Markenverletzung

Markenschutz, Markenrecht und Markenverletzung

Geistiges Eigentum ist in Europa geschützt. Das betrifft nicht nur Patente und Ideen, sondern ebenso Marken. Nach dem Schweizer LAW und Markenrecht hat jeder Markeninhaber die Möglichkeit, eine eigene Marke einzutragen und bekannt zu machen, während er alleine Anspruch darauf hat, diese zu nutzen oder zu entscheiden, ob ein Dritter sie ebenfalls nutzen darf. Wer unerlaubt geschützte Marken für sich in Anspruch nimmt, begeht eine Markenverletzung.
Markenverletzung

Markenschutz, Markenrecht und Markenverletzung

Geistiges Eigentum ist in Europa geschützt. Das betrifft nicht nur Patente und Ideen, sondern ebenso Marken. Nach dem Schweizer LAW und Markenrecht hat jeder Markeninhaber die Möglichkeit, eine eigene Marke einzutragen und bekannt zu machen, während er alleine Anspruch darauf hat, diese zu nutzen oder zu entscheiden, ob ein Dritter sie ebenfalls nutzen darf. Wer unerlaubt geschützte Marken für sich in Anspruch nimmt, begeht eine Markenverletzung.

Die Markenverletzung – Definition und rechtliche Zuordnung

Geschützte und eingetragene Marken gehören einem Markeninhaber und dürfen ohne dessen Erlaubnis nicht einfach genutzt werden. Eine Markenverletzung ist eine Rechtsverletzung, die strafbar ist und zunächst eine Markenabmahnung nach sich zieht. Der Inhaber kann darüber hinaus verschiedene Ansprüche geltend machen, wenn sein Label identisch und gewerblich verwendet wird oder auf gleiche und ähnliche Produkte Anwendung findet. Das gilt zum Beispiel für ein Logo, einen Namen oder ähnliche Dinge.

Marken sind dazu da, Produkte und Dienstleistungen zu kennzeichnen und wecken in der Regel Assoziationen beim Kunden, wenn diese mit dem Namen oder Logo konfrontiert sind. Damit hat ein Label die Funktion der Zuordnung und Identifikation. Nicht nur das Marketing und die Werbung arbeiten mit Marken, im Internet lassen sie sich beispielsweise als geschütztes Zeichen aufbauen und sinnvoll positionieren. Marken haben die Aufgabe, für ein Unternehmen als Qualitätssiegel oder Herkunftszeichen zu stehen und grenzen dieses gleichzeitig von der Konkurrenz ab. Das erklärt, warum ein Interesse besteht, solche Errungenschaften zu schützen.

Das Eintragen von Marken ist daher wirtschaftlich vorteilhaft. Wenn ein Label für ein Produkt erfolgreich war, gilt das oftmals für weitere Waren, die mit dem Logo in Verbindung gebracht werden. Für eingetragene Marken gibt es das Ausschliesslichkeitsrecht. Dabei haben Markeninhaber die Möglichkeit, ihre Marken zu verkaufen oder über eine Lizenz zu veräussern, was häufig genutzt wird.

Solange jedoch der Markenschutz gilt, hat der Inhaber das alleinige Nutzungsrecht und kann das Label gegen Nachahmer entsprechend verteidigen. Es darf von ihm für Produkte und Dienstleistungen in der Werbung und im Geschäftsbereich gebraucht werden.
Um herauszufinden, ob eine Markenverletzung vorliegt, ist die Recherche im Markenregister sinnvoll, ob ähnliche oder identische Marken vorhanden sind. Liegt eine Markenrechtsverletzung vor, ist es empfehlenswert, einen Rechtsanwalt einzuschalten, der dem Verletzer eine Abmahnung zukommen lässt und weitere Schritte einleitet. Als Markenrechtsverletzung gilt nicht nur eine Verwendung von Namen und Logos, sondern ebenso von ähnlichen Zeichen oder online als Meta-Tag.

Die Konsequenzen einer Markenverletzung

Nach dem Versenden einer Abmahnung haben Markeninhaber nach dem Schweizer LAW das Recht auf Schadensersatzanspruch. Dieser gilt nicht für Lizenznehmer, sondern ausschliesslich für den Eigentümer und Anmelder. Ansprüche sind darüber hinaus in folgender Form möglich als:

  • Unterlassungsanspruch
  • Auskunftsanspruch
  • Vernichtungsanspruch

Da ein Klageverfahren oder Widerspruchsverfahren in der Praxis mehr Zeit in Anspruch nimmt und durch die nicht schlafende Konkurrenz oftmals sogar Eile geboten ist, können Markeninhaber eine einstweilige Verfügung veranlassen, die den vorläufigen Rechtschutz sichert. Genauso können sie einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme stellen. Für Verletzer droht bei gerichtlichen Schritten ein Strafprozess, für den sie dann die Kosten zu tragen haben.

