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Anwalt in Waadt (Region)

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Pariat Bertrand

Chemin du Canal 5, 1260 Nyon
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Advokatur Notariat

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Advokatur Notariat

Effingerstrasse 8, 3011 BernPostfach, 3001 Bern
Herzlich Willkommen bei Urs Fasel

Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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gfl Rechtsanwälte und Notare
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gfl Rechtsanwälte und Notare

Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn

«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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AnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
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Hofmann Gehler Schmidlin & Partner KLG
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Hofmann Gehler Schmidlin & Partner KLG

Lattenhofweg 4, 8640 Rapperswil SG
Hofmann & Partner – Ihre kompetente Anwaltskanzlei in der Region

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung wie auch die Verfahrens- und Prozessführung. Dazu gehören die sorgfältige Prüfung des Mandats und eine seriöse Abwägung von Chancen und Risiken, sowohl im gerichtlichen wie im aussergerichtlichen Bereich. Gerne stehen wir für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir sind vorwiegend, aber nicht ausschliesslich, in den folgenden Rechtsgebieten tätig: • Familienrecht • Erbrecht • Sachenrecht • allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Enteignungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Strassenverkehrsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen / Beglaubigungen Als kantonale Urkundspersonen nehmen wir gerne folgende Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor: Beurkundungen: • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Generalvollmachten • Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Firmenänderungen Beglaubigungen: • Unterschriften • Dokumente • Kopie

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AnwaltAnwaltsbüro
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Krause Peter M.
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Krause Peter M.

Usteristrasse 17, 8001 Zürich
Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

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Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. 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Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? 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Gisler & Haltiner Rechtsanwälte

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Gisler & Haltiner Rechtsanwälte

Bahnhofstrasse 31, 8620 Wetzikon ZHPostfach, 8620 Wetzikon ZH 1
RECHTSGEBIETE

Die zunehmende Spezialisierung ist eine Tendenz unserer Zeit. Wir sind die richtigen Ansprechpersonen, wenn es um folgende Themen geht: • Ehe- und Konkubinatsrecht • Partnerschaftsrecht • Kindsrecht • Scheidungsrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht und Nachlassrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Opferhilferecht • Mediation S eit über 20 Jahren führen wir eine Anwaltskanzlei in Wetzikon im Zürcher Oberland. Wir sind beratend tätig und führen Prozesse vor Gericht. Zudem bieten wir Mediationen an. Zu unserer Klientschaft gehören Privatpersonen, Nonprofit-Organisationen und kleinere Unternehmen. Wir arbeiten zuverlässig, umsichtig und zielstrebig. Wir legen Wert auf Respekt und einen offenen, unkomplizierten Austausch mit unseren Klientinnen und unseren Klienten. GLAUBWÜRDIGKEIT, VERTRAUEN UND DISKRETION sind uns wichtig. Unser Ziel ist es, im Interesse unserer Klientschaft pragmatische Lösungen zu finden und umzusetzen. Dank der langjährigen Zusammenarbeit sind wir ein eingespieltes Team mit einem breiten Netzwerk. Unsere schlanke Bürostruktur ermöglicht einen einfachen, effizienten Beratungsablauf. PERSÖNLICH #PRAGMATISCH #PROFESSIONELL

