Schaden durch Einbrecher

Einbruchschaden: Wer übernimmt die Kosten für die Reparatur?

Ganz wichtig: Ist ein Einbruchschaden bemerkt worden, muss der Betroffene zuerst die Polizei informieren. Bitte vergewissern Sie sich dann bei der Polizei, dass deren Untersuchung (Spurensicherung) vollständig abgeschlossen ist und der Einbruchschaden ausreichend dokumentiert wurde. Vorher soll keine Reparatur stattfinden, weil dadurch eventuell vorhandene Spuren verändert oder entfernt werden können.

Wer zahlt bei einem Einbruchschaden?

Der Vermieter ist nach Artikel 256 OR verpflichtet alle Kosten für die Reparatur von Einbruchschäden an Gebäude und Wohnung zu zu übernehmen.
Der Mieter muss nur für Einbruchschäden an Mobiliar und gestohlene Gegenstände selber aufkommen.

Diese Kosten werden im Normalfall von der Hausratversicherung übernommen.

Einbruchschäden umgehend reparieren lassen

Ist eine Reparatur besonders dringend notwendig, weil beispielsweise eine Haustür oder ein grosses Schaufenster im Erdgeschoss komplett zerstört wurde, sodass Geschäft oder Wohnung gar nicht abzuschliessen sind, wird die Polizei darauf Rücksicht nehmen und ihre Arbeiten so schnell wie möglich beenden. Sprechen Sie die Beamten bei Bedarf einfach darauf an.

Selbstverständlich können Sie aber schon einen Schreiner vorab informieren, damit er benötigte Teile ggf. direkt besorgen kann. Das spart später Zeit, wenn die Polizei die Reparatur gestattet hat. Ausserdem sollten Sie umgehend die Versicherung informieren und bei Mieträumen auch den Eigentümer.

Wenn Einbrecher Türen oder Fenster zerstört haben

Ein Einbruchschaden trifft fast immer eine Tür oder ein Fenster. In seltenen Fällen kommt es vor, dass Einbrecher an einer gut gesicherten Haustür scheitern und es deswegen noch an der Balkon- oder Terrassentür versuchen. Das ist besonders ärgerlich, weil dann gleich zwei Aussentüren eine Notreparatur benötigen, um die Zugänge zum Haus sofort wieder zu sichern.

Nach einem Einbruch muss ein kompetenter Schreiner zuerst entscheiden, ob er den Einbruchschaden reparieren kann oder Tür- bzw. Fensterelemente komplett austauschen muss. Falls neue Türen erst bei einem Hersteller geordert werden müssen, wird der Schreiner vorübergehend eine andere Tür einbauen, sofern die beschädigte Tür ein Standardmass hat. Das ist deshalb unbedingt notwendig, weil ohne funktionierende Türen der Zugang zu Haus oder Wohnung nicht gewährleistet wäre und die Räume nicht verschlossen werden könnten, wenn ihre Bewohner abwesend sind.

Fenster können notfalls provisorisch mit stabilen Platten verschlossen werden, bis ein neues Element geliefert ist, falls die örtlichen Gegebenheiten keine andere Lösung erlauben.

Provisorische Reparaturen und Sicherungsmassnahmen sollten Mieter oder Eigentümer nicht selbst ausführen, weil das Risiko, mit unzureichendem Einbruchschutz direkt den nächsten Einbrecher auf den Plan zu rufen, durchaus besteht. Es gibt kaum einen Grund, das zu riskieren, denn eine Versicherung übernimmt sehr wohl die Kosten für den Schreiner, der das Gebäude notfallmässig sichert. Die Kosten für weitere Einbruchschäden, die auf kurzzeitig unzureichender Sicherung beruhen, wird ein Versicherer nicht in jedem Fall erstatten.

Ein Einbruchschaden ist grundsätzlich ein geeigneter Anlass, die Sicherungseinrichtungen an Türen und Fenstern vollständig zu überprüfen. Ein Sicherheitsschloss oder ein elektronisches Türschloss kann helfen Einbrüche in Zukunft zu verhindern. Eine ausführliche Beratung durch den Schreiner ist hier unbedingt zu empfehlen. Nicht selten ist ein Einbruch ein Hinweis darauf, dass die vorhandenen Elemente zum Einbruchschutz verbessert oder ergänzt werden sollten.

Einbruchschaden am Türschloss

Ist durch den Einbruch das Schloss an der Tür beschädigt, kann ein geübter Schreiner auch helfen. Es kommt nur selten vor, dass ein Schliesszylinder sauber aufgebohrt wurde, ohne dass sich am Türblatt um das Schloss herum Schäden zeigen. Sind unter oder neben dem Beschlag die Schraublöcher ausgerissen oder Teile des Türblatts abgebrochen, wird der Schreiner vor Ort entscheiden, ob eine Reparatur zweckmässig ist oder eine neue Tür eingebaut werden muss. Das Einsetzen eines neuen Schlosses einschliesslich Zylinder können die meisten Schreiner auch übernehmen.

So behebt ein Profi den Schaden nach einem Einbruch

Der beauftragte Schreiner muss sich zuerst vor Ort selbst ein Bild vom Schaden machen und alle Details für die Beseitigung aufnehmen. Dabei kann er Notreparaturen sofort ausführen. Dann wird er dem Kunden einen Kostenvoranschlag aushändigen, damit die Versicherung die geplanten Reparaturen prüfen und die Kosten freigeben kann.