Gegen Abmahnungen ist der Einspruch als Mittel möglich. Ein Anwalt prüft dann, ob das Schreiben gerechtfertigt ist und erhebt bei unberechtigtem Vorgehen seinerseits Schadensersatzansprüche mit folgendem Widerspruchsverfahren. Für alle Situationen gilt, dass Inhaber selbstständig gegen die Markenverletzung vorgehen müssen, sei es durch Kontaktaufnahme mit dem Nutzniesser oder durch einen Rechtsbeistand.

Die Verstösse gegen das Markenrecht

Der Markenschutz gilt ab dem Zeitpunkt, an dem das Label eingetragen wird. Ab diesem Tag können Inhaber gegen Verstösse vorgehen. Ohne Zustimmung des Inhabers liegt dann ein Verstoss vor, wenn folgende Handlungen im geschäftlichen Verkehr vorkommen:

  • Benutzung identischer Marken (Namen)
  • Benutzung ähnlicher Marken und Logos
  • Doppelidentität durch identische Marken und Waren
  • Benutzung ähnlicher Marken für ähnliche Produkte und Dienstleistungen
  • Benutzung identischer Marken für unähnliche Produkte und Dienstleistungen
  • Anbringen der Marke auf Produkten und Verpackungen
  • Anbieten von Waren mit gleichem oder einem ähnlichen Logo
  • Verwendung der Marke als Logo oder Handelsname
  • Verwendung des Labels in Geschäftspapieren
  • Benutzung von Marken für vergleichende Werbung
  • Verwendung der Marke im Internet, als Meta-Tag oder als Domain

Mögliche Einschränkungen beim Markenschutz

Der Markenschutz hat nicht in allen Bereichen Gültigkeit. Eine nicht gewerbliche und private Nutzung lässt sich selten unterbinden, beispielsweise wenn eine Person das Logo als T-Shirt druckt und privat trägt. Gleiches gilt für private Mitbringsel von Reisen und aus Urlauben. Bekannt sind Verkäufe von gefälschten Marken bei Sonnenbrillen, Uhren und ähnlichen Produkten, die keine Schadensersatzansprüche nach sich ziehen. Auch bei Anzeigen und Verkäufen bei bekannten Plattformen und Versteigerungsportalen im Internet ist die Verwendung einer Marke nicht immer strafbar und hängt vom jeweiligen Einzelfall und vom Umfang der Verkäufe ab.

Nach dem Schweizer LAW und dem Erschöpfungsgrundsatz stellt die Verwendung einer Marke dann keine Verletzung dar, wenn der Inhaber das Produkt oder die Dienstleistung selbst bereits auf dem Markt eingeführt hat. Wer einen Gebrauchtwagen verkauft, muss keine Lizenz vom Autohersteller einholen, um die Marke zu bewerben oder anzubieten. Keine Markenrechtsverletzung liegt vor, wenn die Marke rechtsmissbräuchlich eingetragen wurde, um beispielsweise Abmahnungen zu verschicken und auf Schadensersatz zu hoffen.

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Häufige Fragen zur Markenverletzung

Was kann ich bei einer Markenverletzung tun?

Markeninhaber können gegen den Beschuldigten rechtlich vorgehen, sowohl gerichtlich mit einem Rechtsanwalt oder aussergerichtlich. Vor einem Prozess gilt das Zustellen einer Schutzrechtsverwarnung als Beweis und zieht einen Antrag auf Grenzbeschlagnahme nach sich. Es lohnt sich immer, zunächst einen direkten Kontakt zum Verletzer herzustellen und das Problem gütlich zu lösen. Ist eine Abmahnung dagegen nicht gerechtfertigt, kann der Empfänger Schadensersatzanspruch erheben.

Was ist eine Abmahnung oder Schutzrechtsverwarnung?

Bei der Markenrechtsverletzung erhält der Markennutzniesser durch einen Rechtsanwalt zunächst eine schriftliche Verwarnung. Sie soll darauf aufmerksam machen, dass nach LAW und Schutzrecht die Marke unrechtmässig verwendet wird und beinhaltet meistens auch eine Aufforderung zum sofortigen Verzicht. Hält sich der Verletzer nicht daran, muss er Schadenersatz zahlen. In der Schweiz führt die Verwarnung nicht zwingend zu einer Verletzungsklage.

Darf ein Dritter meine Marke als Domainname nutzen?

Auch für den Onlinebereich gelten die gleichen Regeln des LAW Markenrechts. Der Schutz ist für Marken gewährleistet, so dass ein Dritter ungefragt die Marke nicht als Domainname verwenden darf. Marken, die für eine bestimmte Produktpalette stehen, verlieren an Wert, wenn sie für andere Waren genutzt werden. Daher wird die Marke durch eine Domainregistrierung abgesichert.

Was kann ich als Marke schützen lassen?

Der Markenschutz gilt für Namen, Logos und alle Zeichen, die gleich oder ähnlich sind. Entsprechend sind Marken Personennamen, Abbildungen, Zahlen, Buchstaben, Hörzeichen, 3D-Gestaltungen bei Form und Verpackungen, Aufmachungen und Farben gültig. Marken gibt es als Bild-, Wort-, Hör- und Farbmarken, als Bewegungs- und Geruchsmarken. Die genutzten Zeichen müssen für den Markeneintrag und Schutz markenfähig sein.

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