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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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AdvokaturbüroNotar
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Notariat Was bedeutet Notariat? Ansätze des freien Berufsnotariats finden sich in der Antike, doch grosse Bedeutung hat das Notariat erst im 11. und 12. Jahrhundert in den grossen Städten Norditaliens gefunden. Dabei war der Begriff „Notarius“ im Mittelalter mehrdeutig. Es konnte sich um einen gewöhnlichen Schreiber handeln, möglicherweise in gehobener Position um den Vorsteher einer fürstlichen oder gräflichen Kanzlei oder um einen Stadtschreiber. Der Kanton Bern kennt heute ein freies Notariat, wobei sich die historische Grundlage für die heutige Konzeption des Notariatsberufes im Kanton Bern im Liberalismus der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts findet: Im Jahr 1832, d.h. kurz nach Inkrafttreten der Regenerationsverfassung von 1831, mit welcher die Volkssouveränität und verschiedene Grundrechte eingeführt wurden, verabschiedete der Grosse Rat ein Gesetz, welches die Beurkundung von Grundstückkaufverträgen der Kompetenz der Amtsschreiber entzog und in die Kompetenz der freien Notare überführte. • die Beurkundung von Grundstückgeschäften, insbesondere eines Kaufvertrages oder der Errichtung von Grundpfandrechten • die Begründung von Stockwerkeigentum • die Beurkundung von Eheverträgen • die Beurkundung von Testamenten und Erbverträgen • die Beurkundung von Steuer- , Erbschafts- und öffentlichen Inventaren • die Beurkundung von Beglaubigungen und eidesstattlichen Erklärungen • Die Gründung von Aktiengesellschaften und GmbHs • die Errichtung von Stiftungen • öffentliche Urkunden im Zusammenhang mit Änderungen von Gesellschaften, namentlich bei Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen und der Vermögensübertragung Berufspflichten Im Verhältnis zu ihren Mandaten kommen Anwälten verschiedene berufliche Pflichten zu. Zu den wichtigsten anwaltlichen Berufspflichten gehören die Treuepflicht sowie die Schweigepflicht. Diese werden gelegentlich als Kernpunkt der anwaltlichen Berufspflichten schlechthin bezeichnet. Der Anwalt, in der Regel unter schweizerischem Auftragsrecht tätig (Art. 394 ff. OR), ist überdies verpflichtet, grundsätzlich die Dienstleistung persönlich zu erbringen, und seinen Beruf sorgfältig und gewissenhaft auszuführen (vgl. dazu Art. 12 lit. a des Bundesgesetzes über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte (kurz: Anwaltsgesetz, SR 935.61)). Gegenstand der beruflichen Tätigkeit des Rechtsanwaltes ist die Förderung von Interessen anderer Personen, wobei es darum geht, für einen Andern Vorteile zu erzielen oder Nachteile abzuwenden. Charakteristisch ist damit für den Anwaltsberuf die Interessenwahrung für Andere. Abgegrenzt wird diese Interessenwahrung von den eigenen Interessen des Anwaltes, wobei heute das Auftreten von allfälligen Interessenkonflikten gesetzlich geregelt ist (vgl. Art. 12 lit. c des angesprochenen Anwaltsgesetzes). Anwendungsfälle Exemplarisch können folgende Anwendungsfälle dargetan werden: 1. Heidi Tunichtgut ist Mitglied einer Erbengemeinschaft mit fünf Erben. Das Vermögen der Mutter ist zu verteilen, wobei diverse Vorbezüge stattgefunden haben. Heidi Tunichtgut beauftragt einen Anwalt, in einer ersten Phase möglichst eine einvernehmliche Erbteilung (welche schriftlich erfolgen kann) abzuschliessen, und wenn dies nicht gelingt, für sie in einer zweiten Phase Erbteilungsklage zu erheben. Dabei ist es das Ziel des Anwaltes, mit vernünftigem Aufwand zu einem möglichst guten Ergebnis zu kommen. 2. Viktor Streit möchte sich scheiden lassen, wobei zwei Kinder aus der Ehe entsprungen sind. Zu regulieren hat der beauftragte Anwalt folgende Positionen: · Regulierung der Pensionskassenanwartschaften, nach Art. 122 – 124 ZGB · allfällige nacheheliche Unterhaltsansprüche unter den Ehegatten (Art. 125 ff. ZGB), · die Regulierung der Möglichkeiten der Abänderung, · Kosten und Entschädigungsfragen. Wer erhält die elterliche Sorge über die Kinder, und abgeleitet welche Besuchsrechte und Pflichten bestehen, · Unterhaltsansprüche der Kinder, · Regulierung sämtlicher Vermögensstände der Ehegatten, insbesondere in Bezug auf Liegenschaften, Wertschriften, Mobiliar, sowie Ansprüchen aus der 3. Säule, Dabei möchte Viktor Streit in einem ersten Schritt eine möglichst einvernehmliche, aber gute Lösung für ihn erwirken, sollte dies an den Ideen der Gegenpartei scheitern, ist Viktor Streit bereit, weil die Trennung schon zwei Jahre zurückliegt, auch eine strittige Ehescheidungsklage einzureichen. 3. In einem Gebäude mit Stockwerkeigentum soll eine umfassende Sanierung an die Hand genommen werden. Bei dieser Gelegenheit wird eine Sanierung beschlossen, die weit über das Notwendige hinausgeht. Herr Ferdinand Knapp, der über wenig Geldmittel verfügt, wehrt sich gegen die luxuriöse Sanierung, und beauftragt einen Anwalt, den Stockwerkeigentümerbeschluss anzufechten. 4. Max Gutmütig hat ein Darlehen an seinen Freund Felix Rosenbaum gegeben, wobei Rosenbaum nicht zurückbezahlt. Max Gutmütig beauftragt einen Anwalt, das Inkassoverfahren einzuleiten, und allfällige Gegeneinwände zu beseitigen. 5. Eva Krampf führt ein Restaurationsgewerbe, wobei sie den Schreiner Ungenau damit betraut hat, die Räumlichkeiten ihrer Gaststube gemäss ihren Vorgaben auszustatten. Schreiner Ungenau tut alles, was Eva Krampf nicht gewünscht hat, hingegen nicht, was sie gewünscht hat. Eva Krampf beauftragt einen Anwalt, die juristischen Gegebenheiten abzuklären, und notfalls in einem Prozess zu klären. Dienstleistungen · Übertragung von Liegenschaften · Kaufverträge · Abtretungen auf Rechnung zukünftiger Erbschaft · Schenkungen · Übertragung von landwirtschaftlichen Heimwesen und Grundstücken · Parzellierungen, Dienstbarkeitserrichtungen, Baurechtsverträge · Begründung von Stockwerkeigentum und Stockwerkeigentümerreglemente · Errichtung von Schuldbriefen · Eheverträge · Erbverträge und Testamente · Gründung von Gesellschaften (AG, GmbH, Genossenschaft, Vereine, Stiftungen) · Statutenänderungen und Sitzverlegungen von Gesellschaften · Fusionen, Spaltungen, Umwandlungen, Vermögensübertragungen · Aktionärsbindungsverträge

