Mieterselbstauskunft

Die Mieterselbstauskunft: So finden Sie gute Mieter

Vermieter müssen für ihre Mietobjekte gute Mieter finden, die zuverlässig sind und den Mietzins zahlen. Dies ist eine Herausforderung, denn für eine gute Mieterwahl benötigen Sie umfassende und wahrheitsgetreue Informationen. Im Folgenden lesen Sie, wie die Mieterselbstauskunft bei der Wahl hilft, welche Fragen Sie Interessenten bei der Besichtigung stellen dürfen und wie Sie den gefürchteten Mietnomaden aus dem Weg gehen.
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Die Selbstauskunft von Mietern

Als Vermieter besteht eine der grössten Herausforderungen darin, geeignete Mieter zu finden. Diese sollten nicht nur freundlich sein, sondern vor allem die Miete pünktlich bezahlen. Zudem ist es wichtig, dass sie die Liegenschaft sorgsam behandeln. An der Wahl der Mieter hängt also die Qualität des Mietverhältnisses.

Viele Vermieter entscheiden sich für Mieter, die diesen Kriterien entsprechen:

  • Hohes und stabiles Einkommen
  • Nichtraucher
  • Kinderlos
  • Keine Haustiere

Jedoch hängt die Wahl ebenso von Ihrer Zielgruppe ab. Für manche Immobilien sind Familien die beste Zielgruppe, während bei Liegenschaften mit Garten Haustiere kein Problem darstellen. Manchmal sind Mieter, die auf dem Papier nicht Ihren Kriterien entsprechen, eine überraschend gute Wahl. Es ist wichtig, sich auf das Bauchgefühl zu verlassen, aber zusätzlich handfeste Belege und Informationen zusammen.

Überlegen Sie sich rechtzeitig, was Ihnen an Ihren Mietern wichtig ist. Schon bei der ersten Kontaktaufnahme sollten Sie dann darauf achten, was Ihr Bauchgefühl sagt. Antworten die Interessenten schnell auf Nachfragen, sind kommunikativ und hilfsbereit? Ein persönliches Gespräch während der Besichtigung sorgt für viel Klarheit. Dabei können Sie Fragen stellen und sich so ein gutes Bild verschaffen.

Was steht in der Mieterselbstauskunft?

Schon vor der Besichtigung dürfen Sie als Vermieter von den Interessenten eine Mieterselbstauskunft anfordern. Dabei handelt es sich um ein Dokument rund um den Hintergrund der Interessenten, für das Sie online viele Vorlagen finden. Auch von Ihrem zuständigen Kanton erhalten Sie auf Anfrage einen Bogen zur Selbstauskunft für die Vermietung.

Die Selbstauskunft enthält relevante Angaben zu den Mietinteressenten. Sie dient dazu, überprüfbare Fakten zu schaffen. Zudem hilft sie Ihnen dabei, die Interessenten miteinander zu vergleichen. Sie können das Dokument elektronisch oder in Papierform ausfüllen lassen.

Dabei ist es keine Pflicht, die Selbstauskunft auszufüllen. Jedoch tun Interessenten dies eigentlich immer, denn als Vermieter haben Sie die freie Wahl darüber, mit wem Sie das Mietverhältnis eingehen wollen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit werden Sie sich für jemanden entscheiden, der eine komplette und wahrheitsgetreue Selbstauskunft abgegeben hat.

Diese Angaben sind in der Mieterselbstauskunft enthalten:

  • Name
  • Anschrift
  • Beruf
  • Arbeitgeber
  • Einkommen
  • Zusätzlich: Mietschuldenfreiheitsbescheinigung des vorherigen Vermieters
Beachten Sie, dass Mieter nicht mehr als ein Drittel ihres Einkommens für die Miete aufwenden sollten. Dabei gilt der Mietzins des Mietvertrages. Auf Basis aktueller Einkommensnachweise sehen Sie, ob die Interessenten dieses Kriterium erfüllen.

Welche Fragen darf ich Interessenten stellen?

Neben der Mieterselbstauskunft dürfen Sie als Vermieter die Interessenten während der Besichtigung oder schon davor per Nachricht befragen. Beachten Sie jedoch, dass die zulässigen Fragen rechtlich geregelt sind. Hier gilt sogar, dass Mietinteressenten auf unzulässige Nachfragen mit Lügen antworten dürfen.

Anfragen zum Einkommen, zur finanziellen Lage, zum Identifikationsdokument, zur Adresse und zur Schuldenfreiheit sind erlaubt. Grundsätzlich dürfen Sie alles erfragen, was für das Mietverhältnis relevant ist. Dazu gehört in der Schweiz die Frage, ob der Mietinteressent Schweizer Bürger oder Ausländer ist. Zudem dürfen Sie nach geplanten Mitbewohnern und zu Absichten bezüglich einer Untervermietung forschen.

