Anlageberatung

Eine gute Anlageberatung für den sicheren Vermögensaufbau

Unter Anlagevermögen versteht man in der Bilanz betriebsnotwendige, nicht betriebsnotwendige und abnutzbare Anlagen. Anlagen sind Gegenstände, Potenzialgut oder Gebrauchsgut, das dem Unternehmen oder der Privatperson für eine länger Zeit dienen soll und in dieser Zeit nicht verbraucht wird. Zum nachhaltigen Aufbau von Vermögen sind solche Güter als Anlagen in Form von Aktienkäufen, Fondkäufen oder Immobilienankäufen dienlich. Die kumulierten Kapitalerträge bauen über einen bestimmten Zeitraum das Vermögen des Anlegers auf.
Anlageberatung

Die Beratung für den Vermögensaufbau

Allgemein wird unter Anlageberatung eine aktive Mitwirkung eines Fachmannes oder Bankiers bei der Planung einer Investition oder einer Veränderung an Vermögenswerten verstanden. Die Anlageberatung unterliegt rechtlich gesehen dem Auftragsrecht. Die Anlageberatung berät den Kunden nur, verwaltet aber im Gegensatz zur Vermögensverwaltung nicht sein Vermögen oder seine Anlagen. Das heisst, dass der Kunde Börsenaufträge auch selbst erteilt. Die typischen Pflichten eines Anlageexperten sind:

  • Objektgerechte Aufklärung,
  • Erkundungspflicht bzw. Informationsbeschaffungspflicht,
  • anlegergerechte Aufklärung,
  • eventuell das Erarbeiten einer Anlagestrategie,
  • u. U. Warnung des Anlegers,
  • korrekte Informationen.

Die Beratung kann in Form eines Dauerverhältnisses oder als konkrete Handlungsempfehlung erfolgen. Mitunter ist nur eine Einzelauskunft vorgesehen, die als reine Mitteilungsauskunft zu verstehen ist. Bei längerem Vertragsverhältnis ergibt sich eine Haftungsfrage für den Berater im Falle einer Falschberatung.

Die Erlaubnispflicht für Anlageberatung in der Schweiz

In der Schweiz ist das Bundesgesetz für Anlagefonds AFG und die Verordnungen von Bundesrat und die Aufsichtsbehörde, Eidgenössische Bankenkommission EBK, für die Beziehungen von Depotbank, Fondsleitung und Anlegern zuständig. Die EBK beaufsichtigt ihre unterstellten Institute und bewilligt Anlagefonds. Für die reine Anlageberatung, wobei der Kunde selbst investiert oder das Institut selbst kontaktiert, ist keine Genehmigung notwendig. Der Genehmigungspflicht unterliegt aber der Vertrieb von Kapitalanlagen. Ausländische kollektive Kapitalanlagen dürfen erst nach einer Genehmigung in der Schweiz vertrieben werden.

Eine öffentliche Werbung bezüglich solcher Kapitalanlagen unterliegt ohne Genehmigung dem Strafrecht. Sicherheitshalber sollte eine mögliche Genehmigungspflicht geprüft werden, da in den einzelnen Kantonen eventuell unterschiedliche Gesetzgebungen diesbezüglich gültig sind. Anlageberater, die nicht der Kontrolle der FINMA unterliegen, müssen im Beraterregister eingetragen sein.

Die spezifischen Pflichten vom Anlageberater und von einer Bank

Die spezifischen Pflichten sind von konkreten Verträgen abhängig. Es gibt:

  • Reine Beratungsverträge,
  • spezifische Verwaltungsaufträge,
  • allgemeine Verwaltungsaufträge.

Bei den spezifischen Verwaltungsaufträgen führt der Verwalter nur die Weisungen des Kunden aus. Allgemeine Verwaltungsaufträge beinhalten die Verwaltung der Kundenanlagen ohne Weisungen des Anlegers. Es ergeben sich daraus folgend allgemeingültige Sorgfaltspflichten. Das sind beispielsweise:

  • Erkundigungspflicht, Informationsbeschaffungspflicht,
  • anlegergerechte Aufklärung,
  • objektgerechte Aufklärung,
  • Erarbeitung einer Anlagestrategie unter Beachtung des Kundenprofils,
  • Umsetzung der Anlagestrategie,
  • Überwachung der Depotentwicklung,
  • Umschichtung/Anpassung der Anlagen,
  • Performance-Analyse,
  • Reporting und Buchführung,
  • Aufbewahrung der Bücher.

