Das müssen Sie wissen!

Absturzsicherung am Dach: Mehr Schutz, weniger Risiko

Sicheres Arbeiten auf Flachdächern oder Steilsystemen setzt die richtige Absturzsicherung voraus. Dafür gibt es kollektive Schutzmassnahmen wie Gerüste oder Geländer und individuelle Sicherungen wie den Anseilschutz. Dabei hat Kollektivschutz immer Vorrang. Spielen sie nicht mit Ihrem Leben und beauftragen Sie für Arbeiten auf Dächern qualifizierte Handwerker. Nur wenn Sie die in den gesetzlichen Vorschriften (BauAV) geforderten Schutzmassnahmen einhalten, erhöhen Sie Ihre Sicherheit.
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Wie viel kostet eine Absturzsicherung fürs Dach?

Eine Absturzsicherung ist immer in Verbindung mit Dacharbeiten notwendig. Die Kosten hängen daher von Art und Umfang der Leistungen ab. Ist beispielsweise eine Dachsanierung vorgesehen, sind die Kosten für eine Absturzsicherung bereits eingerechnet. Sie können pro Quadratmeter ungefähr ansetzen: 100 CHF für eine Dacheindeckung und 200 CHF für eine Dachstuhlerneuerung. Eine Aufsparrendämmung liegt bei etwa 250 CHF je Quadratmeter.

Mehr Sicherheit auf Dächern durch die richtigen Massnahmen

Dacharbeiten bergen einige Gefahren, die nicht zu unterschätzen sind. So ist es leicht möglich, das Gleichgewicht zu verlieren und vom Flachdach oder Steildachsystem zu stürzen. Gleichwohl kann unter Umständen das Dachtragwerk Arbeiter und Gerüste nicht tragen und einbrechen. Manche Dächer haben Lichtkuppeln oder Öffnungen, die einen Absturz provozieren. Beim Steildachsystem kann zudem der Handwerker abrutschen und sich nicht rechtzeitig abfangen.

Daher gibt es Vorschriften, dass bei einer Absturzhöhe über 3 Metern zwingend Absturzsicherungen zu installieren sind. Dabei genügen beispielsweise bei ungenutzten Flachdächern Einzelanschlagspunkte (EAP). Sind auf dem Dach Solaranlagen angebracht und erfolgt dadurch eine Dachnutzung, ist ein Kollektivschutz vorzusehen. Dazu zählen unter anderem Gerüste, Geländer, Auffangnetze, Durchsturzgitter und Seitenschutz. Für Handwerker gibt es zusätzlich eine persönliche Schutzausrüstung gegen den Absturz. Diese besteht aus einem Auffanggurt, einem Falldämpfer, einem Helm mit Kinnband und einem Verbindungsmittel zur Anschlageinrichtung.

Absturzsicherung auf dem Dach durch Kollektivschutz und Anschlageinrichtungen

Grundsätzlich hat immer der Kollektivschutz Vorrang. Dazu zählt ein Fassadengerüst oder ein Geländer. Ist dies nicht möglich, kann der Spezialist auf seine persönliche Schutzausrüstung zurückgreifen. Damit sein Anseilschutz Wirkung zeigt, sind Anschlageinrichtungen anzubringen. Seine persönliche Schutzausrüstung befestigt der Handwerker an Anschlageinrichtungen. Sie sind aus unterschiedlichen Komponenten zusammengesetzt und haben einen oder mehrere fixe oder bewegliche Anschlagpunkte.

Durch die Verbindung zur Dachkonstruktion schützt sich der Handwerker vor Abstürzen oder wird zumindest aufgefangen. Damit die Anschlageinrichtungen sinnvoll angeordnet sind, müssen sie Experten einplanen. Dafür ist Fachwissen erforderlich, da verschiedene Faktoren zu berücksichtigen sind. Dazu gehören die Dachgeometrie, der Sicherungsbereich sowie die Nutzerbedürfnisse. Der Fachmann weiss zudem, dass er auf Dächern nur geprüfte Anschlagpunkte verwenden darf.

Vorschriften und Verantwortung

Die Schweiz hat die Vorgaben und Verantwortungen für die Absturzsicherung am Dach klar reguliert. So regelt die Verordnung über die Unfallverhütung (VUV), dass Dächer sicher zu begehen sind. Die Bauarbeitenverordnung (BauAV) definiert in ihren Artikeln 28 bis 36 die erforderlichen Schutzmassnahmen, damit Arbeiten auf Flachdächern oder Steildächern sicher sind. Das Unfallversicherungsgesetz (UVG) formuliert im Artikel 82, dass sämtliche Massnahmen nach dem aktuellen Stand der Technik durchzuführen sind.

Dabei müssen die Arbeiter die Gegebenheiten vor Ort angemessen berücksichtigen. Verantwortlich für die regelkonformen Absturzsicherungen und Anschlagpunkte ist gemäss Artikel 58 des Obligationenrechts (OR) der Eigentümer des Hauses. Dabei muss er nachweisen können, dass die Anschlagpunkte und Einrichtungen der persönlichen Schutzausrüstungen gegen Absturz (PSAgA) den rechtlichen Grundlagen entsprechen (Konformitäts- oder Leistungserklärung).

