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Von der Pensionskasse gibt es verschiedene Frühpensionsmodelle, die als Teilpensionierungen angeboten werden und eine interessante Alternative sind. Das Rentenalter in der Schweiz liegt für Frauen bei 64 Jahren und für Männer bei 65 Jahren. Von einer vorzeitigen Pensionierung ist die Rede, wenn das Berufsleben noch vor diesem Alter abgebrochen wird und eine Person vor dem regulären Pensionierungsalter aufgehört hat, zu arbeiten. Der Traum ist schön und für viele Menschen einen Gedanken wert. Viele hoffen dadurch, sich noch einmal ganz dem Privatleben zu widmen, Zeit für Familie, Urlaub und Reisen zu haben und eine neue Unabhängigkeit zu geniessen. Eine Frühpensionierung zieht jedoch gleichzeitig nach sich, dass die Rentenzahlungen verkürzt werden. Wer entsprechend den Ausstieg nicht frühzeitig plant, kann böse Überraschungen erleben.
Eine vorzeitige Pensionierung ist ab dem Alter von 58 Jahren möglich. Die AHV-Rente wiederum kann ein oder zwei Jahre vor dem Pensionsalter bezogen werden, wird pro Jahr jedoch immer um 6,8 Prozent gekürzt. Hinzu kommt, dass die regulären Leistungszahlungen weiter entrichtet werden müssen, da das Rentenalter noch nicht erreicht ist. Die Höhe dieser Beiträge ist immer abhängig vom aktuellen Vermögen und Renteneinkommen.
Die Renten setzen sich aus der Pensionskassen- und AHV-Rente zusammen. Wichtig ist, sich vorab die Leistungskürzungen der betroffenen Säulen berechnen zu lassen und mögliche Überbrückungslösungen zu finden, die alle fixen und variablen Kosten decken. Die Vorsorge ist notwendig, damit die Pensionierung keine starken Finanzdefizite nach sich zieht.
Die Zweitsäule betrifft die Pensionskasse, die für die Pensionierung wichtig ist. Die beiden ersten Säulen stellen den zuletzt bezogenen Lohn bereit, solange keine Einzahlungslücken nachweisbar sind. Während erstere obligatorisch ist, gilt die zweite für alle Arbeitnehmer/innen. Die Drittsäule dient der Selbstvorsorge und einer Deckung aller weiteren Bedürfnisse. Sie ist freiwillig.
Möchte ein Arbeitnehmer frühzeitig in Pension gehen, bezieht er die Rentenleistung aus der zweiten Säule. Die Leistungshöhe wird dadurch gekürzt und lässt sich lediglich zwei Jahre vorziehen. Wer entsprechend früher in Pension geht, sollte die entstehende Einkommenslücke überbrücken können. Das ist mit Hilfe des privaten Vermögens und durch Ersparnisse machbar. Auch Guthaben aus Kapitallebensversicherungen decken mögliche Defizite. Eine Auszahlung ist bei einer Frühpensionierung vorher machbar.
Die Frühpensionsmodelle der Pensionskassen sind verschieden konzipiert. Eine Frühpensionierung lässt sich aus den verschiedenen Säulen finanzieren, wobei die dritte ins Spiel kommt. Das gilt sowohl als Auszahlung der gesetzlichen AHV-Rente als auch durch die private Vorsorge. Die Zahlung der Beiträge findet weiterhin statt, wobei die Höhe vom Renteneinkommen abhängig ist. Die Kosten liegen dabei zwischen mindestens 503 Franken bis maximal 25'150 Franken, bis das reguläre Rentenalter erreicht ist.
Wer vorzeitig pensioniert werden möchte, sollte frühzeitig planen, am besten schon ab einem Alter von 40 bis 50 Jahren. Die Kosten dürfen dabei nicht unterschätzt werden, da die Leistungen der ersten und zweiten Säule in der Regel nicht ausreichen. Daher hilft es, auf Erspartes zurückgreifen zu können. Gelder aus der Säule 3a sind mindestens 5 Jahre vor dem ordentlichen Pensionsalter beziehbar. Sie werden zu einem reduzierten Sondersatz besteuert.
