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Anwalt in Waadt (Region)

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Advokatur Notariat

Bewertung 5 von 5 Sternen bei 2 Bewertungen

Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht
Noch keine Bewertungen

Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

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Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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International Litigation Lawyer Zürich - Perucchi & Partner AG
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International Litigation Lawyer Zürich - Perucchi & Partner AG

Seefeldstrasse 15, 8008 Zürich
PERUCCHI & PARTNER AG | Wirtschaftsrechtskanzlei in Zürich

PERUCCHI & PARTNER AG ist eine führende Wirtschaftsrechtskanzlei mit Sitz in Zürich, die auf komplexe rechtliche Fragestellungen in verschiedenen Branchen spezialisiert ist. Mit über 30 Jahren gemeinsamer Erfahrung sind unsere Partner für ihre Expertise in der kommerziellen Streitbeilegung, Schiedsverfahren und im Regulierungsrecht bekannt. Wir bieten unseren Mandanten kosteneffiziente, ergebnisorientierte juristische Dienstleistungen und stellen sicher, dass jeder Fall mit höchster Professionalität und Expertise behandelt wird. Unsere Fachgebiete: Wir vertreten sowohl nationale als auch internationale Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsbereichen mit Fokus auf: • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten : Streitbeilegung vor allen Schweizer Gerichten und Verwaltungsbehörden. • Schiedsverfahren : Expertise in der Lösung internationaler Streitigkeiten durch Schiedsverfahren. • Insolvenzrecht : Vertrauensvoll von Mandanten in großen Schweizer Insolvenzverfahren beauftragt. • Datenschutzrecht : Erfolgreiche Vertretung von Mandanten in richtungsweisenden Urteilen zum internationalen Datenschutzrecht, darunter ein bedeutendes Urteil des Schweizer Bundesgerichts. • Provisorische Rechtsbehelfe : Schnelle und effektive Lösungen wie einstweilige Verfügungen (TROs) und Pfändungen zum sofortigen Schutz der Interessen unserer Mandanten. Warum Wir? • Unabhängigkeit & Konfliktfreie Vertretung : Die Unabhängigkeit unserer Kanzlei garantiert, dass wir die Interessen unserer Mandanten ohne Interessenkonflikte vertreten und das bestmögliche Ergebnis in jedem Fall erreichen. • Ganzheitlicher Rechtsansatz : Wir kombinieren Expertise in Zivil- und Strafrecht und bieten umfassende Lösungen, die alle Aspekte der rechtlichen Herausforderungen unserer Mandanten berücksichtigen. • Internationale Reichweite : Wir bedienen sowohl nationale als auch internationale Mandanten und bieten maßgeschneiderte rechtliche Strategien zur Bewältigung komplexer grenzüberschreitender Streitigkeiten. • Erfolgsbilanz : Unsere erfolgreichen Ergebnisse beinhalten hochkarätige Fälle, wie z.B. große Insolvenzverfahren und richtungsweisende Urteile im Datenschutzrecht. Kosteneffiziente Rechtslösungen: Bei PERUCCHI & PARTNER AG legen wir großen Wert darauf, effiziente, kosteneffektive Lösungen bereits ab dem ersten Tag zu liefern. Wenn nötig, arbeiten wir mit externen Spezialisten zusammen, um sicherzustellen, dass immer die richtige Expertise für Ihre rechtlichen Bedürfnisse zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie Uns: Für kompetente Rechtsberatung und -vertretung kontaktieren Sie noch heute PERUCCHI & PARTNER AG. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen mit Zuversicht zu meistern.

AdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungRechtsauskunft
International Litigation Lawyer Zürich - Perucchi & Partner AG

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Advokaturbüro Katharina Arm
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Advokaturbüro Katharina Arm

Bundesgasse 18, 3011 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: • Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. • Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. • Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. • Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüro
Advokaturbüro Katharina Arm

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Graf-Gottschall Prisca

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Graf-Gottschall Prisca

Oberlandstrasse 12, 3700 Spiez
Advokatur Prisca Graf - Gottschall, Anwältin

Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Sie können von uns erwarten, dass Sie professionell, speditiv und mit transparenter Kostenstruktur bestmöglich betreut werden und zu Ihrem Recht kommen. Sie profitieren von einem motivierten Team mit hohem Fachwissen, das bestrebt ist, für Sie optimale Lösungen zu erarbeiten. Rechtsanwalt / Advokatur Unsere Dienstleistungen: Ehe- und Scheidungsrecht samt Vormundschaftsrecht • Trennungs- oder Scheidungsverfahren • Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen und Kompetenz. Mietrecht • Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten • Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten • Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Strafrecht • Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden • Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Mediation Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht • Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation • Freiwilligkeit • Akzeptanz • Offenheit • Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

