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Anwalt in Waadt (Region)

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CBWM AVOCATS
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CBWM AVOCATS

Place Benjamin-Constant 2, 1003 LausannePostfach, 1001 Lausanne

Seit mehreren Jahrzehnten ist CBWM AVOCATS eine der führenden Anwaltskanzleien in der Genferseeregion. Wir bieten umfassende Unterstützung und Vertretung unserer Klienten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden. Darüber hinaus bieten wir Beratungsdienste und fundierte Rechtsanalysen an. Dabei greifen wir auf vielfältige Weise in die Prävention und Lösung von Konflikten ein, sei es innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Erben, unter anderem durch Schiedsverfahren, Schlichtung und Mediation. Unser Fachwissen erstreckt sich sowohl auf das Privatrecht als auch auf das öffentliche Recht. Die Qualität unserer Rechtsberatung beruht auf ständiger Aufmerksamkeit und der Verpflichtung zu Spitzenleistungen. Wir vertreten und beraten eine vielfältige in- und ausländische Klientel, die sich aus natürlichen Personen, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften zusammensetzt, in mehreren Sprachen. Ob im Rahmen von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren, Betreibungs- und Konkursverfahren oder Schiedsverfahren, unsere Kanzlei ist in der Lage, Sie in jeder Phase zu begleiten. Darüber hinaus entwerfen und analysieren wir Verträge, die für das Wirtschaftsleben von entscheidender Bedeutung sind, und unterstützen unsere Mandanten bei entscheidenden Verhandlungen. • Raumplanung, Baugenehmigungen und Umweltrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht und Recht der öffentlichen Hand, öffentliches Auftragswesen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Bau- und Immobilienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht und Versicherungsrecht • Strafrecht • Familie und Scheidung • Privates Vermögen und Family Office • Datenschutz • Zivilrechtliche Haftung

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AnwaltAdvokaturbüroRechtsberatungAnwaltsbüroRechtsauskunft
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Seit mehreren Jahrzehnten ist CBWM AVOCATS eine der führenden Anwaltskanzleien in der Genferseeregion. Wir bieten umfassende Unterstützung und Vertretung unserer Klienten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden. Darüber hinaus bieten wir Beratungsdienste und fundierte Rechtsanalysen an. Dabei greifen wir auf vielfältige Weise in die Prävention und Lösung von Konflikten ein, sei es innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Erben, unter anderem durch Schiedsverfahren, Schlichtung und Mediation. Unser Fachwissen erstreckt sich sowohl auf das Privatrecht als auch auf das öffentliche Recht. Die Qualität unserer Rechtsberatung beruht auf ständiger Aufmerksamkeit und der Verpflichtung zu Spitzenleistungen. Wir vertreten und beraten eine vielfältige in- und ausländische Klientel, die sich aus natürlichen Personen, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften zusammensetzt, in mehreren Sprachen. Ob im Rahmen von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren, Betreibungs- und Konkursverfahren oder Schiedsverfahren, unsere Kanzlei ist in der Lage, Sie in jeder Phase zu begleiten. Darüber hinaus entwerfen und analysieren wir Verträge, die für das Wirtschaftsleben von entscheidender Bedeutung sind, und unterstützen unsere Mandanten bei entscheidenden Verhandlungen. • Raumplanung, Baugenehmigungen und Umweltrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht und Recht der öffentlichen Hand, öffentliches Auftragswesen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Bau- und Immobilienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht und Versicherungsrecht • Strafrecht • Familie und Scheidung • Privates Vermögen und Family Office • Datenschutz • Zivilrechtliche Haftung

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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht
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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
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Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
Malerweg 4, 3600 Thun
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Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroRechtsberatungMediationAnwaltAnwaltsbüro
Baslerstrasse 15, 4310 Rheinfelden
AdvokaturbüroRechtsberatungMediationAnwaltAnwaltsbüro
Für Ihre Anliegen setzen wir unser Wissen und unsere Erfahrung ein.

Unsere Rechtsordnung mit ihren Gesetzen und Verordnungen ist komplex, das Leben manchmal noch komplexer. Für Sie ist es wichtig, Ihre eigenen Rechte zu kennen. Für uns ist es wichtig, dass wir Ihre persönliche Situation und Ihre Erwartungen kennen. Für die Analyse der Ausgangslage nehmen wir uns die erforderliche Zeit. Wir hören Ihnen zu. Gemeinsam definieren wir die Ziele unserer Geschäftsbeziehung. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Lösungswege auf. Sie entscheiden, ob wir Verhandlungen aufnehmen, ob wir für Sie einen Prozess führen oder ob wir andere Massnahmen zur Lösung Ihrer Situation umsetzen. Wir stehen persönlich für Sie und Ihr Recht ein. Wir beraten Sie, indem wir den Sachverhalt und die Rechtslage genau analysieren. Anschliessend erarbeiten wir mit Ihnen die möglichen Lösungen. • nichteheliche Lebensgemeinschaft • Pensionskassenversicherungsrecht • Vertragsrecht • Scheidungsberatung • Familienrecht • Kindsrecht • Eherecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht • Vereinsrecht • Mietrecht • Mediation im öffentlichen & privaten Bereich • eingetragene Partnerschaft • Scheidungsrecht