Berücksichtigt werden sollten alle Folgen der Frühpensionierung. Dazu zählen:
Wer rechtzeitig den Berufsausstieg und die Finanzierung plant, kann den Vorruhestand ausgiebig geniessen und muss nicht über finanzielle Engpässe nachdenken. Dafür notwendig ist eine private Vorsorgestrategie. Wer nicht gerade eine dicke Erbschaft macht, kommt um das Sparen und Beiseitelegen von Kapital nicht herum. Hilfreich sind dabei private Rentenversicherungen und kapitalbildende Lebensversicherungen.
Vorab ist eine Ausgabenübersicht praktisch. In dieser kann festgehalten werden, welches Geld sich als Ersparnisse vom Einkommen und Vermögen zur Seite legen lässt. Auch unnötige Ausgaben können möglicherweise gestrichen werden, beispielsweise wenn ein Zweitwagen nicht mehr notwendig ist.
Geplant werden sollte die allgemeine Steuer. Frühpensionierte unterschätzen oft, wie stark diese nach den Abzügen und Neuberechnungen sinkt. Gleichzeitig gilt weiterhin die Steuerpflicht und Beitragsleistung. Ein AHV-pflichtiges Einkommen lässt sich nicht mehr in die steuerbegünstigte dritte Säule einzahlen.
Zu einer Frühpension gibt es einige interessante Alternativen. Die bekannteste ist die stufenweise Pensionierung, bei der die Arbeitsstunden nach und nach reduziert werden. Eine weitere Möglichkeit ist der Teilzeit-Ruhestand. Dabei wird der reguläre Job entweder zum Teilzeitjob oder die Anstellung ist bei einer Teilzeitfirma machbar. Unter solchen Bedingungen kommt etwas Geld zusammen und der Alltag kann dennoch genossen werden.
Wer viele Jahre gearbeitet hat, verfügt in der Regel über ein wertvolles Fachwissen, das er im Alter nutzen kann. Möglich ist daher eine zweite Karriere oder die Selbstständigkeit in einem neuen Berufsfeld. Letztere gestattet die freie Zeiteinteilung und mehr Unabhängigkeit. Ähnlich wie die Frühpension muss diese jedoch finanzierbar sein.
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Schweizer, die frühzeitig in Pension gehen, erhalten zwei Jahre vor der regulären Pension die Altersrente. Dennoch besteht weiterhin Beitragspflicht, während die Beiträge nicht für die Rentenberechnung berücksichtigt werden. Zudem wird der Rentenbetrag bis zum regulären Rentenalter um 6,8 Prozent gekürzt und die Kürzungssumme neu berechnet. Relevant sind die vorbezogene Rente, die Vorbezugsdauer, hier ein oder zwei Jahre, und der Kürzungsprozentsatz.
Die Rentenhöhe wird individuell berechnet und hängt von verschiedenen Faktoren ab. Betroffen sind die Beitragsjahre, die Einkommenshöhe und Erziehungs- und Betreuungsgutschriften. Eine volle Altersrente erhalten nur die Schweizer, die ihre Beitragspflicht vollständig erfüllt haben. Mit den folgenden Beitragsleistungen und Kürzungen lässt sich die Rente berechnen oder durch die Ausgleichskasse schätzen. Gerade für Familien, die eng zusammenleben, ist die Frühverrentung sinnvoll.
Für Beamte gilt in der Schweiz eine andere Regelung. Per Gesetz können diese, sobald sie das 55. Lebensjahr vollendet haben, einen Antrag auf Frühpension stellen. Eine Voraussetzung dafür ist jedoch, dass die Person auf einer kw-Stelle tätig war. Nehmen Beamte diese Möglichkeit wahr, erhalten sie das Ruhegehalt, das auf der Basis des durch sie erarbeiteten Ruhegehaltssatzes berechnet wird.
Viele Pensionskassen bieten an, dass Frühpensionierte zusätzlich zur Pensionskassenrente eine Überbrückungsrente beziehen können. Diese wird so lange ausbezahlt, bis das ordentliche Rentenalter erreicht ist. Sie ermöglicht, dass der Vorbezug der Rente umgegangen werden kann. Die Überbrückungsrente muss jedoch selbst finanziert werden und erfordert eine Kostenbeteiligung. Die ausbezahlte Rente wird vom Pensionskassenguthaben abgezogen, was eine geringere Altersrente nach sich zieht.
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