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gfl Rechtsanwälte und Notare
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gfl Rechtsanwälte und Notare

Zuchwilerstrasse 21, 4500 Solothurn

«gfl Rechtsanwälte und Notare» sind ein Team aus vier Anwälten: Beat G erber, Reto G asser, Jeannette F rech und Melania L upi Thomann. «gfl» bilden aber nicht nur die Anfangsbuchstaben unserer Nachnamen, sondern stehen auch für Werte wie «gemeinsam, fähig und lösungsorientiert». Wir verfügen über langjährige und vielseitige Erfahrungen in der Advokatur. Drei der vier Anwälte sind zudem Inhaber des Notariatspatents. Jeder von uns verfügt über eine weitere Spezialausbildung. Wir sind in der Region Solothurn fest verankert, prozessieren aber in der gesamten Deutschschweiz. Eine Kanzlei zu betreiben, welche qualitativ hochwertige juristische Dienstleistungen mit Effizienz und Engagement anbietet, ist unser tägliches Bestreben. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme. gfl Rechtsanwälte und Notare ist eine Anwaltskanzlei mit Standort in Solothurn in unmittelbarer Nähe zum Hauptbahnhof. Beat G erber , Reto G asser , Jeannette F rech und Melana L upi Thomann bieten Ihnen rechtliche Beratung, Unterstützung und Vertretung in einer Vielzahl rechtlicher Bereiche an, und zwar sowohl für Privatpersonen, Gemeinwesen als auch für Unternehmen in der gesamten Deutschschweiz. Für notarielle Dienstleistungen stehen Ihnen unsere erfahrenen Notare gerne zur Verfügung. Aufgrund der jeweiligen Fachspezialisierungen unterstützen Sie unsere Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen kompetent, lösungsorientiert und effizient. Persönliche Beratung und gegenseitiges Vertrauen sind uns wichtig. Bei komplexen Fällen bündeln wir unsere Kompetenzen und arbeiten gemeinsam im Team. Im Bedarfsfall ziehen wir weitere Fachpersonen bei, auf die wir Dank unseres bereiten Netzwerkes zurückgreifen können Nebst der Aus- und Weiterbildung von Fachkräften investieren wir mit der Nutzung digitaler Plattformen und elektronischer Kommunikationsmittel in die Zukunft.

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AnwaltAdvokatur- und NotariatsbüroRechtsberatung
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Hofmann Gehler Schmidlin & Partner KLG
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Hofmann Gehler Schmidlin & Partner KLG

Lattenhofweg 4, 8640 Rapperswil SG
Hofmann & Partner – Ihre kompetente Anwaltskanzlei in der Region