Nicht erlaubt sind hingegen allzu persönliche und wenig relevante Nachfragen. Entsprechend dürfen Sie nicht nach der Konfession, dem Zivilstand, nach Krankheiten, sexueller Orientierung oder der Religion fragen. Zur Dauer bisheriger Mietverhältnisse, zur Höhe von Mietzinsen sowie zur Mitgliedschaft in Mieterverbänden sind ebenfalls keine Anfragen erlaubt. Lassen Sie sich hier davon leiten, was beispielsweise in einem Bewerbungsgespräch gefragt werden würde und was nicht.

Wie kann ich Mietnomaden vermeiden?

Eine grosse Angst von Vermietern besteht darin, Mietnomaden anzuziehen. Dabei handelt es sich um professionelle Betrüger, die sehr vertrauenswürdig wirken. Sie ziehen jedoch mit der Absicht ein, den Mietzins gar nicht zu bezahlen. Aufgrund des Mietvertrages und des Mietrechtes gibt es viele Schlupflöcher, um diesen Betrug monatelang aufrechtzuerhalten. Umso wichtiger ist es für Sie, sich vor Betrügern zu schützen.

Dabei hilft die Mieterselbstauskunft, die Ihr Bauchgefühl mit Fakten unterstützt. Auch die Befragung der Interessenten ist wichtig. Darüber hinaus sollten Sie einen Betreibungsauszug anfordern. Dieses offizielle Dokument bescheinigt den Interessenten ihre Schuldenfreiheit.

Noch eine Möglichkeit, sich als Vermieter zu schützen, besteht in der Mietkaution. Diese darf maximal die Höhe von drei Monatsmieten betragen. Sollte es Schäden an der Wohnung oder Mietrückstände geben, haben Sie mit der Kaution eine finanzielle Sicherheit. Unter bestimmten Umständen können Sie diesen Betrag nutzen, um die Mieterschulden zu decken. Achten Sie darauf, die Wohnungsübergabe erst dann zu veranlassen, wenn die Kaution in voller Höhe vorliegt.

Darüber hinaus ist es empfehlenswert, sich bei der Mietersuche von einem professionellen Makler unterstützen zu lassen. Dieser nimmt Ihnen nicht nur sehr viel Arbeit ab, sondern hat zudem Erfahrung mit Betrügern. Er ist daher in der Lage, eventuelle Warnzeichen für Mietnomaden oder andere Betrüger zu erkennen. Somit können Sie sich als Vermieter entspannen und sich auf Ihr Mietobjekt konzentrieren.

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Die häufigsten Fragen zur Mieterselbstauskunft

Warum brauche ich eine Mieterselbstauskunft?

Die Mieterselbstauskunft ist ein wichtiges Dokument für Vermieter. Sie benötigen diese Auskunft, um sich ein genaueres Bild von den möglichen Wohnungsmietern zu verschaffen. Über Anlagen wie Gehaltsauskünfte und die Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sehen Sie auf zuverlässige Art, ob es sich um gute Kandidaten handelt oder ob Lücken in den Angaben bestehen. Auch ein Makler hilft bei der Wahl der Mietkandidaten.

Wie überprüfe ich die Bonität von Interessenten?

Neben der Selbstauskunft können Sie zudem über eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung sowie über einen Betreibungsauszug überprüfen, wie es um die Bonität bestellt ist. In diesen Dokumenten lassen sich eventuell vorhandene Schulden erkennen. Manchmal haben Sie die Möglichkeit, zum vorherigen Vermieter Kontakt aufzunehmen und so mehr über die möglichen neuen Bewohner Ihrer Liegenschaft zu erfahren.

Was darf ich die Mietinteressenten fragen und was nicht?

Während der Besichtigung haben Sie die Möglichkeit, Mietinteressenten zu befragen. Am besten notieren Sie sich im Voraus, welche Informationen Sie herausfinden möchten. So können Sie die Antworten direkt in ein Formular eintragen oder sich entsprechende Notizen machen. Achten Sie darauf, nur erlaubte Themenbereiche, die relevant für Sie als Vermieter sind, abzufragen. Allzu persönliche Fragen sind nicht erlaubt.

Was tun bei Mietnomaden?

Wenn Sie trotz der Mieterselbstauskunft, der ausführlichen Befragung und weiterer Massnahmen auf einen Mietnomaden hereingefallen sind, benötigen Sie professionelle Unterstützung. Rechtsanwälte sowie erfahrene Makler helfen dabei, die Betrüger aus der Wohnung zu bekommen. Stellen Sie sich auf Kosten ein, denn bei einem Gerichtsprozess werden meist Sie als Vermieter zur Kasse gebeten.

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