Bei einer Bank, die direkt Anleger berät, müssen die zur Verfügung gestellten Mittel und die betriebliche Organisation so beschaffen sein, dass die Mitarbeiter die Aufgabe gut erfüllen können. Über ein Monitoring sollte das Finanzinstitut Berater und Verwalter überwachen. Bei grösseren Unternehmen ist für die Beaufsichtigung grösstenteils ein Compliance Officer zuständig.

Die Erarbeitung der Anlagestrategie

Ein Berater, der die Kundenbedürfnisse missachtet, verletzt seine Sorgfaltspflichten. Die Anlagestrategie soll auf das Profil des Anlegers abgestimmt sein und der Kunde soll von Anlagen profitieren. Der Berater ermittelt im persönlichen Gespräch mit dem Kunden den Anlagetyp des Kunden. Dazu fragt er einen Fragekatalog ab. Für eine sinnvolle Anlagestrategie sind folgende Kriterien zu beachten:

  • Risiko:
    • Zinsrisiko,
    • Bonitätsrisiko,
    • Kursrisiko,
    • Währungsrisiko,
    • Geldwertrisiko,
    • Länderrisiko,
    • Produkterisiken.
  • Rendite,
  • Liquidität: Verkäuflichkeit,
  • Langfristigkeit,
  • Diversifikation:
    • Nach Branchen,
    • geografisch,
    • nach Währungen,
    • nach Risikogruppen / Produkte,
    • nach Liquiditätsgesichtspunkten.
  • individuell,
  • keine Klumpenrisiken,
  • möglichst klare Regelung.

Der Anleger kann sich selbst ein Bild von seinem Anlegertyp machen. Für den Berater ist das für die Auswahl der Produkte im Vermögensverwaltungportfolio notwendig, damit der Anleger in jedem Fall profitieren kann. Kriterien sind dabei die Risikofreude, die Gewinnorientierung, die Gelassenheit und die Vorsicht.

Der Risikofreudige tätigt bevorzugt spekulative Anlagen mit hohem Risiko. Der Gewinnorientierte hat Mut zum Risiko, kontrolliert genau mögliche Gefahren, ist selbstsicher, wählt chancenreiche Investments und reagiert auf Kursrückgänge eher gelassen. Der Vorsichtige zeigt eine geringe Risikobereitschaft. Sicherheit hat erste Priorität. Der Risikoscheue ist auf Besitzstandswahrung ausgelegt und meidet jedes Risiko. Er bevorzugt sichere Anlagen wie Festgelder oder Anleihen. Der Gelassene geht nur geringe Risiken ein und kontrolliert nur gelegentlich. Die Kostenfrage hinsichtlich Auftragsausführung, Aufbewahrung, Wiederverkaufskosten, Mindestentgelt oder Nachschusspflichten sind in die Beratung einzubinden.

Was ist eine gute Anlageberatung und welche Anlagemöglichkeiten gibt es?

Mit einer guten Geldanlage im Vermögensverwaltungportfolio verhindert der Experte, dass der Kunde etwas erhält, was er nicht wünscht. Der Anleger sollte für sich selbst in Vorbereitung auf das Beratungsgespräch Fragen nach Bedarf, Ziel, Dauer, Art und Risiko der Anlage abklären. Verfolgt die Geldanlage das Ziel der Altersvorsorge, ein neues Auto oder eine Immobilie und wann wird das Geld benötigt? Wird ein Einmalbetrag angelegt oder soll eine monatliche Zahlung erfolgen? Während des Gesprächs sollte ein Zeuge hinzugezogen werden, um Falschberatungen beweisen zu können. Die Begriffe „ertrags- oder renditeorientiert“ oder „Wachstum“ etc. sind nicht sehr selbsterklärend und können falsch verstanden werden. Oft sind solche Äusserungen mit hohen Verlustrisiken verbunden.

Wer kein Risiko wünscht, sollte besser auf Tagesgeld und Festgeld setzen. Die Kosten eines Produkts für eine Geldanlage sollten genau in Euro und Cent benannt werden. Bankenberater sind oft auf die Vermarktung ihrer eigenen Produkte bedacht. Ihnen fehlt der neutrale Marktüberblick. Die Konkurrenz wird oft beim Beratungsservice ausgeschlossen.

Der Finanzberater muss Produkte für eine Geldanlage anbieten, womit er nicht nur am meisten verdient. Ein Kauf auf eigenen Wunsch nimmt den Finanzberater aus der Pflicht, den Kunden anleger- und anlagegerecht zu beraten.

