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Gemeinde in Waadt (Region)

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Kirchstrasse 14, 5643 Sins
Die wichtigsten Direktnummern unserer Gemeinde

Abteilungen • Bau und Planung 041 789 70 25 • Betreibungsamt, Bremgartenstrasse 12 041 788 06 43 • Einwohnerdienste, Arbeitsamt, Bestattungsamt, SVA Zweigstelle 041 789 70 15 • Finanzen 041 789 70 20 • Gemeindeammann 041 787 12 33 • Gemeindekanzlei 041 789 70 10 • Regionales Zivilstandesamt 041 789 70 15 • Soziale Dienste 041 789 70 10 • Steueramt Sins und Abtwil, Bremgartenstrasse 12 041 789 70 30 • Werkdienst 041 787 11 09 Schulen der Gemeinde • Schulleitung und Schulverwaltung Kindergarten / Primarschule (Letten) 041 789 65 00 • Schulleitung und Schulsekretariat Oberstufe (Ammannsmatt) 041 789 65 65 • Primarschulhaus Aettenschwil 041 787 28 32 • Musikschulleitung 041 789 65 75 • Hauswart Letten 041 789 65 40 • Hauswart Ammannsmatt 041 789 65 95 Weitere Dienststellen • Abwasserreinigungsanlage ARA Giessenmatt 041 787 24 52 • Forstbetrieb Oberfreiamt, 5644 Auw 056 668 18 02 • Friedensrichteramt Kreis, Sins 041 787 27 17 • Gemeindeverband Bevölkerungschutz und Zivilschutz Oberfreiamt (GBZO) 041 787 37 27 • Kaminfeger, Zimmermann Rolf, Industrie Nord 12 079 455 08 88 • Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde 056 675 85 55 • Kommunale Erhebungsstelle Landwirtschaft 041 787 11 46 • Pilzkontrolleur 041 787 09 25

GemeindeGemeindeverwaltungSchule, öffentliche
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen
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Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

GemeindeverwaltungGemeinde
Friedensrichteramt Gemeinde Horgen

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Geomatik und Vermessung Gemeinde Horgen
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Bahnhofstrasse 10, 8810 Horgen
Horgen das städtische Dorf - Herzlich willkommen im Bezirkshauptort

Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

GeomatikGemeindeverwaltungGemeinde
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Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

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Sprechstunden nach telefonischer Vereinbarung. Aufgabe der Friedensrichter ist das Vermitteln in Zivilstreitigkeiten. Ziel einer Schlichtungsverhandlung ist es, mit den Parteien eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten, die ihnen den Gang an ein weiteres Gericht erspart. Friedensrichter sind unter anderem zuständig für: • Forderungsklagen aus privaten wie geschäftlichen Beziehungen • arbeitsrechtliche Streitigkeiten • Erbteilungen, Testamentsanfechtungen • Unterhaltsklagen • Nachbarschaftsklagen Friedensrichter können auf Antrag der klägerischen Partei in der Funktion als Einzelgericht endgültig über zivilrechtliche Streitigkeiten bis und mit einem Streitwert von Fr. 2'000.00 entscheiden. Bis zu einem Streitwert von Fr. 5'000.00 können sie den Parteien einen Urteilsvorschlag unterbreiten, der ohne Ablehnung einer Partei innert 20 Tagen in Rechtskraft erwächst. Unterlagen zur Einreichung einer Klage können auf folgender Website heruntergeladen werden: https://www.vfzh.ch/formulare Direkt an den jeweils zuständigen Stellen einzureichen sind: • Scheidungsklagen beim Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen • Ehrverletzungsklagen mittels Strafantrag bei der Kantonspolizei • Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern bei der Paritätischen Schlichtungsbehörde in Mietangelegenheiten, Bezirksgericht Horgen, Burghaldenstrasse 3, Postfach, 8810 Horgen Weitere Informationen finden Sie unter: www.friedensrichter-zh.ch und www.gerichte-zh.ch

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Allgemeine Aufgaben der Geomatik und Vermessung • Amtliche Vermessung • Bau- und Ingenieurvermessung • Leitungskataster • WebGIS, inkl. Ortsplan ( maps.horgen.ch ) Die Geomatik ist verantwortlich für den Betrieb des regionalen GeoDatenzenters (RGDZ) und aller im RGDZ betriebenen Fachanwendungen für die dem RGDZ angegliederten Amtsstellen und Betriebe. Der Leiter hat die Aufgabe, GIS-Anwendungen in der Gemeindeverwaltung bezüglich der Datenstruktur sowie der GIS-Software zu koordinieren. Er ist Koordinator für aktuelle und künftige GIS-Projekte und GIS-spezifische Intranet- und Internet-Projekte. Er ist Ansprechpartner für GIS-Projekte des Bundes, Kantons und von Gemeinden. Er ist Systemadministrator im spezifischen GIS-Bereich und bei der Fachanwendung (Gebäude-Liegenschaften Datenbank). Geographische Informationssysteme sind Informationssysteme zur Erfassung, Bearbeitung, Organisation, Analyse und Präsentation geografischer Daten. In der Gemeinde Horgen sind dies die Daten der Amtlichen Vermessung und alle Leitungsnetze. Auf Basis dieser Grunddaten werden weitere wichtige Daten wie Zonenplanung, Naturschutzinventar, Gewässerschutzkarten, Gefahrenkarte usw. im kommunalen GIS geführt. Auch Rasterdaten wie Orthofotos (Luftbilder), Rasterübersichtspläne und historische Karten stehen im GIS zur Verfügung. Dienstleistungen der Geomatik • Zentrale Verwaltung der Geodaten und Gewährleistung der bedürfnisgerechten Bereitstellung und der kundengerechten Abgabe • Die Koordination des Austauschs von Geodaten mit kommunalen, kantonalen und weiteren Partnern • Realisierung, Betrieb und Pflege des Ortsplanes im Internet

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