Unsere Tätigkeit umfasst sowohl die Beratung wie auch die Verfahrens- und Prozessführung. Dazu gehören die sorgfältige Prüfung des Mandats und eine seriöse Abwägung von Chancen und Risiken, sowohl im gerichtlichen wie im aussergerichtlichen Bereich. Gerne stehen wir für Ihre Fragen und Anliegen zur Verfügung. Wir sind vorwiegend, aber nicht ausschliesslich, in den folgenden Rechtsgebieten tätig: • Familienrecht • Erbrecht • Sachenrecht • allgemeines Vertragsrecht • Mietrecht • Arbeitsrecht • Werkvertragsrecht • Haftpflichtrecht • Versicherungsrecht • Gesellschaftsrecht • Handelsrecht • Baurecht • Öffentliches Bau- und Planungsrecht • Enteignungsrecht • Sozialversicherungsrecht • Strafrecht • Strassenverkehrsrecht • Schuldbetreibungs- und Konkursrecht • Verwaltungsrecht Beurkundungen / Beglaubigungen Als kantonale Urkundspersonen nehmen wir gerne folgende Beurkundungen / Beglaubigungen für Sie vor: Beurkundungen: • Eheverträge • Erbverträge • öffentliche letztwillige Verfügung • Generalvollmachten • Gründungen von Aktiengesellschaften und GmbH, Stiftungen und Genossenschaften • Bar- und Sacheinlagegründungen • Sitzverlegungen • Statutenänderungen • Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen • Firmenänderungen Beglaubigungen: • Unterschriften • Dokumente • Kopie

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Krause Peter M.
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Krause Peter M.

Usteristrasse 17, 8001 Zürich
Gefährlich ist's, den Leu zu wecken!

Wir bieten Ihnen eine partnerschaftliche Zusammenarbeit auf professionell höchstem Niveau in unseren Spezialgebieten: Arbeit Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Mieten, Wohnen und Bauen Rechtliche Aspekte beim Wohnen und Bauen. Erben Fragestellungen bezüglich Erben und Willensvollstreckung. Firmen und Vereine Gesellschaftsformen für verschiedene Zwecke. und dieses auch... Wir kennen zuverlässige Partner, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme . Peter Krause, Rechtsanwalt C V Universitätsabschluss lic. iur., Zürich, 1995 Bezirksgericht Zürich, 1995 – 1996 Rechtsberater Mieterverband, 1996 – 1998 Rechtsanwaltspatent Kt. Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. Wohnen und Bauen Sie sind Stockwerkeigentümer, Vermieterin oder Mieter? Oder sind Sie am Bauen? Sie möchten eine drängende Frage klären? Oder Sie stecken schon mitten im Streit, wurden verklagt? Wir kennen praktisch alle Facetten, menschliche und rechtliche, die beim Wohnen und Bauen Probleme machen. Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? Anteile und Stimmkraft • Versammlungen einberufen und leiten, Beschlüsse anfechten • Ausscheiden eines Aktionärs oder Gesellschafters • Ausschluss eines Vereinsmitglieds • Aktionärbindungsvertrag, Gesellschaftervertrag und Statuten • Kauf und Verkauf der Unternehmung • Probleme mit Geschäftskunden Wir erstellen selber Verträge und prüfen solche von anderen. Wir beraten Sie bei auftretenden Spannungen, suchen gemeinsam mit Ihnen nach passenden Lösungen. Wenn es trotzdem eskaliert, dann vertreten wir Sie selbstverständlich in Verhandlungen und auch vor Gericht. Das machen wir auch Sie haben ein anderes Anliegen? Fragen Sie uns! Wir kennen zuverlässige Dienstleister, mit denen wir selber erfolgreich zusammenarbeiten und die wir Ihnen gerne weiterempfehlen, damit Sie rasch Hilfe erhalten. • Architekt ETH für Expertisen von Bauschäden • Treuhandunternehmen für Buchhaltungs- und allgemeine Steuerfragen • Liegenschaftenunternehmen für Kauf- und Verkauf von Liegenschaften sowie Verwaltungen • Anwalt und Steuerexperte für Spezialfragen und Steuerverfahren • Anwältinnen und Anwälte für Trennung und Scheidung, Unterhalt, Streit wegen Sorgerecht • Anwälte für öffentliches Planungs- und -baurecht sowie für Maxiprozesse über Grossbaustellen • Anwälte für Immaterialgüterrecht (Urheberrecht, Markenrecht) • Unternehmen für Softwareentwicklung • Berater von Unternehmen, speziell im Gastrobereich • Anwälte für Vertretung in der welschen Schweiz