Woran erkennt man eine schlechte Beratung?

  • der Finanzberater drängt auf Abschluss und auf schnelle Entscheidung,
  • das Thema Risiko nimmt in der Beratung einen nur geringen Platz ein,
  • der Finanzberatung empfiehlt, in nur ein Produkt einen hohen Betrag zu investieren,
  • der Finanzberater verspricht hohe Renditen ohne Risiko,
  • der Finanzberater macht andere Anlagen schlecht und fordert zur Kündigung auf,
  • das Beratungsprotokoll enthält unkorrekte Angaben,
  • das Beratungsgespräch war zu kurz, obwohl der Anleger keine Erfahrungen im Finanzsektor besitzt.

In der Schweiz ist es noch nicht generell vorgesehen, durch den Anlageexperte ein Beratungsprotokoll zu erstellen. Ein derartiges Protokoll ist aber für den Kunden für den Fall späterer Meinungsverschiedenheiten wertvoll. Der Protokollinhalt sollte umfassen:

  • Anlass der Anlageberatung,
  • Kundenangaben:
    • finanzielle Verhältnisse,
    • Anlageziele,
    • Risikobereitschaft,
    • Erfahrungen,
    • Kenntnisse.
  • vom Anlageberater zur Verfügung gestellte Informationen:
    • Wertpapierdienstleistungen,
    • Finanzinstrumente.
  • Anlageberater:
    • erteilte Empfehlungen,
    • Gründe für diese Empfehlungen.
  • Dauer des Beratungsgesprächs,
  • Visum des Anlageberaters.

Anlagemöglichkeiten sind beispielsweise mit unterschiedlichen Vor- und Nachteilen:

  • Die klassischen Geldanlagen: Sparbuch, Tagesgeldkonto, Festgeldkonto, Fremdwährungskonto, Bausparen, Lebensversicherung,
  • Immobilien: Renditeobjekte oder Investition,
  • Wertpapiere: Aktien, Green Bonds, Anleihen, Pfandbriefe, Derivate, Zertifikate, Fonds, ETFs,
  • Sachwerte: Kunst, Wein, Auto,
  • besondere Anlageformen: Genossenschaftsanteile, Bitcoins, Crowdfunding, Investieren in FinTechs,
  • Gold.

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Die wichtigsten Fragen zur Anlageberatung

Wann ist eine Beratung eine Anlageberatung?

Bezieht sich eine Beratung auf bestimmte Finanzinstrumente, dann handelt es sich um eine Anlageberatung. Der Dienstleister muss das Instrument konkret benennen. Der Berater unterbreitet anhand des Kundenprofils eine Reihe konkreter Anlagevorschläge und überlässt dem Kunden die Auswahl. Davon abzugrenzen ist die reine Vermögensverwaltung, bei der ein Berater üblicherweise keine Tipps gibt.

Wie viel kostet eine Anlageberatung?

Die günstigsten Anbieter in der Schweiz verlangen eine Pauschalgebühr für eine Geldanlage von 0,5 % bei True Wealth oder 0,55 % bei ELVIA e-Invest. Damit ist aber meist weniger an Leistung zu erwarten. Die sogenannten Robo Advisors führen üblicherweise keine Anlageberatungen durch. Ansonsten variieren Preise teils deutlich je nach Anbieter.

Worauf sollte der Anleger bei der Anlageberatung achten?

Vor der Beratung sollten Einkommens- und Vermögensdokumente zusammengestellt werden. Das sind Bankauszüge, Steuererklärung, Hypotheken, Versicherungen etc. Finanzielle und persönliche Ziele sind zu definieren. Es ist viel Zeit in die Suche nach einem guten Berater zu investieren. Der Berater ist nach Ausbildung, Interessenkonflikten, Erfahrungen und Referenzen zu befragen. Erfragen Sie, wie sich der Berater oder sein Arbeitgeber finanziert.

Was muss bei der Anlageberatung noch beachtet werden?

Für die Beratung sollte ein vorher vereinbartes Honorar erhoben werden. Werden Renditen von mehr als 5 % versprochen, sollte der Berater gewechselt werden. Entscheiden Sie etwas nie unter Zeitdruck. Die Entscheidung über den Kauf liegt ausschliesslich beim Kunden. Verlangen Sie zudem nach einem ausführlichen Beratungsprotokoll. So sind Sie gut aufgestellt.

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