Nun kann der Kunde den Schreiner förmlich beauftragen. Falls die Versicherung eine Höchstgrenze für die Reparaturkosten festgesetzt hat, sollte der Auftrag entsprechend formuliert werden. Sobald dem Schreiner bestellte Tür-, Schliess- oder Fensterelemente geliefert wurden, wird er sie einbauen und weitere Reparaturen wie das Ausbessern verkratzter Türrahmen o. Ä. ausführen.

Wenn Sie Opfer eines Einbruchs geworden sind, brauchen Sie schnelle, kompetente und zuverlässige Hilfe, um Ihr Haus wieder sicher zu machen. Ein- und Ausgänge dürfen nicht ohne Funktion bleiben und benötigen eine sofortige Reparatur durch einen Fachhandwerker.

Fensteröffnungen können Sie wenigstens provisorisch verschliessen lassen, bevor ein neues Fensterelement verfügbar ist. Zögern Sie nicht, direkt einen Experten aus Ihrer Nähe zu Hilfe zu rufen. Die bei local.ch gelisteten Spezialisten haben genug Erfahrung mit solchen Schäden, um Ihnen unverzüglich zu vernünftigen Konditionen mit Rat und Tat zur Seite zu stehen. Rufen Sie am besten gleich an.

Welche Versicherung deckt Einbruchschäden ab?

Obwohl die Reparatur von Einbruchschäden zu lasten des Vermieters geht, decken einige Hausratsversicherungen dieses Risiko ab. Nötig ist diese zusätzliche Absicherung aber nur für Haus- oder Wohnungsbesitzer.

Welche Versicherung ersetzt die gestohlenen Wertsachen?

Hierfür ist Ihre Hausratsversicherung zuständig. Auch Schmuck, Geld und andere Wertsachen sind versichert – allerdings gilt bei den meisten Hausratsversicherungen bei Diebstahl eine Obergrenze von 20'000 Franken. Wenn Sie wertvollen Schmuck, Kunst oder sonstige Wertsachen besitzen, können Sie mit dem Einbau eines Safes für zuhause oder eines Möbeltresors die Obergrenze erhöhen.

Was übernimmt die Hausratversicherung?

Am wichtigsten ist, die Versicherung sofort über den Einbruch zu informieren und dann ihren Anweisungen zu folgen. Je nach Art und Umfang der Versicherung wird sie eventuell einen eigenen Gutachter schicken, um die Schadenshöhe zu bestimmen. Es kann vorkommen, dass dem Versicherten auferlegt wird, bestimmte Einbruchsicherungen installieren zu lassen. Dann muss der beauftragte Schreiner eng mit dem Versicherungsunternehmen zusammenarbeiten.

Wer kann einen Einbruchschaden zügig beheben?

Der Schreiner ist für alle Schäden an Fenstern und Türen der richtige Ansprechpartner. Dazu gehören auch nachrüstbare Elemente zur Verhinderung von Einbrüchen zu seinem ständigen Aufgabengebiet. Randbereiche dieser Tätigkeit betreffen zwar auch andere Gewerke, z. B. Schloss- und Sicherheitstechniker und Glaser, doch ein versierter Schreiner kann diese Arbeiten ebenfalls ausführen, wenn sie keine besonderen Anforderungen erfüllen müssen.

Warum ist professionelle Hilfe nach einem Einbruch so wichtig?

Das Opfer eines Einbruchs hat plötzlich zahlreiche, unerwartete Aufgaben. Die Schäden müssen sofort repariert und ggf. korrekt bei Vermieter und Versicherung gemeldet und abgewickelt werden. Dabei dürfen keine Fehler passieren und neuen Einbrüchen soll gleichzeitig vorgebeugt werden. Die Verantwortung für all diese Aufgaben zu übernehmen, indem man sie selbst erledigt, ist nicht ratsam.

Was ist bei Mietwohnungen zu beachten?

Selbst wenn im Mietvertrag etwas anderes stehen sollte, ist der Vermieter dazu verpflichtet, die Beseitigung des Einbruchschadens selbst zu übernehmen.

Ein Mieter sollte Einbruchschäden deshalb niemals auf eigene Faust beheben, ohne den Vermieter zu informieren. Notreparaturen dürfen aber jederzeit erfolgen. Es ist niemandem zuzumuten, bei offenen Türen oder Fenstern auszuharren, weil der Eigentümer zufällig nicht erreichbar ist.

Welche Sicherungselemente sind zu empfehlen?

Moderne Hauseingangstüren werden mit verschiedenen integrierten Sicherungen gegen das Aufstemmen geliefert. Zum Nachrüsten eignen sich – wie für Wohnungstüren auch – massive Sicherheitsbeschläge, die auf der Aussenseite vollständig verschlossen werden und nur von innen demontierbar sind. Ausserdem können innen angebrachte Stangenschlösser das Aufhebeln einer Tür verhindern. Fenster sind noch immer am leichtesten durch Gitter zu schützen. Andernfalls sind abschliessbare Fenstergriffe sinnvoll.

Haftet der Einbrecher für den entstandenen Schaden?

Sollte der Täter gefasst und in einem Strafverfahren für den Einbruch verurteilt worden sein, ist er tatsächlich in vollem Umfang schadensersatzpflichtig. Das bedeutet, alle Kosten, die durch den Einbruch verursacht wurden, muss er dem Geschädigten erstatten. In der Praxis merkt derjenige häufig nichts davon, weil Vermieter oder Versicherungen sich selbst darum kümmern, den Schadensverursacher in Regress zu nehmen.

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