AnwaltMediationAnwaltsbüro
Graf-Gottschall Prisca

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Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Sie können von uns erwarten, dass Sie professionell, speditiv und mit transparenter Kostenstruktur bestmöglich betreut werden und zu Ihrem Recht kommen. Sie profitieren von einem motivierten Team mit hohem Fachwissen, das bestrebt ist, für Sie optimale Lösungen zu erarbeiten. Rechtsanwalt / Advokatur Unsere Dienstleistungen: Ehe- und Scheidungsrecht samt Vormundschaftsrecht • Trennungs- oder Scheidungsverfahren • Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen und Kompetenz. Mietrecht • Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten • Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten • Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Strafrecht • Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden • Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Mediation Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht • Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation • Freiwilligkeit • Akzeptanz • Offenheit • Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

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Anwalt in Waadt (Region)

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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

AdvokaturbüroNotar
Advokatur Notariat

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht
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Rütimann Rechtsanwälte I Anwaltskanzlei in Winterthur für Bau-, Erb- und Scheidungsrecht

Lindstrasse 6, 8400 WinterthurPostfach, 8401 Winterthur
Der beste Zeitpunkt für die Umsetzung eines guten Plan ist heute.

Der Landbote hat letzthin richtig geschrieben, dass die Wahl des richtigen Anwalts, der richtigen Anwältin, für den Erfolg bei der Umsetzung eines Rechtsanspruchs fast das Wichtigste ist. Nun suchen Sie rechtliche Unterstützung, möchten vor einer verbindlichen Beauftragung aber wissen, ob Sie bei uns den richtigen Anwalt, die richtige Anwältin, vor sich haben, und was finanziell auf Sie zukommt. Tätigkeitsbereiche • Planen und Bauen • Testament und Erbschaft • Familie- Scheidung - Trennung • Gemeinderberatung • Verträge und Gesellschaftsrecht • Mediation und Coaching • Stockwerkeigentum Unsere Dienstleistungen • Rechtsberatung • In gute Entscheide sind alle Aspekte einer Fragestellung einbezogen. Wenn Sie sich also von uns in Rechtsfragen beraten lassen, werden wir nicht nur nach Fakten und nach Ihren Zielsetzungen fragen, sondern ebenso nach möglichen Erwartungen und Reaktionen Ihres Gegenübers, nach Ihren Alternativen und manchmal auch nach Sachzwängen. Wir beraten Sie in jedem Fall objektiv und frei von eigenen Interessen. • Prozessführung • Unsere Anwältinnen und Anwälte sind befugt, unsere Klienten vor allen schweizerischen Gerichten und Behörden anwaltlich zu vertreten. • Dauerberatungsmandat • Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. Das Dauerberatungsmandat ermöglicht Ihnen, jederzeit über unseren Anwalt Ihres Vertrauens bei uns direkt und unkompliziert uns auf unser ganzes Beratungsangebot zugreifen zu können. • Seminare • In unseren Tätigkeitsbereichen führen wir regelmässig Workshops und Veranstaltungen durch. Wir bieten überdies Behörden und Unternehmen im öffentlichen und privaten Baurecht auf ihre Bedürfnisse zugeschnittene Seminare und Workshops an. Team • RA Peter Rütimann • RA Martina Sulser • RA Judith Swain • RA Corinne Mühlebach • RA Pinar Elmas • RA Carolin Schmitt • RA Lia Frischmann • Willy Menzi, unser unabhängiger Baufachexperte • Qendresa Djeladini, juristische Mitarbeiterin • Livia Simone, Kanzleichefin • Miriam Paglialonga, Kanzleisekretariat • Dominik Roost, Kanzleisekretariat Unser Kanzleiprofil: Wir bezeichnen uns bewusst als klassische Allgemeinkanzlei, denn wir möchten trotz unserer verschiedenen Spezialisierungen ein Anwaltsbüro bleiben, an das Sie sich jederzeit, unabhängig von Rang und Namen und von der Grösse Ihres Geldbeutels mit allen Ihren Rechtsfragen wenden können. Fachlich sind wir auf das Immobilien- und Baurecht spezialisiert und gehören in diesem Bereich zu den bekanntesten Anwaltskanzleien im Kanton Zürich. Als Folge davon sind wir auch in allen Bereichen des Erbrechts und des Vertragsrechts tätig. Als Allgemeinkanzlei betreuen wir überdies Mandate im Scheidungs- und Familienrecht mit unserer ganzen fachlichen und unserer teilweise grossen Lebenserfahrung. In allen unseren Tätigkeitsbereichen bieten wir neben der Rechtsberatung und Prozessführung auch Mediationen an. Bei allen unseren Tätigkeiten geht es immer darum, einen Beitrag zu einem guten Zusammenleben in unserer Gesellschaft und einem gelingenden Leben zu leisten. Das tun wir, indem wir dafür sorgen, dass Ihr Wort am richtigen Ort auf kluge Weise Gehör findet. RA Peter Rütimann, RA Martina Sulser, RA Judith Swain, RA Corinne Mühlebach, RA Pinar Elmas

