefon oder E-Mail. Können wir Ihren Anruf ausnahmsweise Mal nicht entgegennehmen, so rufen wir Sie gewöhnlich innert eines Arbeitstags zurück. Auch auf Ihre E-Mail erhalten Sie normalerweise innert eines Arbeitstags eine Antwort. Niederschwellig Sie dürfen mit Ihrem Anliegen auch gerne per E-Mail oder Telefon an uns treten. Es ist nicht immer eine Besprechung nötig. Sie brauchen bloss eine Auskunft? Auch diese können wir Ihnen ohne grosse Kosten anbieten. Effizient Damit wir Ihr Anliegen immer im Auge haben und zeitnah reagieren können, setzen wir auf eine eigens entwickelte Anwaltssoftware. Diese erlaubt eine speditive Arbeitsweise. Papier oder Digital? Sie wählen, welches Medium wir gemeinsam nutzen. Sämtliche Akten sind bei uns sowohl in Papierform als auch digital vorhanden. Wenn Sie lieber Papier sparen und alles digital haben möchten – sehr gerne.

AnwaltAnwaltsbüroAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatungRechtsauskunft
Advokatur Stegmann AG

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 Offen nach Vereinbarung bis 12:00 Uhr
 Geöffnet bis 18:00 Uhr
Barokas Avocats

Bewertung 5 von 5 Sternen bei einer Bewertung

Barokas Avocats

Rue de l'Athénée 15, 1206 GenfPostfach, 1211 Genève 12

RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungImmobilienScheidungsberatung Trennungsberatung
Barokas Avocats

Barokas Avocats

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RA Mark Barokas Nach seinem Lizentiats-Examen an der Universität Freiburg absolvierte Mark Barokas sein Anwaltspraktikum in Genf. Anschliessend arbeitete er als Delegierter des Internationalen Roten Kreuzes. Nach seiner Rückkehr nach Genf arbeitete er während vier Jahren als Rechtsanwalt bevor er im Jahr 2009 die Kanzlei gründete. Mark Barokas arbeitet auf französisch und englisch. Er ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands. Er ist auch Absolvent des Genfer Institut des Etudes Immobilières. Tätigkeitsgebiete • Beratung • Verwaltungsrecht • Familienrecht • Immobilienrecht • Vertragsrecht • Strafrecht • Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht • Banken- und Finanzmarktrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Collaborative Law RA Jean-Philippe Klein Jean-Philippe Klein hat sein Studium an der Universität Basel absolviert, wo er auch doktorierte. Er hat sein Anwaltspatent in Genf erworben, wo er während vieler Jahre in einer Genfer Grosskanzlei arbeitete, bevor er im Jahr 2015 als Partner in die Kanzlei Barokas eintrat. Jean-Philippe Klein arbeitet auf französisch, deutsch, schweizerdeutsch, englisch und italienisch. Er prozessiert vor Gerichten in der welschen und in der deutschen Schweiz sowie vor Schiedsgerichten. Er publiziert auf deutsch und französisch. Jean-Philippe Klein ist Mitglied des Genfer Anwaltsverbands, der Schweizerischen Vereinigung für Schiedsgerichtsbarkeit (ASA) sowie der Vereinigung für Schuldbetreibungs- und Konkursrecht und Vorstandsmitglied der Westschweizer Vereinigung für Collaborative Law. Seine bevorzugten Tätigkeitsgebiete sind: • Vertragsrecht • Familienrecht • Verfahren mit grenzüberschreitenden Bezügen • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Beratung • Collaborative Law

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Bloch Avocats

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Bloch Avocats

Rue de Neuchâtel 1, 1400 Yverdon-les-BainsPostfach, 1401 Yverdon-les-Bains
Etude Bloch Avocats

Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungRechtsauskunftScheidungsberatung Trennungsberatung
Bloch Avocats

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Seit 2014 kümmert sich die Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS in Yverdon-les-Bains um Ihre KMUs, Unternehmen, Betriebe in der Region von nördlichen Waadtland, der Broye sowie in Lausanne und Umgebung. Unsere Kanzlei ist auf Gesellschafts-, Vertrags- und Handelsrecht sowie auf Bank- und Finanzmarktrecht spezialisiert. Unsere Kanzlei bietet ihre Dienste auch in den Bereichen Immobilien- und Sachenrecht sowie bei der Unterstützung von natürlichen Personen (Eheprobleme, Scheidungen, Erbrecht, Strassenverkehrsrecht, Opferhilfegesetz) an. Dr. Olivier Bloch, Gründer und geschäftsführender Partner der Anwaltskanzlei BLOCH AVOCATS, ist seit rund zwanzig Jahren in diesen verschiedenen Bereichen tätig. Er hält einen Doktorat in Rechtswissenschaften von der Universität Lausanne und ein Postgraduiertenstudium im Europarecht von der Universität Bremen in Deutschland (LL.M.). Er hält regelmäßig Konferenzen und Kurse und veröffentlicht Artikel in seinen Fachgebieten. Er verfügt über ausgezeichnete Kenntnisse der lokalen und regionalen Institutionen und profitiert gleichzeitig von einem starken, soliden und wichtigen nationalen und internationalen Netzwerk. BLOCH AVOCATS liegt im Zentrum von Yverdon-les-Bains und bietet ihren Kunden einen einfachen Zugang. www.blochavocats.com

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