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Geistiges Eigentum ist eine kreative und intellektuelle Leistung, die durch eigenen Aufwand entstand und demnach im Sinne des Eigentumsbegriffs einem selbst gehört. Das gilt sowohl für Leistung, die innerhalb einer Gruppe entstanden ist, oder in einer Einzelerbringung. Auch die Art des Entstehens, ob es sich entweder um eine zufällige oder eine geplante Leistung handelt, hat auf den Begriff zunächst keinen Einfluss.
Als Eigentum bezeichnet man, in der Abgrenzung zum blossen Besitz, ein in diesem Fall geistiges Erzeugnis, welches auf Verwertung abzielt. Das heisst, es wurde mit Absicht geschaffen, Teil eines wirtschaftlichen Ablaufes zu sein, dessen Resultat die Erzielung eines Gewinns ist. Das betrifft unter anderem künstlerisches, geistiges Schaffen.
Ebenso wie das analoge Eigentum ist es als geistiges Erzeugnis ewig und kein flüchtiger Besitz. Daher ergeben sich besondere Schutzrechte. Dieses gilt besonders für geistiges Eigentum, da im Gegensatz zur analogen, „greifbaren“ Leistung die Grenzen schwammiger sind. Aufgrund der vagen Definition, was ein geistiges Werk von einem analogen Werk oder einer reinen Idee unterscheidet, sind die Gesetzgeber häufig vor Herausforderungen gestellt. Daher wurden Konzepte wie das Urheberrecht, Patente und Marken eingeführt.
Geistiges Eigentum lässt sich in mehrere Arten unterteilen. Dazu gehören:
Das Urheberrecht bezieht sich auf Künstler und andere Schöpfer oder Vertreiber künstlerischer Werke. Es betrifft unter anderem ein Musikstück, über das der Künstler anschliessend frei verfügen kann. Sobald der Künstler es geschaffen hat, ist es sein Eigentum. Er kann Unternehmen und Vertriebe per Vertrag die Erlaubnis erteilen, das Musikstück zu vervielfältigen und zum Verkauf anzubieten. Solange der Künstler die Rechte am Musikstück nicht komplett abtritt, bleibt er der Urheber des Werkes.
Der Künstler als Rechteinhaber kann mit den Nutzern der künstlerischen Werke über dessen Gebrauch verhandeln. Da das allerdings im grossen Stile kaum durchzuführen ist, werden häufig geistiges Eigentum wie Bilder oder Texte an Verwertungsgesellschaften übergeben. Diese Verwertungsgesellschaften übernehmen dann die Verbreitung des Werkes, zum Beispiel die Verwendung eines Fotos in Broschüren. Gleichzeitig wird sichergestellt, dass der Urheber seinen Anteil an den Einnahmen erhält.
Kunstwerke fallen ebenso unter das Urheberrecht. Dazu gehören:
Ein geistiges Werk und anderes nicht materielles Eigentum lässt sich auf verschiedenen Wegen schützen. Der jeweilige Schutz hängt dabei von der Art des geistigen Eigentums ab. Technische Innovationen etwa lassen sich als Patent anmelden und auf diese Weise gegen ein unerlaubtes Kopieren schützen. Dafür ist in der Schweiz das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) zuständig. Es gibt jedoch auch private Unternehmen, welche das immaterielle Eigentum zuvor prüfen und anschliessend an die Behörden weiterleiten. Marken, Designs und das Urheberrecht von künstlerischen Werken lassen sich ebenso beim IGE eintragen.
Für den Schutz des geistigen Eigentums müssen zunächst eine Patentanmeldung und eine technische Dokumentation bei der IGE eingehen. Nach der Registrierung erfolgt die Sachprüfung. Sollte der Antrag den Anforderungen entsprechen, dann erfolgt der Eintrag ins Schweizerische Patentregister. Dieses gilt allerdings nur für die Schweiz und Liechtenstein.
Für geistiges Eigentumsrecht auf globaler Ebene ist die Weltorganisation für Geistiges Eigentum, kurz: WIPO, zuständig. Die WIPO verwaltet das Urheber- und Patentrecht sowie zahlreiche Staatsverträge zum Schutz von Patenten, Marken und anderen Werken, die unter die Kategorie geistiges Gut fallen. Darüber hinaus unterstützt die WIPO die Staaten bei der Umsetzung der Staatsverträge und stellt Dienstleistungen wie die Beilegung von Rechtsstreitigkeiten bereit. Die IGE vertritt die Schweiz in der WIPO.
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Unter dem geistigen Eigentum versteht man eine kreative, intellektuelle Leistung, die in einem Eigentum mündet. „Eigentum“ meint in diesem Sinne einen Besitz, der zeitlich nicht begrenzt ist und aus wirtschaftlichen Gründen geschaffen wurde. Da der Begriff unter Umständen allerdings recht schwer zu fassen ist, wurden bestimmte Eigentumsrechte ins Leben gerufen.
Zum geistigen Eigentum zählen alle künstlerischen oder technischen Werke, die mit dem Ziel der Verwertung geschaffen wurden. Das können Designs, die Namen und das Darstellen von Marken und technische Innovationen sein. Ausserdem zählen dazu künstlerische Werke wie Musikstücke, Malereien und Fotografien, Filme, Plastiken und jede Art von Text. Als geistiges Eigentum können sowohl materielle als auch immaterielle Objekte zählen.
In der Schweiz ist es massgeblich das „IGE“, das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum, welches die Rechte von Urhebern geistigen Eigentums wahrt. Bei der IGE lassen sich Anträge stellen, geistiges Schaffen beim Zentralregister einzutragen und damit schützen zu lassen. Auf internationaler Ebene gibt es dafür die WIPO. Diese ist unter anderem für die Wahrung der Staatsverträge hinsichtlich geistigen Eigentums zuständig.
Ein Patent ist ein Schutzrecht für eine Erfindung. Diese Erfindungen handeln zumeist von technischen Lösungen zu einem bestimmten Problem. Es kann sich um ein physisches Produkt oder um ein spezielles Verfahren handeln. Das Patentrecht regelt, wer diese Produkte und Verfahren gewerblich nutzen kann und wer sie herstellen, verwenden oder verkaufen kann.
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