AnwaltMediationAdvokaturbüroKanzleiRechtsberatung
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Notariat Riegelová
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Notariat Riegelová

Nidaugasse 14, 2502 Biel/BiennePostfach, 2501 Biel/Bienne
Notariat Riegelová

DAS FREIE UNABHÄNGIGE BERUFSNOTARIAT Notarin bzw. Notar ist im Kanton Bern ein freier, wissenschaftlicher und öffentlicher Beruf – getrennt von Verwaltung und Gerichtsbarkeit. Wir üben unsere Tätigkeit weisungsfrei auf eigene Rechnung und Verantwortung aus. Die Interessen unserer Klienten wahren wir gleichmässig und neutral. Ausserdem vermitteln wir zwischen den Parteien, um Konflikte zu vermeiden oder beizulegen. Wir unterstehen der Geheimhaltungspflicht und haften für Schäden, die wir oder unsere Mitarbeitenden schuldhaft verursachen. TÄTIGKEITSBEREICHE IM ÜBERBLICK Kompetente, rasche und gewissenhafte Rechtsberatung in allen Lebenslagen und über Generationen. Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Als Notare erbringen wir insbesondere folgende Dienstleistungen: Im Personenrecht sind wir Ihnen behilflich bei der Gründung von Stiftungen oder Vereinen. Im Familienrecht beraten wir Sie in Fragen des Ehegüterrechtes und errichten den Ihrer vermögensrechtlichen Situation angemessenen Ehevertrag resp. Konkubinatsvertrag. Im Erbrecht begleiten wir Sie bei der Regelung Ihres Nachlasses, fassen Testamente, Erb- und Schenkungsverträge sowie Vorsorgeaufträge ab, errichten die gesetzlich vorgeschriebenen Nachlassinventare (Steuerinventar, Erbschaftsinventar, öffentliches Inventar), verwalten Erbschaften und führen Erbteilungen durch. Im Sachenrecht unterstützen wir Sie in allen Fragen rund um Ihre Liegenschaft, beurkunden Kauf- und Dienstbarkeitsverträge, begründen Stockwerkeigentum, errichten Schuldbriefe und wickeln den gesamten Verkehr mit dem Grundbuch ab. Zudem beraten und unterstützen wir Sie bei der Gründung von Gesellschaften. • Sachenrecht • Erbrecht • Familienrecht • Gesellschaftsrecht • Steuerrecht • Beglaubigungen • Kosten • Aufsicht

NotarRechtsberatungAdvokatur- und Notariatsbüro
Notariat Riegelová

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International Litigation Lawyer Zürich - Perucchi & Partner AG
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Seefeldstrasse 15, 8008 Zürich
PERUCCHI & PARTNER AG | Wirtschaftsrechtskanzlei in Zürich

