Zahlungsverzug

Zahlungsverzug – nicht den Kopf in den Sand stecken

Im Alltag können durchaus Situationen eintreten, in denen ein Zahlungsverzug nicht vermeidbar ist. Für den Zahlungsverzug gelten vereinheitlichte gesetzliche Vorgaben. Diese regeln die entsprechende Verfahrensweise von Gläubigern und Schuldnern. Ebenso verankert sind gegenseitige Rechte und Pflichten, die in diesem Fall beachtet werden müssen. Viele Menschen sind verunsichert, was jedoch nicht sein muss. Der folgende Ratgeber gibt wichtige Hinweise zu dieser Thematik.
Zahlungsverzug

Zahlungsverzug ist eingetreten – beide Seiten sollten rechtzeitig reagieren

Ob beim Kauf von Waren, der Entrichtung einer Miete oder der Aufnahme eines Darlehens, in jedem Fall geht es um Geld, das zurückgezahlt werden muss. Bleibt eine Rechnung offen oder wird ein Kredit nicht abgelöst (Schuldner), erhält der sogenannte Gläubiger kein Geld. In diesem Zusammenhang wird von einem Zahlungsverzug gesprochen. Genau gesagt, tritt eine Verschleppung der Zahlung ein, wenn der entsprechende Betrag nicht rechtzeitig beziehungsweise zum vereinbarten Datum beim Gläubiger ankommt.
Im allgemeinen Zahlungsverkehr ergibt sich ein Zahlungsverzug, also die Überfälligkeit der Rückzahlung, mit dem beidseitig abgesprochenen Zahlungstermin. Wird der Termin nur von einer Seite festgelegt, kommt der Schuldner erst bis 30 Tage nach Zahlungsfrist oder nach der erstmaligen Zahlungsaufforderung in Verzug.
Besteht eine Zahlungsverzögerung, löst das einen gesetzlich geregelten Anspruch des Gläubigers aus. Der besteht auf die fehlende Geldsumme des Schuldners und einen als Verzugszinsen bezeichneten Aufschlag. Die Höhe der Verzugszinsen ist gesetzlich festgelegt. Des Weiteren geht mit der Zahlungsverschleppung des Schuldners ein Verzugsschaden beim Gläubiger einher.
Wird der Schuldner seiner Verpflichtung auf Rückzahlung zu spät, also bis zum festen Fälligkeitstermin nicht gerecht, erhält er eine Mahnung. Voraussetzung ist das Verstreichen des Zahlungszieles ohne Reaktion. Alternativ dazu gibt es insbesondere im privaten Geschäftsverkehr die Zahlungserinnerung, falls auf einer Rechnung Folgendes nicht vermerkt ist:
Kunde oder Käufer wird nach abgelaufenem Zahlungsziel ohne Begleichung der Forderung automatisch in den Verzugsmodus gesetzt.

Aus rechtlicher Sicht betrachtet, ist die Zahlungserinnerung der ersten Mahnung gleichgestellt. Sie erfüllt dieselbe Aufgabe.
Schuldner sind in bestimmten Fällen auch ohne Mahnung im Verzug.
Eine Zahlungsverschiebung ohne Mahnung ist in folgenden Konstellationen juristisch gesehen durchaus richtig:

  • Einem gewerblichen Schuldner droht ohne eine Mahnung der Zahlungsverzug, wenn von beiden Seiten eine kalendarische Zeitbestimmung wie beispielsweise „30. Kalenderwoche“ vereinbart wird.
  • Geschäftskunden unterliegen im Unterschied zu privater Kundschaft dem Zahlungsrückstand, wenn sie ein Darlehen für eine Ware oder einer Leistung spätestens 30 Tage nach deren Zugang (30-Tage-Klausel) nicht begleichen. Es ist keine Mahnung notwendig.
  • Ein Mahnschreiben ist überflüssig, wenn eine endgültige Erfüllungsverweigerung vom Schuldner ausgeht.
  • Wenn das Zahlungsziel mit einem anderen Ereignis verbunden ist, muss keine Mahnung gegen den Schuldner erfolgen. Folgende Aussage „30 Tage nach Bestellung“ ist ein typisches Beispiel
  • Liegen aussergewöhnliche Umstände vor, muss beim Schuldner ebenso keine Mahnung eingehen, um in Zahlungsverschleppung zu gelangen.

Privatpersonen dürfen ebenfalls das rechtliche Mittel der Mahnung nutzen. Wird eine Mahnung oder eine Zahlungserinnerung per Post zugestellt, sollte unbedingt eine umgehende Reaktion folgen. Ignorieren ist der schlechteste Weg, denn es wird ein gerichtliches Mahnverfahren eingeleitet. Dieses geht mit massiven finanziellen Belastungen einher. Im günstigsten Fall können Rechnungen zeitnah bezahlt werden. Alternativ ist die Kontaktaufnahme mit dem Gläubiger oberste Priorität. Durch eine direkte Kommunikation lassen sich gegenseitige Absprachen und aussergerichtliche Lösungen finden. Möglicherweise kann ein Ratenzahlungsplan abgesprochen werden.

