Pfändung

Pfändung und ihre Hintergründe

Eine Pfändung ist eine Prozedur, die nicht neu und modern ist. Pfändungen wurden schon in der Vergangenheit durchgeführt. Allerdings unterlagen Schuldner damals noch nicht so einem Schutz wie heute. Was damit gemeint ist, das erfahren Sie im nachfolgenden Ratgeber. Während der Pfändung greift vor allen Dingen die Zivilprozessordnung. Schuldner verlieren nicht alles, sondern behalten einen bestimmten Teil ihrer materiellen Existenzgrundlage. Das kann die Chance auf einen Neustart bedeuten.
Pfändung

Pfändung und Zwangsvollstreckung sind rechtlich vertretbare Vorgänge

Der Bereich der Pfändungen ist äusserst umfassend und gerade für juristische Laien oder erstmalig gepfändete Schuldner ein schwer zu durchschauendes Feld. Die Pfändungen gehören zum Zwangsvollstreckungsrecht. Dabei geht es um die Beschlagnahme von materiellem Eigentum des Schuldners von staatlicher Seite. Mit diesen Gegenständen werden möglicherweise durch Veräusserung Erlöse erzielt, die zur Begleichung der Bezahlung von offenen Forderungen der Gläubiger dienen.
Dem Schuldner obliegt es, einen Rechtsvorschlag beim Betreibungsamt gegen unklare Forderungen einzureichen. Wehren Sie sich mit einem Rechtsvorschlag.

Anlass und Ablauf einer Pfändung

Die Insolvenz ist abgeschlossen, jetzt wird unter Umständen gepfändet. Die Einleitung dazu ist eine Vorpfändung. In diesem Zusammenhang werden der Schuldner und dessen Bank oder dessen Arbeitgeber vom Gläubiger informiert, dass eine Konfiskation ansteht.
Pfändungen werden durch den bevollmächtigten Gerichtsvollzieher auf Betreibung der Gläubiger ausgeführt. Basis ist ein Vollstreckungstitel oder eine Vollstreckungsurkunde, auch Pfändungsurkunde genannt. Infolgedessen ist der Gerichtsvollzieher vom Betreibungsamt befugt, Sachen in Besitz zu nehmen. Das können Vermögenswerte, Fahrzeuge, Schmuck, Geräte, Maschinen und andere Utensilien sein.

In der Praxis existieren verschiedene Arten von Pfändungen. Das ist abhängig vom Pfändbaren:

  • Sachpfändung bezieht sich auf alle beweglichen Gegenstände und Sachen
  • Pfändungen von Vermögensrechten und Forderungen
    • Lohnpfändung
    • Kontopfändung
    • Gesellschafteranteile oder Aktien
    • Pfändungen von unbeweglichen Vermögensteilen
    • Zwangsversteigerung (beispielsweise Gebäude)
    • Doppelpfändung wenn mehrere Zwangsvollstreckungen gleichzeitig ablaufen
    • Taschenpfändung

Pfändungen sind immer dann zulässig, wenn ein Gläubiger einen vom Betreibungsamt und vom Gericht beschlossenen Vollstreckungstitel besitzt. Das Dokument muss Ihnen bekannt und persönlich zugestellt worden sein. Der Gläubiger muss zur Betreibung des Pfändungsereignisses einen sogenannten Pfändungsantrag stellen. Das passiert bei der zuständigen Vollstreckungsbehörde oder beim Betreibungsamt. Mit einem Fortsetzungsbegehren verlangt der Gläubiger eine Fortsetzung der Konkurs- oder Pfändungsbetreibung vom Gläubiger. Ein Fortsetzungsbegehren ist relativ häufig.

Nicht alles darf gepfändet werden

Grundsätzlich konfiszierbar sind alle Gegenstände, Sachen oder Forderungen, mit denen ein Erlös erzielbar ist. Die Summe des Erlöses sollte wiederum die Höhe der Zwangsvollstreckungskosten übersteigen. Andernfalls sind Pfändungen nicht gestattet. Sind Sie nicht damit einverstanden, haben Sie das Rechtsmittel Rechtsvorschlag.
Aus diesem Grund muss der Gerichtsvollzieher sorgfältig prüfen und abwägen, ob ein Teil den erwünschten beziehungsweise lohnenden, ergiebigen Verkaufswert besitzt.
Überschaut der Gerichtsvollzieher die Wohnung, ist für ihn uninteressant, ob die Einrichtungsgegenstände Ihr persönliches Eigentum oder das einer anderen Person sind. Die Beamten müssen nicht nachvollziehen, wer der Eigentümer der Gegenstände ist. Die Vollzugsbevollmächtigten sind an die Zivilprozessordnung und das SchKG gebunden.
Im Pfändungsumfang einer Mobiliarvollstreckung befinden sich meist folgende Komponenten:

  • Bargeld (Taschenpfändung)
  • Schmuck, Wertpapiere, Antiquitäten
  • Bücher, Geschirr, Möbelstücke
  • Haushaltsgeräte und weitere
Vermögenswerte sind in der Regel bei den Pfändungen nicht mehr vorhanden.
Eindeutigere Aussagen über das Ausmass von Pfändungen lassen sich treffen, wenn von der Unpfändbarkeit ausgegangen wird:
  • Utensilien, die für eine bescheidene Lebensführung benötigt werden, Ausstattungen, die der Berufsausbildung, einem Studium oder einer Erwerbstätigkeit dienen
  • schwangere Frauen benötigen nach SchKG nach der Geburt zusätzliche Ausstattungen
Möchten Sie ihr Auto behalten, sind Sie in der Nachweispflicht, dass Sie Ihren Arbeitsplatz nicht ohne Fahrzeug erreichen können.
Einen speziellen Pfändungsschutz geniessen Lebensversicherungen für die Altersvorsorge sowie Rentenbezüge aus der gesetzlichen Rentenversicherung, obwohl diese zunächst laut Pfändungsurkunde in die Pfändungsmasse fallen.
Bevor Sie der Gerichtsvollzieher vom Betreibungsamt aufsucht, sollten Sie sich vorbereiten und sich aussagekräftige Informationen bei den Verbraucherzentralen oder einem Rechtsanwalt einholen. Das ist sinnvoll, wenn Sie Beweise benötigen, um diesen oder jenen Gegenstand aus dem Pfändungsumfang herauszuhalten. Warten Sie daher nicht bis zum letzten Tag.

Wissenswertes zur Lohnpfändung

Eine Lohnpfändung ist ein heikles und belastendes Unterfangen.
Lohnpfändungen sind innerhalb der Zwangsvollstreckung legitim. Die Höhe des Pfändungsniveaus ist in der Zivilprozessordnung festgelegt. Neben der Zivilprozessordnung spielt das SchKG oder Gesetz zur Vermeidung von Schwangerschaftskonflikten eine zentrale Rolle.
Zudem beschäftigt jeden Schuldner die Frage nach der Höhe des pfändbaren Einkommens. Eine gute Übersicht ist eine Pfändungstabelle. Diese finden Sie unter anderem auf verschiedenen Internetseiten. Nicht das gesamte Arbeitseinkommen ist pfändbar. Das trifft gleichfalls auf Sozialleistungen zu.
In der Tabelle ist ein pfändungsrelevantes Einkommen und der unterhaltsberechtigten Personen aufgeführt. Unterschiedliche unterhaltsberechtigte Personen sind zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie im Rahmen der gesetzlichen Regelungen.
Pfändungsfähig sind grundsätzlich Löhne und Renten, Gehälter und Arbeitslosengeld. Oftmals beziehen verschuldete Personen in einer Zwangsvollstreckung soziale Unterstützungen. Empfehlenswert ist in einem solchen Fall ein Pfändungsschutzkonto, um den fehlenden Verrechnungsschutz für übliche Konten zu umgehen.
Das pfändungsrelevante Nettoeinkommen meint das Nettoeinkommen (Bruttoeinkommen minus Abzüge) abzüglich der nicht pfändungsfähigen Anteile.
Pfändungsfreigrenzen sind ein weiteres bedeutsames Kriterium, um die Lohnpfändung zu reduzieren. Erfreulicherweise werden die Pfändungsfreigrenzen jährlich angepasst. Träger von Sozialleistungen und Arbeitgeber, die das pfändbare Einkommen berechnen, müssen sich immer wieder nach den neuen Freibeträgen richten. Diese Aufgabe haben auch die Kreditinstitute (Sockelbetrag, diverse Freibeträge für Unterhaltszahler), bei denen Sie möglicherweise ein P-Konto eingerichtet haben. Der Sockelbetrag unterliegt einer automatischen Anpassung. Nicht alle Arbeitgeber wissen das. Gerade bei kleinen und mittelständischen Betrieben ist nicht auszuschliessen, dass die aktuellen Pfändungstabellen unbeachtet bleiben. Auch nach dem SchKG werden verschiedene Nachlässe gewährt.
Wenn sich eine Lohnpfändung anbahnt, ist es unumgänglich, dass Sie:

  • den Arbeitgeber rechtzeitig in Kenntnis setzen
  • dem Arbeitgeber alle Unterhaltspflichten mitteilen
  • die Lohnabrechnung nachkontrollieren
  • nicht auf Betreibung der Gläubiger vom Existenzminimum weiter abzahlen
Ausgenommen von der Lohnpfändung sind einmalige Zuwendungen, die freiwillige betriebliche und/oder Zusatzaltersvorsorge sowie Sonderleistungen, die der Arbeitgeber gewährt. Jeweils zur Hälfte sind Weihnachtsgeld (maximal 500 Euro) und Überstundenbezahlungen pfändbar. Beziehen Sie Einkommen aus mehreren Jobs, werden alle Löhne und Gehälter addiert.
Seien Sie nicht besorgt, denn eine Pfändung ist kein Anlass für eine Kündigung. Bleiben Sie weiter motiviert und einsatzbereit und signalisieren Sie das in der Berufstätigkeit.

Durchsuchen Sie local.ch nach Rechtsanwälten in Ihrer Nähe

Die häufigsten Fragen zur Pfändung

Was darf vom Lohn nicht gepfändet werden?

Nicht zu konfiszieren bei Lohnpfändungen sind Aufwandsentschädigungen sowie Erziehungsgeld. Des Weiteren fallen Beihilfen für ein Studium und Erschwerniszulagen für die Arbeitstätigkeit in diese Rubrik. Mit Erschwerniszulagen sind Feiertags-, Nachtschicht- und Sonntagsauszahlungen gemeint. Diese bleiben beim Einkommen erhalten. Aktuell sind Löhne und Gehälter beziehungsweise Einkünfte nur ab einer gewissen Höhe pfändbar. Bei Unterhaltspflicht steigt dieser Pfändungsschutzbetrag an.

Wie kann ich mein Konto vor der Pfändung schützen?

Mit dem P- oder Pfändungsschutzkonto (nicht generell kostenlos). Allerdings wird das Konto ebenfalls gepfändet. Ein bestimmter Geldbetrag bleibt jedoch von der Massnahme unberührt, sodass eine Kontodeckung gewährleistet ist. Der Freibetrag ist sozusagen von der Zwangsvollstreckung ausgenommen. Durch Antragstellung können Sie diesen Grund- oder Freibetrag erhöhen lassen. Pro Schuldner ist ein P-Konto zulässig. Zusätzliche Kontoführungsgebühren für das Eröffnen werden nicht erhoben.

Wie kann man eine Pfändung rückgängig machen?

Kontopfändungen verbieten den Banken ab sofort, an Kontoinhaber beziehungsweise Schuldner Auszahlungen zu leisten. Für den Lebensunterhalt muss schnell eine Aufhebung der Kontopfändung eingeleitet werden. Die Aufhebung derartiger Pfändungen kann durch die Erklärung des Gläubigers erfolgen, wenn die Schulden vollständig bezahlt sind. Andererseits ist es ausschlaggebend, dass das Amts- oder das Vollstreckungsgericht den Pfändungsprozess wegen Härtefall (SchKG) aussetzt oder komplett beilegt.

Wie verhält es sich mit der Abhebung von Geld nach der Pfändung?

Vom Konto wird so viel gepfändet, bis die Schulden abgegolten sind. Das Geldinstitut muss so viel Geld einbezahlen oder an den Gläubiger überweisen, bis Ihre Pfändungsfreigrenze erreicht ist. Unter Umständen kann auf Betreibung des Gläubigers das komplette Kontoguthaben eingezogen werden. Günstig ist daher ein Pfändungsschutzkonto. Gleichzeitig mit dem Pfändungsbeschluss bei der Bank sollten Sie wegen Kontopfändung dort vorsprechen.

Weitere Artikel zum Thema

Durchsuchen Sie local.ch nach Rechtsanwalt in Ihrer Nähe