PERUCCHI & PARTNER AG ist eine führende Wirtschaftsrechtskanzlei mit Sitz in Zürich, die auf komplexe rechtliche Fragestellungen in verschiedenen Branchen spezialisiert ist. Mit über 30 Jahren gemeinsamer Erfahrung sind unsere Partner für ihre Expertise in der kommerziellen Streitbeilegung, Schiedsverfahren und im Regulierungsrecht bekannt. Wir bieten unseren Mandanten kosteneffiziente, ergebnisorientierte juristische Dienstleistungen und stellen sicher, dass jeder Fall mit höchster Professionalität und Expertise behandelt wird. Unsere Fachgebiete: Wir vertreten sowohl nationale als auch internationale Mandanten in einer Vielzahl von Rechtsbereichen mit Fokus auf: • Wirtschaftsrechtliche Streitigkeiten : Streitbeilegung vor allen Schweizer Gerichten und Verwaltungsbehörden. • Schiedsverfahren : Expertise in der Lösung internationaler Streitigkeiten durch Schiedsverfahren. • Insolvenzrecht : Vertrauensvoll von Mandanten in großen Schweizer Insolvenzverfahren beauftragt. • Datenschutzrecht : Erfolgreiche Vertretung von Mandanten in richtungsweisenden Urteilen zum internationalen Datenschutzrecht, darunter ein bedeutendes Urteil des Schweizer Bundesgerichts. • Provisorische Rechtsbehelfe : Schnelle und effektive Lösungen wie einstweilige Verfügungen (TROs) und Pfändungen zum sofortigen Schutz der Interessen unserer Mandanten. Warum Wir? • Unabhängigkeit & Konfliktfreie Vertretung : Die Unabhängigkeit unserer Kanzlei garantiert, dass wir die Interessen unserer Mandanten ohne Interessenkonflikte vertreten und das bestmögliche Ergebnis in jedem Fall erreichen. • Ganzheitlicher Rechtsansatz : Wir kombinieren Expertise in Zivil- und Strafrecht und bieten umfassende Lösungen, die alle Aspekte der rechtlichen Herausforderungen unserer Mandanten berücksichtigen. • Internationale Reichweite : Wir bedienen sowohl nationale als auch internationale Mandanten und bieten maßgeschneiderte rechtliche Strategien zur Bewältigung komplexer grenzüberschreitender Streitigkeiten. • Erfolgsbilanz : Unsere erfolgreichen Ergebnisse beinhalten hochkarätige Fälle, wie z.B. große Insolvenzverfahren und richtungsweisende Urteile im Datenschutzrecht. Kosteneffiziente Rechtslösungen: Bei PERUCCHI & PARTNER AG legen wir großen Wert darauf, effiziente, kosteneffektive Lösungen bereits ab dem ersten Tag zu liefern. Wenn nötig, arbeiten wir mit externen Spezialisten zusammen, um sicherzustellen, dass immer die richtige Expertise für Ihre rechtlichen Bedürfnisse zur Verfügung steht. Kontaktieren Sie Uns: Für kompetente Rechtsberatung und -vertretung kontaktieren Sie noch heute PERUCCHI & PARTNER AG. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre wirtschaftsrechtlichen Herausforderungen mit Zuversicht zu meistern.

AdvokaturbüroAnwaltRechtsberatungRechtsauskunft
International Litigation Lawyer Zürich - Perucchi & Partner AG

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Advokaturbüro Katharina Arm
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Bundesgasse 18, 3011 Bern
Katharina Arm

Über AdvoArm Als Rechtsuchende erhalten Sie von Rechtsanwältin Arm in sämtlichen Familienbelangen rasch und kompetent rechtliche Unterstützung. Schwerpunkte bilden dabei das Familien- und Erbrecht, das Schulrecht sowie ausgewählte Gebiete des Strafrechts (inklusive Jugendstrafrecht). Dank der effizienten Kanzleistruktur werden Sie bei jedem Mandat von Ihrer Rechtsanwältin persönlich und engagiert betreut. Die Reaktionszeiten sind dementsprechend kurz und bei der Terminvergabe können Sie auf unsere Flexibilität zählen. Neben fachlicher Kompetenz durch jahrelange juristische Erfahrung ist stetige Weiterbildung eine Selbstverständlichkeit. Nachfolgend erhalten Sie einen Einblick in die Haupttätigkeitsgebiete von AdvoArm: • Das Familienrecht umfasst Themen wie Eheschutzverfahren, Scheidung, Unterhaltsberechnung, Alimentenberechnung, nachehelicher Unterhalt, gemeinsame elterliche Sorge, alleiniges Sorgerecht, Obhut, güterrechtliche Auseinandersetzung, Mündigenunterhalt sowie die Ausarbeitung von Trennungsvereinbarungen oder Scheidungskonventionen. • Im Erbrecht bedarf es beispielsweise der Redaktion einer erbrechtlichen Klage (z.B. eine Herabsetzungsklage oder eine Ungültigkeitsklage) oder der Beratung bezüglich dem Verfassen eines Testaments. • Im Schulrecht stellen sich oftmals Fragen hinsichtlich Sonderschule (neu "besondere Volksschulen") oder dem Schulweg. • Im Straf- sowie Jugendstrafrecht stehen neben der Erarbeitung der geeigneten Verteidigungsstrategie die Teilnahme an Einvernahmen, Einsprachen gegen einen Strafbefehl sowie die Vertretung vor Gericht im Vordergrund.