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Advokatur Notariat

Bewertung 5.0 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Seit mehreren Jahrzehnten ist CBWM AVOCATS eine der führenden Anwaltskanzleien in der Genferseeregion. Wir bieten umfassende Unterstützung und Vertretung unserer Klienten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden. Darüber hinaus bieten wir Beratungsdienste und fundierte Rechtsanalysen an. Dabei greifen wir auf vielfältige Weise in die Prävention und Lösung von Konflikten ein, sei es innerhalb eines Unternehmens oder zwischen Erben, unter anderem durch Schiedsverfahren, Schlichtung und Mediation. Unser Fachwissen erstreckt sich sowohl auf das Privatrecht als auch auf das öffentliche Recht. Die Qualität unserer Rechtsberatung beruht auf ständiger Aufmerksamkeit und der Verpflichtung zu Spitzenleistungen. Wir vertreten und beraten eine vielfältige in- und ausländische Klientel, die sich aus natürlichen Personen, Unternehmen und öffentlichen Körperschaften zusammensetzt, in mehreren Sprachen. Ob im Rahmen von Zivil-, Straf- und Verwaltungsverfahren, Betreibungs- und Konkursverfahren oder Schiedsverfahren, unsere Kanzlei ist in der Lage, Sie in jeder Phase zu begleiten. Darüber hinaus entwerfen und analysieren wir Verträge, die für das Wirtschaftsleben von entscheidender Bedeutung sind, und unterstützen unsere Mandanten bei entscheidenden Verhandlungen. • Raumplanung, Baugenehmigungen und Umweltrecht • Schiedsgerichtsbarkeit • Vertragsrecht • Verwaltungsrecht und Recht der öffentlichen Hand, öffentliches Auftragswesen • Handels- und Gesellschaftsrecht • Bau- und Immobilienrecht • Erbrecht • Arbeitsrecht, öffentliches Dienstrecht und Versicherungsrecht • Strafrecht • Familie und Scheidung • Privates Vermögen und Family Office • Datenschutz • Zivilrechtliche Haftung

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Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
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Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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Bangerter Friedli & Partner
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Bangerter Friedli & Partner

Malerweg 4, 3600 Thun
Bangerter Friedli & Partner

Wir sind ein engagiertes und eingespieltes Team von Anwältinnen, Anwälten und Notaren und verstehen uns als Allgemeinpraktiker mit Spezialkenntnissen in einzelnen Rechtsgebieten. Wir beraten und vertreten insbesondere Privatpersonen, Unternehmen sowie das Gemeinwesen in nahezu allen Rechtsgebieten. Schwergewichtig sind wir in den Bereichen des Eherechts, Erbrechts, Haftpflicht- und Versicherungsrechts, Vertragsrechts, Sachenrechts, Straf- und Verwaltungsrechts tätig. Unsere Klientschaft profitiert von unserem fundierten juristischen Fachwissen, unserer langjährigen Berufserfahrung und unserer internen Vernetzung. Rechtsuchenden gewähren wir als Anwältinnen und Anwälte eine rasche und kompetente Unterstützung. Wir analysieren Ihre Probleme ganzheitlich und beraten Sie umfassend über Ihre rechtlichen Möglichkeiten. Mit unserem spezialisierten Wissen setzen wir uns für Ihre Interessen ein und zeigen Ihnen angemessene Lösungen auf. Nötigenfalls setzen wir Ihre Ansprüche auch vor Gericht und Behörden durch. Als Notare erbringen wir Ihnen alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Errichtung öffentlicher Urkunden. Ob Kauf, gesellschaftsrechtliche Geschäfte, Abwicklung von Nachlässen, güter- oder erbrechtliche Regelungen oder Vorsorgeauftrag – unser Anspruch ist es, Sie bezüglich Ihres Anliegens ganzheitlich zu beraten und speditiv eine massgeschneiderte Lösung für Sie auszuarbeiten. Gerne beraten wir Sie in unserer Anwalts- und Notariatskanzlei am Malerweg 4 in Thun. Wir freuen uns über Ihre Kontaktaufnahme.

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AdvokaturbüroNotar
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AdvokaturbüroRechtsberatungMediationAnwaltAnwaltsbüro
Baslerstrasse 15, 4310 Rheinfelden
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Für Ihre Anliegen setzen wir unser Wissen und unsere Erfahrung ein.

Unsere Rechtsordnung mit ihren Gesetzen und Verordnungen ist komplex, das Leben manchmal noch komplexer. Für Sie ist es wichtig, Ihre eigenen Rechte zu kennen. Für uns ist es wichtig, dass wir Ihre persönliche Situation und Ihre Erwartungen kennen. Für die Analyse der Ausgangslage nehmen wir uns die erforderliche Zeit. Wir hören Ihnen zu. Gemeinsam definieren wir die Ziele unserer Geschäftsbeziehung. Wir zeigen Ihnen Ihre rechtlichen Möglichkeiten und die Lösungswege auf. Sie entscheiden, ob wir Verhandlungen aufnehmen, ob wir für Sie einen Prozess führen oder ob wir andere Massnahmen zur Lösung Ihrer Situation umsetzen. Wir stehen persönlich für Sie und Ihr Recht ein. Wir beraten Sie, indem wir den Sachverhalt und die Rechtslage genau analysieren. Anschliessend erarbeiten wir mit Ihnen die möglichen Lösungen. • nichteheliche Lebensgemeinschaft • Pensionskassenversicherungsrecht • Vertragsrecht • Scheidungsberatung • Familienrecht • Kindsrecht • Eherecht • Opferhilfe • Sozialversicherungsrecht • Arbeitsrecht • Vereinsrecht • Mietrecht • Mediation im öffentlichen & privaten Bereich • eingetragene Partnerschaft • Scheidungsrecht

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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