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Zürich, 1998 Anwaltskanzlei Lenz & Staehelin, 1998 – 2003 Ausbildung Master of Laws (LL.M.), San Francisco, 2003 Gründung Kanzlei Krause Rechtsanwälte, 2004 Rechtsanwälte Krause & Janis, 2009 – 2019 Gründung Anwaltskanzlei Krause, 2019 Richter am Divisionsgericht 6, 1993 – 2005 Dozent Fachhochschule, 2005 – heute Arbeit Sie sind Arbeitgeberin oder Arbeitnehmer? Mit Jahrzehnten an Erfahrung kennen wir praktisch alle Probleme, die in einer Arbeitgeber-Arbeitnehmer-Beziehung auftreten, im privaten und im öffentlich-rechtlichen Arbeitsverhältnis. Beispielsweise helfen wir bei Unklarheiten oder Streitigkeiten bezüglich: • Arbeitsvertrag und Anstellungsverfügung • Mitarbeiterbeurteilung und Arbeitszeugnis • Konkurrenzverbot und Konventionalstrafe • Abmahnung, Bewährungsfrist • Kündigung und Aufhebungsvereinbarung • Arbeitslosenkasse Selbstverständlich beraten wir Sie auch bei der Erstellung von Reglementen, Verträgen, Zeugnissen oder vertreten Sie vor Gericht. 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Gerne helfen wir beispielsweise bei: • Mietverhältnis, Vertragsabschluss oder Kündigung • Kauf von Stockwerkeigentum, Leben in der Gemeinschaft • Mietvertragsanpassungen, Beschlüsse der STWE-Gemeinschaft • Dienstbarkeiten wie Weg-, Durchleitungs- oder Näherbaurecht • Grundeigentum • Mängel und Schäden beim Bauen oder während der Miete • Nutzniessung und Wohnrecht • Streit mit dem Handwerker, Streit mit dem Besteller Wir sind unabhängig, erstellen selber Verträge oder prüfen solche von anderen; wir beraten bei Spannungen im Vertragsverhältnis Mieter/Vermieter oder in der STWE-Gemeinschaft oder wenn es Ärger gibt beim Bauen; und selbstverständlich vertreten wir Sie auch in privaten und geschäftlichen Verhandlungen sowie vor Gericht. Erben Sie sind Erbe oder möchten Ihren Erben keine Unklarheiten hinterlassen? Wir beraten und unterstützen Sie in allen Aspekten rund um das Thema Erben. Wir helfen unter anderem bei Fragestellungen bezüglich: • Erbvertrag • Nachlassteilung • Regelung des Nachlasses • Testament • Willensvollstreckung Wir suchen mit Ihnen gemeinsam nach einer pragmatischen Lösung, vertreten Sie aber selbstverständlich auch vor Gericht und Behörden. Firmen und Vereine Sie möchten eine Firma gründen oder übernehmen oder sich an einer Firma beteiligen oder Sie sind bereits Firmeninhaber? Sind Sie Mitglied oder Vorstand eines Vereins? Wir beraten und unterstützen Sie mit dem Ziel einer optimalen Lösung in allen Aspekten rund um die verschiedenen Gesellschaftsformen. Wir helfen Ihnen bei Fragen im Verein. Als Beispiele: • Gründung, Gesellschaftsart, Vor- und Nachteile • Wer hat was zu sagen? 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Gisler & Haltiner Rechtsanwälte

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Gisler & Haltiner Rechtsanwälte

Bahnhofstrasse 31, 8620 Wetzikon ZHPostfach, 8620 Wetzikon ZH 1
RECHTSGEBIETE

Die zunehmende Spezialisierung ist eine Tendenz unserer Zeit. Wir sind die richtigen Ansprechpersonen, wenn es um folgende Themen geht: • Ehe- und Konkubinatsrecht • Partnerschaftsrecht • Kindsrecht • Scheidungsrecht • Kindes- und Erwachsenenschutzrecht • Erbrecht und Nachlassrecht • Arbeitsrecht • Strafrecht • Opferhilferecht • Mediation S eit über 20 Jahren führen wir eine Anwaltskanzlei in Wetzikon im Zürcher Oberland. Wir sind beratend tätig und führen Prozesse vor Gericht. Zudem bieten wir Mediationen an. Zu unserer Klientschaft gehören Privatpersonen, Nonprofit-Organisationen und kleinere Unternehmen. Wir arbeiten zuverlässig, umsichtig und zielstrebig. Wir legen Wert auf Respekt und einen offenen, unkomplizierten Austausch mit unseren Klientinnen und unseren Klienten. GLAUBWÜRDIGKEIT, VERTRAUEN UND DISKRETION sind uns wichtig. Unser Ziel ist es, im Interesse unserer Klientschaft pragmatische Lösungen zu finden und umzusetzen. Dank der langjährigen Zusammenarbeit sind wir ein eingespieltes Team mit einem breiten Netzwerk. Unsere schlanke Bürostruktur ermöglicht einen einfachen, effizienten Beratungsablauf. PERSÖNLICH #PRAGMATISCH #PROFESSIONELL

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AnwaltMediationScheidungsberatung Trennungsberatung
Bahnhofstrasse 31, 8620 Wetzikon ZHPostfach, 8620 Wetzikon ZH 1
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