AnwaltAdvokaturbüroScheidungsberatung TrennungsberatungRechtsberatungAnwaltsbüro
Advokaturbüro Katharina Arm

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Graf-Gottschall Prisca

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Graf-Gottschall Prisca

Oberlandstrasse 12, 3700 Spiez
Advokatur Prisca Graf - Gottschall, Anwältin

Wir vertreten Sie kompetent und mit persönlichem Engagement Sie können von uns erwarten, dass Sie professionell, speditiv und mit transparenter Kostenstruktur bestmöglich betreut werden und zu Ihrem Recht kommen. Sie profitieren von einem motivierten Team mit hohem Fachwissen, das bestrebt ist, für Sie optimale Lösungen zu erarbeiten. Rechtsanwalt / Advokatur Unsere Dienstleistungen: Ehe- und Scheidungsrecht samt Vormundschaftsrecht • Trennungs- oder Scheidungsverfahren • Vaterschafts- und Unterhaltsklagen, Aberkennung der Vaterschaft In Ihrer schwierigen Lebenssituation unterstützen wir Sie mit Einfühlungsvermögen und Kompetenz. Mietrecht • Vertretung in mietrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörden und Gerichten • Beratung (Mietverträge, Kündigungen, Verwaltung von Immobilien) Wir bieten Ihnen qualifizierte Unterstützung auf Grund langjähriger Tätigkeit an Mietgerichten im Kanton Bern. Arbeitsrecht und öffentliches Dienstrecht • Vertretung in arbeitsrechtlichen Verfahren vor Schlichtungsbehörde und Gerichten • Beratung von Einzelpersonen und Firmen bei der Erstellung von Personalreglementen und von Arbeitsverträgen Wir bieten Ihnen umfassende Unterstützung auch aufgrund unserer Erfahrung als Verwaltungsräte in verschiedenen Firmen. Strafrecht • Vertretung von Personen, welche mit Anschuldigungen konfrontiert werden • Vertretung von Opfern Als langjährige Opferhilfeanwälte kennen wir uns mit den Rechten von Opfern und auch der Geltendmachung von Zivilansprüchen, wie Genugtuung und Schadenersatz aus. Wir arbeiten mit den Opferhilfestellen des Kantons Bern zusammen. Forderungsstreitigkeiten und Schuldbetreibungsrecht Schuldet Ihnen jemand Geld oder haben Sie sonstige Ansprüche beispielsweise aus einem Vertrag oder Unfall durchzusetzen? Mediation Mediation ist ein aussergerichtliches interdisziplinäres Verfahren der Konfliktbearbeitung, in dem neutrale Dritte die Konfliktbeteiligten darin unterstützen, ihren Streit einvernehmlich zu lösen. In freiwilligen und vertraulichen Verhandlungen entscheiden die Parteien selbst über ihre Möglichkeiten und Ergebnisse. Mediation heisst • Vermittlung zwischen den Konfliktbeteiligten • Konfliktregelung durch Konsens und nicht durch Recht oder Macht • Interessen statt Positionen Mediation ist ein aussergerichtliches Konfliktbearbeitungsverfahren in dem alle am Konflikt Beteiligten mit Unterstützung eines externen, allparteilichen Dritten (Mediator/in) freiwillig, eigenverantwortlich und gemeinsam eine fall- und problemspezifische Konfliktregelung bzw. Konfliktlösung erarbeiten. Unbedingte Voraussetzung für Mediation • Freiwilligkeit • Akzeptanz • Offenheit • Vertraulichkeit Mediation ist der geeignete Weg, wenn alle Konfliktbeteiligten das Mediationsverfahren auch wirklich wollen!

AnwaltMediationAnwaltsbüro
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