Rechte des Schuldners bei Zahlungsrückstand

Im Falle eines Zahlungsverzuges für eine Ware oder Leistung haben Geldgeber und Schuldner gleichermassen bestimmte Rechte. Personen, die sich verschuldet haben, sind nicht mehr in der Lage, offenstehende Rechnungen auszugleichen. Dann ist rasches Handeln gefordert:

  • von selbst Kontakt mit Kreditor aufnehmen
  • umgehende Bezahlung der offenen Forderungen, wenn dies machbar ist
  • gegen ein Mahnschreiben kann Widerspruch eingelegt werden (Frist ist innerhalb von 14 Tagen nach Zugang)
  • sich juristisch beraten oder von der Schuldnerberatung betreuen lassen

Wichtig ist ein schnelles Reagieren, um hohen Verzugszinsen, viel Ärger und erheblichen rechtlichen Folgen aus dem Weg zu gehen. Gehen Schuldner rechtzeitig auf den Geldgeber zu und versuchen möglicherweise, kleine Geldbeträge in Raten abzuzahlen, entspannt sich das Verhältnis meist. Einem anstrengenden und kostspieligen Mahnverfahren (durch hohe Mahngebühren) kann so aus dem Weg gegangen werden.

Vermeidungsstrategien – keinen Zahlungsrückstand zulassen

Im Alltag bewähren sich verschiedene Varianten, um eine Zahlungsverzögerung zu verhindern. Fachleute bezeichnen das als gute Zahlungsfähigkeit oder kontinuierliche Liquidität.

  • vor dem Einkauf überlegen, ob das Geld reicht
  • bei bargeldlosem Einkaufen Kontodeckung prüfen
  • bei Nichtgefallen von Waren auf Kredit Widerrufsfrist nutzen, dann muss nicht bezahlt werden
  • Zahlungen kontinuierlich und termingerecht abbuchen lassen (Dauerauftrag)
  • Zahlungsziele auf Rechnungen am Kalender markieren
  • Zahlungsunfähigkeit abwenden
  • für Schuldenfallen sensibel sein
  • nur in Ausnahmen Darlehen nutzen
  • Überblick über Einnahmen und Ausnahmen behalten
  • Haushaltsbuch führen
  • auf Kreditkarte, Dispo und Abos verzichten

Ein Rückstand mit einer Zahlung muss nicht sein, wenn nicht besondere, unvorhersehbare Ereignisse eingetreten sind. Im täglichen Leben gelingt es vielen Menschen, ohne Zahlungsverzug alle Aussenstände regelmässig zu begleichen.

  • Überprüfen des eigenen Kaufverhaltens
  • sich einschränken
  • ständige Kontrolle und Einteilung des Einkommens
  • Begleichung der laufenden, existenziellen Ausgaben hat Vorrang

Werden Zahlungsaufforderungen nicht ernst genommen, leiten die Gläubiger diese weiter an ein Inkassoinstitut. Dieses verfasst noch einmal ein nachdrückliches Schreiben. Allerdings kostenpflichtig. Danach geht der Prozess den gerichtlichen Klageweg. Gewinnt der Gläubiger, wird gepfändet. Ausserdem fallen massiv Mahngebühren an, denn der gesamte bürokratische Aufwand verursacht immense Kosten.

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Die häufigsten Fragen zum Sachverhalt des Zahlungsverzuges

Kann der Gläubiger Verzugsschaden verlangen?

Ja, denn der Verzugsschaden umfasst einen Nachteil, der dem Kreditor durch den Zahlungsverzug entstanden ist. Fast immer wird für den auf sein Geld wartenden Gläubiger (Forderungen wurden nicht zur Fälligkeit erstattet) Mehraufwand nötig. Dieses ergibt sich unter anderem aus dem erfolglos abgegebenen Angebot. Wird ein Artikel dann wegen Zahlungsverzug nicht abgenommen (Annahmeverzug), muss dieser vom Verkäufer eingelagert und erhalten werden.

Wann ist eine Person in Zahlungsverzug?

Ein Verzug tritt dann ein, wenn ein Verkäufer gegenüber einem Kunden einen rechtlichen Anspruch wegen einer verspäteten oder fehlenden Leistungserbringung hat. Grundsätzlich setzt der Verkäufer oder Kreditor den Käufer oder Schuldner erst durch einen Hinweis auf eine aussenstehende Forderung zur entsprechenden Fälligkeit (letztes Zahlungsdatum) in Verzug. Zu beachten ist der Punkt der Entbehrlichkeit der Mahnung unter bestimmten Gegebenheiten.

Wann ist eine Rechnung fällig?

Die sogenannte Fälligkeit zeigt an, bis wann eine Rechnung spätestens beglichen sein muss. Die Fälligkeit, die in der Regel schriftlich fixiert ist, stellt die Basis für den Anspruch auf den Kaufpreis durch den Verkäufer dar. Normalerweise vereinbaren Verkäufer und Käufer die Fälligkeit. Ist das nicht erfolgt, darf der Verkäufer auf der sofortigen Bezahlung bestehen. Geldschulden werden bei Zahlungsverzug verzinst.

Wie oft müssen Gläubiger mahnen?

Entgegen vieler Annahmen ist es nicht verpflichtend, Schuldner dreimal eine Mahnung zu schicken. Das kaufmännische Mahnwesen gibt das zwar vor, von gesetzlicher Seite her ist diese Regelung nicht bekannt. Ein Einklagen der Schuld braucht weniger Zeit als das dreimalige Mahnen. Um einen gerichtlichen Mahnbescheid zu erwirken, wird eine Mahnung vorausgesetzt. Die folgenden Mahnschreiben sind entbehrlich.

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