Die Absturzsicherung am Dach mit einem Spezialisten planen

Die Absturzsicherung fürs Dach ist auf jeden Fall von einem Fachspezialisten zu planen. Er führt beim Flachdach und Steildachsystem eine Dachkontrolle durch, ob kollektive Schutzmassnahmen möglich sind. Kommt kein Kollektivschutz in Frage, plant der Experte individuelle Massnahmen, die den Dacharbeiter schützen. Dazu gehören auch geprüfte Anschlagpunkte für die Einrichtungen. Dabei überprüfen Fachleute, ob feste Anschlagpunkte vorhanden oder zu schaffen sind. Die zu beachtenden Vorgaben entnimmt der Fachplaner der Bauarbeitenverordnung (BauAV) sowie der Norm SIA 271 für Flachdächer. Spezialisten wissen, dass Seilsicherungen nur für Flachdächer mit einer maximalen Neigung von 40 Grad und für längstens 2 Arbeitstage zulässig sind.

Der Fachhandwerker muss also sattelfest sein, was rechtliche Vorgaben, geltende Normen und Haftung betrifft. Dabei prüfen Fachleute, bevor sie sich um die Absturzsicherung am Dach kümmern, ob das Dach dicht ist oder leckt. Empfehlenswert ist sogar, sich Fachpersonal zu suchen, das alles aus einer Hand liefert – von der Beratung über die Planung bis zur Umsetzung. Gemeinsam mit Ihnen erstellt der Experte dann ein Konzept zur Absturzsicherung. Ihr perfekter Dienstleister bietet Ihnen sogar branchenübergreifenden Service an. So berät er nicht nur zur Absturzsicherung selbst, sondern auch zur Dachnutzung.

Absturzsicherung fürs Dach planen Sie mit dem Fachmann. Die Arbeiten auf einem Flachdach oder Steildachsystem sind gefährlich und sollten keinesfalls von Laien durchgeführt werden. Zu viele Vorgaben, Normen und Regeln sind zu beachten. Zudem muss sich der durchführende Handwerker mit dem aktuellen Stand der Technik auskennen. Die Absturzsicherung gehört in die Hände eines Spezialisten. Er kennt die Sicherheitsstandards und berät zu kollektiven Schutzmassnahmen ebenso wie zur individuellen Absicherung.

Ein weiterer grosser Vorteil für Sie ist, dass Sie mit einem professionellen Dienstleister aus der Haftung sind. Die Gefahr, bei einem fahrlässig herbeigeführten Unfall zur Verantwortung gezogen zu werden, ist dadurch eliminiert. Holen Sie sich für Ihre Planung und professionelle Ausführung die Hilfe eines Experten. Dachdecker und Zimmerer finden Sie ganz in Ihrer Nähe über local.ch. So sind Sie garantiert auf der sicheren Seite.

Welche Fördermittel oder Anreize gibt es für die Absturzsicherung am Dach?

Als Anreiz sollte die Unfallverhütung oder Lebenserhaltung genügen. Sind die Schutzmassnahmen Teil einer Dachsanierung für eine bessere Energieeffizienz, winken Fördermittel von Bund und Kantonen. Entscheidend sind dabei die geplanten wärmedämmenden Massnahmen. Dabei liegt die Mindestförderung bei mindestens 40 CHF pro Quadratmeter Dämmfläche. Welche Förderprogramme Ihr Kanton anbietet, weiss der zuständige Energieberater.

Warum braucht es Absturzsicherungen – reicht Vorsicht nicht aus?

Wer auf dem Dach arbeitet, weiss um die Gefahren. Die Schweizer Unfallstatistiken sprechen da eine andere Sprache. So beklagt die SUVA jährlich über 200 Absturzopfer bei Dacharbeiten. Darunter sind etwa 5 Todesopfer und 20 Invaliden. Daher ist es wichtig, bei Dacharbeiten weder sein Leben noch seine Gesundheit aufs Spiel zu setzen. Absturzsicherungen beugen vor.

Wer plant und montiert die Absturzsicherung am Dach?

Für Aufstiegssicherheit und Absturzsicherung gibt es ausgewiesenes Fachpersonal. Sie erstellen eine Gefahrenanalyse, beurteilen das Risiko und erarbeiten ein auf die Nutzerbedürfnisse abgestimmtes Sicherheitskonzept. Bei komplexeren Aufträgen erstellen sie statistische Berechnungen und finden individuelle Lösungen. In der Regel verfügen die Experten über ein gutes Partner-Netzwerk und beauftragen die zur Ausführung notwendigen Handwerker.

Warum sind Profis zur Absturzsicherung am Dach zu beauftragen?

Wer schwindelfrei ist, möchte vielleicht selbst aufs Dach steigen. Das ist jedoch lebensgefährlich. Zur Absturzsicherung sind zahlreiche Rechts- und Unfallverhütungsvorschriften zu beachten. Fachpersonal weiss, welche Standards gelten und welche Techniken einsetzbar sind. Letztendlich ist es auch eine Frage der Haftung. Kommt schlimmstenfalls ein Dacharbeiter um, kann sich die Versicherung bei grober Fahrlässigkeit querstellen. Zudem droht auch noch eine strafrechtliche Verfolgung.

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